Nationalrat beschließt Kinderschutzkonzepte an Schulen und Änderungen im Hochschüler:innenschaftsgesetz

Entschließungen zum Umgang mit KI an Schulen und zur Evaluierung des Quereinstiegs in den Lehrer:innenberuf

Schul- und Hochschulthemen standen am Ende der Tagesordnung der heutigen Nationalratssitzung. Zwei der Beschlüsse betrafen Gesetzesänderungen im Schulbereich. Einstimmig beschlossen die Abgeordneten, im Schulunterrichtsgesetz verpflichtende Kinderschutzkonzepte festzuschreiben. Ebenfalls einstimmig erfolgte im Bereich der Elementarpädagogik die Aufnahme neu geschaffener Ausbildungen in das Anstellungserfordernisse-Grundsatzgesetz.

Mit den Stimmen aller Fraktionen außer der FPÖ fassten die Abgeordneten eine Entschließung von SPÖ, ÖVP und Grünen über eine Evaluierung des neuen Quereinstiegmodells für Lehrkräfte. Einstimmig angenommen wurde ein Entschließungsantrag der Koalition mit der Forderung nach einer Strategie für den Umgang mit künstlicher Intelligenz (KI) an den Schulen. Hingegen fand ein SPÖ-Antrag zum Thema einer umfassenden KI-Strategie für den Schulbereich keine Mehrheit. Auch die SPÖ-Forderung nach einem Anti-Teuerungspaket, das Kinder und Eltern zum Schulstart unterstützt, blieb in der Minderheit.

Schließlich sprach sich der Nationalrat mehrheitlich für eine Novellierung des Hochschüler:innenschaftsgesetzes aus. Zustimmung kam auch hier von allen Fraktionen außer der FPÖ. Hintergrund ist die mit der letzten Novellierung des Gesetzes geschaffene Möglichkeit für kleine Hochschülerschaften, sich wirtschaftlich der Österreichischen Hochschüler:innenschaft zu unterstellen, die bisher kaum wahrgenommen wurde. Mit besseren Konditionen für die Vertretungen der Studierenden an kleineren Hochschulen soll diese Option nun attraktiver werden. Im Zuge dieser Debatte brachten alle fünf Fraktionen einen gemeinsamen Entschließungsantrag ein, der einstimmig angenommen wurden. Sie sprechen sich damit für eine Fortführung des Ernst Mach-Stipendiums für Studierende und Forschende aus der Ukraine, die gemäß einer EU-Richtlinie als Vertriebene gelten, über das Wintersemester 2023/24 hinaus ein.

ANERKENNUNG DER NEUEN AUSBILDUNGEN IN DER ELEMENTARPÄDAGOGIK

Damit Absolvent:innen von neu geschaffenen Ausbildungen im Bereich der Elementarpädagogik ihre berufliche Tätigkeit als gruppenführende Elementarpädagog:innen aufnehmen dürfen, wurde einstimmig eine Regierungsvorlage beschlossen, mit der diese Ausbildungen in das Anstellungserfordernisse-Grundsatzgesetz aufgenommen werden.

Die Ausbildungsinitiative im Bereich der Kindergärten sei eine gute Entwicklung für Österreich, sagte Rudolf Taschner (ÖVP). Kindergärten seien sehr wichtig, daher müsse man viele Menschen für Berufe in diesem Bereich begeistern, auch Männer. Die Bundesländer seien für die Kindergärten zuständig, in Wien habe man es dabei nicht so ernst genommen, kritisierte Taschner und verwies auf den Minibambini-Fördergeldmissbrauch, bei dem die Stadt recht spät reagiert habe. Im Wesentlichen sei es aber gut, dass die Regionen für den Kindergartenbereich zuständig seien, so Taschner, denn dort wisse man am besten, was gebraucht werde. Die Ausbildung der Pädagog:innen solle jedoch in der Hand des Bundesministeriums bleiben. Wichtig seien die Zielvorstellungen, was ein Kindergarten leisten müsse. Dazu würden die Vermittlung der deutschen Sprache, die Erreichung der Volksschulreife der Kinder und die soziale Entwicklung der Kinder zählen, die es ihnen ermögliche, in einer sozialen Gruppe leben zu können, sagte Taschner. All dies sei nicht selbstverständlich.

Melanie Erasim (SPÖ) entgegnete, dass Wien das beste „Kinderbildungsbundesland“ sei, denn dort sei Kinderbildung „ganztägig, ganzjährig und gratis“. Das neue Budget des Finanzministers bringe für den Bildungsbereich unter Berücksichtigung der Inflation eine „Defacto-Kürzung“ der Mittel, kritisierte Erasim. Die Pädagog:innen hätten sich mehr verdient als eine „Kinderbildungsmogelpackung“ nach der anderen.

Wien sei nicht das beste Beispiel im Bildungsbereich, da jedes siebte Volksschulkind in Wien nicht dem Unterricht folgen könne, sagte Hermann Brückl (FPÖ). Im Bereich der Elementarpädagogik gebe es inzwischen eine Vielzahl an Ausbildungsangebote, dies sei sehr unübersichtlich geworden. Der Personalmangel im Bildungsbereich sei groß und es könne keine Dauerlösung sein, dass Studierende aushelfen. Seitens des Bildungsministers fehle es an einer klaren Vorstellung, wie die Zukunft aussehen solle, es fehle an Idee, kritisierte Brückl und forderte einen Regierungswechsel.

Sibylle Hamann (Grüne) freute sich über den allgemeinen Konsens über die Wichtigkeit der Elementarpädagogik. Mit den angekündigten 4,5 Mrd. € für die Kinderbetreuung erfolge ein massiver Ausbau und alle seien sich einig, dass es „viele, viele neue Elementarpädagog:innen“ brauche. Die Ausbildung der Pädagog:innen sei der einzige Bereich, für den der Bund direkt zuständig sei. Es gebe nun auf allen Ebenen maßgeschneiderte Ausbildungswege für die Elementarpädagogik und auch Förderungen, dass sich Interessierte den Umstieg in diesen Berufsbereich auch leisten können. Eine neue Infoplattform solle online einen Überblick über alle Ausbildungsangebote schaffen.

Es brauche einen Stufenplan, in dem festgeschrieben werde, wie man den Bereich der Elementarpädagogik langfristig weiterentwickeln wolle, forderte Martina Künsberg Sarre (NEOS). In Bezug auf die Kritik an Wien sagte Künsberg Sarre, dass dort wenigsten die Kontrolle funktioniere, da man sonst gar nichts über den Minibambini-Fördergeldmissbrauch wissen würde. Zudem sei in Wien die Kinderbetreuungsquote um vieles höher als in den anderen Bundesländern. Wien sei da den anderen weit voraus, so Künsberg Sarre.

Es müsse alles daran gesetzt werden, die Berufe im Bildungsbereich attraktiv zu machen, sagte Agnes Totter (ÖVP). Dazu zähle, dass sich die Pädagog:innen auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können. Die Etablierung der „administrativen Assistenz“ habe in diesem Zusammenhang in den Pflichtschulen „echte Entlastung“ schaffen können, so Totter.

Kinderbetreuung und -bildung seien für unsere Gesellschaft wichtig, daher werde die Investition von 4,5 Mrd. € in diesem Bereich einen Meilenstein bedeuten, sagte Bildungsminister Martin Polaschek. Arbeitsbedingungen und Gehalt der Pädagog:innen liegen nicht in der Kompetenz des Bundes, sondern der Länder. Man sei bemüht sich auszutauschen, sodass es gemeinsam gelinge, die beste Bildung zu gewährleisten, so Polaschek.

KINDERSCHUTZKONZEPTE ZUR GEWALTPRÄVENTION AN SCHULEN

Einstimmig angenommen wurde eine Regierungsvorlage zur Änderung des Schulunterrichtsgesetzes, welche für jede Schule die Erstellung und Umsetzung eines Kinderschutzkonzepts vorschreibt. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Schüler:innen vor physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt an Schulen zu bewahren. Vorgesehen ist, dass jede Schule ihr eigenes Kinderschutzkonzept erstellt. Im Zuge der Konzepterstellung sind die Festlegung eines Verhaltenskodex, die Durchführung einer Risikoanalyse, die Zusammenstellung eines Kinderschutzteams sowie eine Definition der Vorgangsweise bei möglichen Gefährdungen verpflichtend. Schüler:innen sollen damit sowohl vor Gewalt durch Erwachsene als auch vor Gewalt untereinander geschützt werden.

Gemeinsam mit dem am Nachmittag beschlossenen Paket im Bereich der Justiz seien die Kinderschutzkonzepte an Schulen ein großer Schritt im Bereich des Kinderschutzes, sagte Nico Marchetti (ÖVP). Romana Deckenbacher (ÖVP) betonte, dass alles getan werden müsse, um Kinder vor Gewalt zu schützen. Es brauche rasches und koordiniertes Handeln. Es sei wichtig, hinzuschauen statt wegzuschauen. Carina Reiter (ÖVP) betonte, dass es bereits Schulen mit Konzepten zum Gewaltschutz gebe, es gehe nun darum, einheitliche Standards zu schaffen.

Christian Oxonitsch (SPÖ) kritisierte, dass für die Kinderschutzkonzepte an Schulen keine zusätzlichen finanziellen Mittel vorgesehen seien und brachte daher einen Entschließungsantrag ein, in dem er zusätzliche budgetäre Mittel für die Umsetzung der verpflichtenden Kinderschutzkonzepte an Schulen forderte. Der Antrag erhielt keine Mehrheit.

Er glaube nicht, dass die verpflichtenden Kinderschutzkonzepte ein ganz großer Wurf seien, sagte Hermann Brückl (FPÖ) und warnte, dass die offene Formulierung dieses Gesetzesantrages auch die Gefahr berge, dass die Verordnungsermächtigung, die hier erteilt werde für „eine künftige Anlassgesetzgebung herhalten“ müsse wie man sie aus „Zeiten eines Corona-Regimes“ kenne. Zudem gebe es ein steigendes Konfliktpotential an Schulen und es fehle an Sicherheit und Rückhalt für jene, die an den Schulen direkt verantwortlich seien.

Gewaltprävention fange an lange bevor etwas passiert, betonte Sibylle Hamann (Grüne). Wichtig sei ein breiter Gewaltbegriff, der auch psychische Gewalt beinhalte, denn auch diese könne Kinder zerstören. Die Kinderschutzkonzepte werden an jedem Standort gemeinsam entwickelt, dies sei wichtige Partizipation.

Mit diesen Kinderschutzkonzepten bekommen Lehrer:innen mehr Aufgaben, aber nicht mehr Ressourcen, zudem werde das „Bürokratiemonster“ gefüttert, kritisierte Yannick Shetty (NEOS). Weiters äußerte er Kritik zur erfolgten Wirkungsanalyse des Gesetzesantrags.

Es müsse allen ein Anliegen sein, dass die Schule ein sicherer Ort sei, sagte Bildungsminister Martin Polaschek. Mit den verpflichtenden Kinderschutzkonzepten wolle man einen Prozessablauf zur Verfügung stellen. Es gehe um den entsprechenden Rahmen, der es ermögliche, dass der Kinderschutz greifen könne.

ABGEORDNETE FÜR EINE STRATEGIE IM UMGANG MIT KI AN DEN SCHULEN

Die zunehmende Verbreitung von praktischen Anwendungen der künstlichen Intelligenz (KI) wie etwa ChatGPT stellt auch die Schulen vor immer größere Herausforderungen. Ansetzen müsse man in vielen Bereichen, zeigen sich ÖVP und Grüne in ihrem Entschließungsantrag überzeugt, der auf die Entwicklung einer eigenen KI-Strategie für den Bildungsbereich, die Verankerung des Themas in der Aus-, Fort- und Weiterbildung der Pädagog:innen, die entsprechende Weiterentwicklung der Unterrichtsmaterialien sowie die Abhaltung öffentlicher Expert:innengespräche zum Thema „Chancen und Risiken von KI in der Schule“ abzielt. Mit in Verhandlung stand ein SPÖ-Antrag, in dem eine umfassende KI-Strategie für den Schulbereich gefordert wurde. Dieser wurde nur noch von den NEOS unterstützt und somit abgelehnt.

KI sei im Alltag und damit auch in den Schulen angekommen, meinte Katharina Kucharowits (SPÖ). Der Bildungsminister habe die Schüler:innen und Lehrer:innen allerdings bisher mit den daraus entstehenden Problemen alleingelassen und könne keine Strategie zum Umgang mit KI anbieten. Der nun vorliegende Entschließungsantrag fordere daher eigentlich nur Selbstverständlichkeiten, ihre Fraktion werde ihm aber trotzdem zustimmen.

Eva-Maria Himmelbauer (ÖVP) widersprach Kucharowits und betonte, dass bereits eine intensive Auseinandersetzung sowohl des Bildungsministeriums als auch der Schulen mit den Möglichkeiten für einen sinnvollen Einsatz der KI im Gange sei. Der Prozess sei zweifellos noch nicht abgeschlossen, aber man sei auf einem guten Weg. Maria Theresia Niss (ÖVP) meinte, es sei zwar wichtig, die Risiken der KI ernst zu nehmen, man dürfe darüber aber nicht die sich bietenden Chancen aus den Augen verlieren. Rudolf Taschner (ÖVP) sagte, man sollte eher von „simulierter“ und nicht von „künstlicher Intelligenz“ sprechen. Diese könne zweifellos ein interessantes Werkzeug sein. Wichtig sei aber, dass man die Schüler:innen dabei unterstütze, ihr kritisches Denken und Urteilsvermögen zu entwickeln.

Werner Herbert (FPÖ) sagte, es sei sinnvoll, Regeln für die sinnvolle Anwendung von KI zu entwickeln. Wichtig sei dabei, dass die Entwicklung der Kreativität und die eigene Anstrengung den angemessenen Stellenwert behalten. Genauer hinblicken müsse man noch bei der Frage des Datenschutzes beim Einsatz von KI.

Süleyman Zorba (Grüne) meinte, im Bereich der Digitalisierung der Schulen habe sich glücklicherweise bereits sehr viel getan. Die Debatte um die KI markiere nun die nächste Etappe im Bemühen, die Schüler:innen optimal auf die Zukunft vorzubereiten. Dazu sei eine umfassende Strategie notwendig, die in den nächsten Monaten entwickelt werden solle.

EVALUIERUNG DES NEUEN QUEREINSTIEGMODELLS FÜR LEHRKRÄFTE

Mehrheitlich beschlossen wurde ein von SPÖ, ÖVP und Grünen eingebrachter Entschließungsantrag, der auf eine Evaluierung des neuen Quereinstiegsmodells im Rahmen der Lehrkräfteinitiative für die Sekundarstufe Allgemeinbildung abzielt.

Hermann Brückl (FPÖ) bewertete die Möglichkeit zum Quereinstieg in den Beruf der Lehrer:innen als durchaus sinnvoll. Sie alleine werde aber das Problem des Lehrer:innenmangels nicht beheben können, dazu müssten viele grundlegende Probleme des Schulsystems angegangen werden. Bei Bildungsminister Polaschek erkenne er jedoch keine Vision für die Zukunft der Schule.

Rund 4.000 Personen hätten bisher ihr Interesse an einem Quereinstieg in den Beruf des Lehrers bzw. der Lehrerin geäußert und 1.600 die Zertifizierung bereits erfolgreich abgeschlossen, zeigte sich Gertraud Salzmann (ÖVP) zufrieden. Das sei ein weiterer Baustein in den Anstrengungen, dem drohenden Mangel an Pädagog:innen etwas entgegenzusetzen. Nun solle diese Ausbildungsschiene evaluiert werden, um sie noch verbessern zu können. Wichtig sei es darüber hinaus, den Lehrer:innenberuf insgesamt wieder attraktiver zu machen. Das umfasse ein Lehramtsstudium, das in einem sinnvollen Zeitraum absolviert werden könne, und die Entlastung der Lehrer:innen von Bürokratie.

Sie freue sich, dass ihre Idee einer Evaluierung des Quereinstiegs in den pädagogischen Beruf aufgenommen worden sei, sagte Petra Tanzler (SPÖ). Dieser spezielle Weg zum Lehrer:innenberuf sei aber nur ein Puzzlestein in der Problemlösung. Insgesamt gehe es darum, die Rahmenbedingungen des Berufs zu verbessern und das österreichische Bildungssystem wieder nach vorne zu bringen. Leider sehe sie derzeit keine ausreichenden Anstrengungen der Bundesregierung dazu.

Sibylle Hamann (Grüne) begrüßte die Evaluierung und ortete weitgehende Übereinstimmung darin, dass es wichtig sei, möglichst vielen Personen den Quereinstieg in den Lehrer:innenberuf zu ermöglichen.

NEOS-Abgeordnete Martina Künsberg Sarre meinte, es sei etwas eigenartig, dass der Entschließungsantrag eine Evaluierung unterstütze, die der Bundesminister nach eigenen Aussagen bereits in Auftrag gegeben habe. Sie hoffe, dass der Bildungsminister nach Vorliegen der Ergebnisse bald darangeht, die vielen absurden bürokratischen Hindernisse, die qualifizierte und hochmotivierte Personen vom Unterrichten abhalten, zu beseitigen.

SPÖ FORDERT MEHR HILFEN FÜR DEN SCHULSTART ANGESICHTS DER TEUERUNG

Eine SPÖ-Initiative, die keine Mehrheit fand, drängt auf ein umfangreiches Anti-Teuerungspaket für den Schulbereich, um die finanzielle Belastung von Eltern und Lehrkräften zu reduzieren. Die Sozialdemokrat:innen fordern die Ausweitung der Bezieher:innenkreis der Aktion „Schulstartklar“, kostenlose Nachhilfe und Förderunterricht an Schulen und ein Budget für klassenführende Lehrkräfte zur Anschaffung von Schulmaterialen- und Ausstattung sowie zur Verwendung für Schulveranstaltungen und Exkursionen.

Rudolf Silvan (SPÖ) brachte im Zuge der Debatte einen Entschließungsantrag seiner Fraktion ein, der ausreichende Mittel des Bundes forderte, um österreichweit allen Kindern an elementarpädagogischen Bildungseinrichtungen sowie Schulkindern ein kostenfreies, gesundes, qualitativ hoch- und vollwertiges Mittagessen anbieten zu können. Der Antrag fand keine Mehrheit.

BESSERER VERTEILUNGSSCHLÜSSEL FÜR KLEINE HOCHSCHÜLER:INNENSCHAFT UND STUDIERENDENVERTRETUNGEN

Schließlich befassten sich die Abgeordneten in der Sitzung noch mit einer Novelle zum Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 (HSG). Zentraler Punkt ist eine andere Verteilung der Studierendenbeiträge an Hochschüler:innenschaften bzw. Studierendenvertretungen an Bildungseinrichtungen, an denen keine Hochschüler:innenschaft eingerichtet ist. Die neuen Verteilungsschlüssel sollen insbesondere die bestehenden Hochschüler:innenschaften und Studierendenvertretungen an Pädagogischen Hochschulen, Fachhochschulen und Privatuniversitäten begünstigen und sie dazu ermutigen, sich für eine Mitbetreuung in wirtschaftlichen Angelegenheiten durch die Österreichische Hochschüler:innenschaft (ÖH) zu entscheiden. Bisher wurde diese Möglichkeit kaum wahrgenommen, da sie mit finanziellen Nachteilen verbunden war.

FPÖ-Wissenschaftssprecher Martin Graf brachte zur Novelle zum Hochschüler:innenschaftsgesetz einen Abänderungsantrag ein, um für Studierende, die nicht Mitglied der ÖH sein wollen, eine Opt-out-Möglichkeit vorzusehen. Er übte scharfe Kritik an Veranstaltungen der ÖH Wien, zu denen etwa eine „Linke Messe“ und ein „Anti-Nationalfeiertag“ gehören würden, und bei denen es sich um reine „Vernetzungstreffen der linksextremen Szene“ handle. Graf fragte den Wissenschaftsminister, inwieweit solche Aktivitäten den Aufgaben der ÖH entsprechen würden und wie es zu rechtfertigen sei, dass Studierende mit anderen Ansichten mit ihren „Zwangsbeiträge“ eine „Festung des Linksextremismus“ unterstützen müssten. Auch Christian Hafenecker (FPÖ) kritisierte die Finanzierung von aus seiner Sicht linksextremen Aktivitäten einiger Studierendenvertretungen. Tatsächlich würden diese Gruppen Andersdenkende ausgrenzen und bedrohen und könnten sich dabei nicht auf die Meinungsfreiheit berufen.

Nico Marchetti, ÖVP-Bereichssprecher für die Angelegenheiten von Studierenden, sah in der Novelle eine Reihe sinnvoller Regelungen in wirtschaftlichen Belangen der Hochschüler:innenschaften. Wirtschaftsreferent:innen müssten künftig gewisse Grundkenntnisse entweder mitbringen oder zeitgerecht erwerben.

Bettina Rausch-Amon (ÖVP) wertete es als positiv, dass die wirtschaftliche Kompetenz der Höchschüler:innenschaft gestärkt werden soll. Einem Opt-out aus einer demokratischen Selbstverwaltungskörperschaft, wie sie die FPÖ fordere, erteilte sie eine Absage. Andrea Holzner (ÖVP) begrüßte es, dass mit der Novelle auch die Studierenden am Institute of Digital Sciences Austria in Linz in das Hochschüler:innenschaftsgesetz einbezogen werden.

Petra Oberrauner (SPÖ) begrüßte die Stärkung kleinerer Hochschüler:innenschaften und Studierendenvertretungen. Auch die Wissenschaftssprecherin der SPÖ Andrea Kuntzl konzedierte, die neuen Regelungen für die Hochschüler:innenschaften würden „weitgehend passen“. Leider kümmere sich die Koalition aber nicht um eine Verbesserung der sozialen Lage der Studierenden und sei nicht bereit, über die Schaffung eines Teilzeitstudiums für arbeitende Studierende nachzudenken.

Die Wissenschaftssprecherin der Grünen Eva Blimlinger stellte der SPÖ-Kritik entgegen, dass die Unterstützung der Studierenden massiv ausgebaut worden sei. Was die Novelle betreffe, so sei diese in enger Abstimmung mit der ÖH erarbeitet worden und setze sinnvolle Neuerungen um.

Martina Künsberg Sarre, Wissenschaftssprecherin der NEOS, begrüßte die in der Novelle festgeschriebenen Mindestkompetenzen für Wirtschaftsreferent:innen. Studierende hätten ein Recht darauf, dass ihre Beiträge sinnvoll verwendet würden.

POLASCHEK: NOVELLE STÄRKT VERTRETUNG DER STUDIERENDEN

Wissenschaftsminister Martin Polaschek zeigte sich zufrieden darüber, dass es mit der Novelle gelungen sei, kleinere Hochschüler:innenschaften und Studierendenvertretungen durch eine Neuverteilung der Studierendenbeiträge zu stärken und ihnen zu ermöglichen, sich ohne wirtschaftliche Einbußen unter das Dach der Bundes-ÖH zu begeben. Über die Forderung der SPÖ nach einem Teilzeitstudium sei er gerne bereit, gesondert zu diskutieren, aus seiner Sicht gebe es aber noch eine Reihe von Einwänden gegen eine solche Form des Studiums. Die Universitäten würden zudem arbeitenden Studierenden bereits in Vielem entgegenkommen.

Studentische Mitbestimmung habe einen großen Wert und habe sich bewährt, betonte der Wissenschaftsminister. Er sehe daher keinen Grund, von der derzeitigen Regelung der ÖH-Mitgliedschaft abzugehen. Auch wenn man über einzelne Aktionen von Hochschüler:innenschaften diskutieren könne, so müsse man diese im Sinne der Meinungsfreiheit „aushalten können“. (Schluss Nationalrat) bea/sox

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.

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