Budgetbegleitgesetz: Regierung will Arbeitslosenversicherungsbeitrag senken, Heizkesseltausch mehr fördern und Homosexuelle rehabilitieren

Auch für Gesundheitsversorgung, Waldfonds, Bundesmuseen, AGES, Jugendarbeit und Gedenkstätte Gusen sind zusätzliche Mittel vorgesehen

Die Regierung hat gemeinsam mit dem Budgetentwurf für 2024 ein Budgetbegleitgesetz vorgelegt, das eine breite Palette unterschiedlichster Maßnahmen enthält (2267 d.B.). Unter anderem planen die Koalitionsparteien, mehr Fördermittel für den Umstieg auf klimafreundliche Heizanlagen und für klimafitte Wälder bereitzustellen, 100 zusätzliche ärztliche Kassenstellen zu finanzieren und den Arbeitslosenversicherungsbeitrag – als Ausgleichsmaßnahme zur Erhöhung der Dienstgeberabgabe für geringfügig Beschäftigte – um insgesamt 0,1 Prozentpunkte zu senken. Außerdem sollen klinisch-psychologische Behandlungen künftig über die Krankenkassen abgerechnet werden können und Photovoltaikanlagen unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit werden.

Mit einem eigenen Gesetz will die Regierung die vollständige Rehabilitierung und Entschädigung von in der Zweiten Republik wegen einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher Sexualkontakte strafrechtlich verfolgter bzw. verurteilter Personen regeln. Ebenso sind zusätzliche Budgetmittel für die Bundestheater, die Bundesmuseen, das Umweltbundesamt, die AGES und das Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft vorgesehen. Auch für die außerschulische Jugendarbeit, die Förderung von Kreislaufwirtschaft und Flächenrecycling sowie für weitere Umweltförderungen wird es mehr Geld geben. Erstmals wird auch die Spanische Hofreitschule eine fixe Basisfinanzierung erhalten.

Weitere Vorhaben betreffen die Sanierung und Neugestaltung der KZ-Gedenkstätte Gusen, die Erhöhung der Altlastensanierungsbeiträge, eine Aufstockung der Bundeshaftungen für AWS-Garantien und gesetzlich verankerte Zuwendungen an die Internationale Anti-Korruptionsakademie (IACA). Rechtspraktikant:innen sollen künftig ab dem achten Monat einen höheren Ausbildungsbeitrag erhalten. Der Wirtschaftskammer werden Einnahmenausfälle durch entfallende Prüfungsgebühren für Meister- und Befähigungsprüfungen abgegolten. Für die Erstellung des Fachhochschul-Entwicklungs- und Finanzierungsplans braucht es künftig das Einvernehmen mit dem Finanzminister. Insgesamt werden mit dem Budgetbegleitgesetz, das auch zahlreiche weitere Maßnahmen enthält, 27 Gesetze geändert und vier neue geschaffen.

100 ZUSÄTZLICHE ÄRZTESTELLEN, STARTBONUS FÜR KASSENPRAXEN

Bereits im Sommer hat die Regierung die Schaffung von 100 zusätzlichen Ärztestellen und einen Startbonus für schwer zu besetzende Kassenpraxen angekündigt. Deren Finanzierung wird nun durch die Einrichtung eines eigenen Gesundheitsreformmaßnahmenfonds abgesichert. Auch klinisch-psychologische Behandlungen sollen aus diesem Topf abgegolten werden. Insgesamt stellt die Regierung den Krankenkassen für diese drei Maßnahmen im Jahr 2024 110 Mio. €, im Jahr 2025 75 Mio. € und im Jahr 2026 50 Mio. € zur Verfügung. Später könnten in das sogenannte Gesundheitsreformmaßnahmen-Finanzierungsgesetz gemäß den Erläuterungen auch weitere mit den Ländern vereinbarte Reformen im Gesundheitsbereich integriert werden.

Die neuen hundert ärztlichen Vertragsstellen können laut Entwurf für folgende Fachgebiete geschaffen werden: Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendheilkunde, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin für Erwachsene, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Augenheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten sowie Innere Medizin. Dafür überweist die Regierung den Krankenkassen jährlich 50 Mio. €. Hausärzt:innen, Kinderärzt:innen und Gynäkolog:innen kann überdies ein Startbonus von bis zu 100.000 € gewährt werden, sofern sie für mindestens fünf Jahre einen Vertrag mit allen Krankenkassen abschließen. Das gilt nicht nur für die neuen Vertragsstellen, sondern auch für solche, die bereits zweimal erfolglos ausgeschrieben wurden.

Weitere 50 Mio. € im Jahr 2024 und 25 Mio. € im Jahr 2025 stellt der Bund für klinisch-psychologische Behandlungen bereit. Um Personen mit psychischen Erkrankungen adäquat versorgen zu können, sollen klinisch-psychologische Behandlungen durch Psycholog:innen künftig mit medizinischen Behandlungen durch Ärzt:innen bzw. Psychotherapeut:innen gleichgestellt werden. Das heißt, die Kosten dafür können künftig von der Krankenversicherung übernommen werden, vorausgesetzt es liegen entsprechende Kassenverträge vor, wobei auch Einzelverträge möglich sind. Vor der ersten – oder spätestens vor der zweiten – klinisch-psychologischen Behandlung muss laut Gesetzentwurf in jedem Fall eine ärztliche Untersuchung erfolgen.

MEHR GELD FÜR DIE AGES

Eine Novelle zum Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz sieht vor, die Basisförderung für die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) deutlich aufzustocken. Sie wird im Jahr 2024 70,58 Mio. € (+16,08 Mio. €) und 2025 78,7 Mio. € (+24,2 Mio. €) betragen. Begründet wird das unter anderem mit neuen Aufgaben der AGES und der Teuerung. Gesundheitsminister Johannes Rauch wird außerdem ermächtigt, per Verordnung nähere Bestimmungen zu treffen, um eine „angemessene und kontinuierliche“ Bereitstellung von Arzneimitteln bzw. Wirkstoffen für die Bevölkerung zu gewährleisten.

WEITERE FÖRDERUNGEN FÜR HEIZKESSELTAUSCH, THERMISCHE SANIERUNG UND KREISLAUFWIRTSCHAFT

Einen maßgeblichen Teil im Budgetbegleitgesetz nimmt auch der Bereich der Umweltförderungen ein. So ist etwa vorgesehen, in den Jahren 2024 bis 2026 zusätzlich 1 Mrd. € für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen sowie 200 Mio. € für thermische Sanierungen im Jahr 2024 zur Verfügung zu stellen. 2027 kommen weitere 510 Mio. € für diese beiden Bereiche hinzu. Damit steigt das Fördervolumen in der Periode 2023 bis 2027 von bisher 1,935 Mrd. € auf insgesamt 3,645 Mrd. € an. Zusätzlich können einkommensschwache Haushalte mit einem Förderplus von 230 Mio. € in den Jahren 2023 bis 2026 sowie weiteren 800 Mio. € in den Jahren 2027 bis 2030 rechnen. Förderungen für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen sind an Förderzusagen der Länder gekoppelt, wobei der Bund mindestens 50 % der Kosten übernehmen will und eine Gesamtförderung von mindestens 75 % anpeilt.

Eine neue Förderschiene soll es für den Bereich Kreislaufwirtschaft und Flächenrecycling geben. Damit will die Regierung zum einen die Nachnutzung von Standorten in Ortsgebieten und zum anderen Maßnahmen zur Reduzierung des Ressourcenverbrauchs, zur Reduktion, Sammlung und Verwertung von Abfällen sowie zur Vermeidung des Einsatzes besorgniserregender Chemikalien unterstützen. Dafür werden im Jahr 2024 bis zu 83 Mio. €, im Jahr 2025 bis zu 78 Mio. € und in den Jahren 2026 und 2027 jeweils bis zu 51 Mio. € für den Bereich Kreislaufwirtschaft (inklusive Reparaturbonus) sowie in den Jahren 2026 und 2027 jeweils 2 Mio. € für den Bereich Flächenrecycling zur Verfügung gestellt. Zur Beratung der Ministerin in Bezug auf Förderanträge wird eine eigene Kommission in Angelegenheiten der Kreislaufwirtschaft und des Flächenrecyclings eingerichtet.

Bei den „regulären Umweltförderungen“ wird das aktuelle jährliche Fördervolumen von 150 Mio. € für das Jahr 2027 fortgeschrieben. Somit werden hierfür in den Jahren 2023 bis 2027 751 Mio. € zur Verfügung stehen. Förderungen zur Steigerung der Energieeffizienz können – bei gleichbleibendem Volumen von 1,52 Mrd. € für den Zeitraum 2023 bis 2030 – künftig zeitlich flexibler vergeben werden, um Schwankungen bei der Fördernachfrage besser auszugleichen.

VORÜBERGEHENDE UMSATZSTEUERBEFREIUNG FÜR PHOTOVOLTAIKANLAGEN

Die Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen soll sowohl für die direkte Lieferung von Photovoltaik-Modulen an die Betreiber:innen der Anlage als auch für die Installation der Module gelten und bis Ende 2026 befristet sein. Voraussetzung dafür ist, dass die Anlage eine Engpassleistung von 35 Kilowatt nicht überschreitet und auf ein Wohngebäude, ein öffentliches Gebäude oder ein Gebäude, das von gemeinnützigen oder kirchlichen Einrichtungen genutzt wird, oder unmittelbar daneben montiert wird.

ANHEBUNG DER ALTLASTENSANIERUNGSBEITRÄGE

Die vorgesehene Anpassung der Altlastensanierungsbeiträge wird zum einen mit dem Finanzierungsbedarf für laufende bzw. bevorstehende Sanierungsprojekte sowie zum anderen mit der letztmaligen Valorisierung der Beiträge 2012 begründet. Konkret sollen diese um 15 % – und damit deutlich unter der Steigerung des Verbraucherpreisindex – angehoben werden. Ebenfalls geplant ist eine Erhöhung der Basiszuwendung für das Umweltbundesamt von bisher 14,96 Mio. € auf 25 Mio. €.

WALDFONDS WIRD AUFGESTOCKT UND VERLÄNGERT

Im Zuständigkeitsbereich von Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig sieht das Budgetbegleitgesetz vor, die Mittel des Waldfonds um 100 Mio. € aufzustocken und dessen Laufzeit zu verlängern. 2024 und 2025 werden somit jeweils 47 Mio. € an zusätzlichen Förderungen gewährt werden können. Der Klimawandel setze dem Wald in zunehmendem Maß zu, so gebe es derzeit etwa in Südösterreich eine Massenvermehrung von Borkenkäfern bis in hochalpine Bereiche, wird dieser Schritt begründet. Zudem waren mit Stichtag 30. September 2023 bereits 76,7 % der derzeit zur Verfügung stehenden Mittel von 350 Mio. € gebunden bzw. ausbezahlt.

Aus dem Fonds können unter anderem Entschädigungen für Waldeigentümer:innen für Schäden durch Borkenkäferbefall und andere klimabedingte Wertverluste, Maßnahmen zur Bekämpfung von Borkenkäfern, die Entwicklung klimafitter Wälder, die Stärkung der Biodiversität im Wald und Maßnahmen zur stärkeren Verwendung des Rohstoffs Holz finanziert werden. Über die Verwendung der Mittel muss der Landwirtschaftsminister dem Nationalrat künftig jährlich berichten.

Das Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft (BFW) wird in den Jahren 2024 und 2025 eine Basisförderung von 22,5 Mio. € statt bisher 17,5 Mio. € erhalten. Dazu kommt eine Einmalzahlung in der Höhe von bis zu 6,66 Mio. € zur Abfederung der steigenden Kreditzinsen für die Neuerrichtung der Forstlichen Ausbildungsstätte in Traunkirchen. Für die Jahre danach ist eine Evaluierung  der Finanzerfordernisse geplant, laut Erläuterungen sind etwa Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen im Sinne des Forschungsfinanzierungsgesetzes angedacht.

SPANISCHE HOFREITSCHULE ERHÄLT ERSTMALS EINE BASISFÖRDERUNG

Auch die Spanische Hofreitschule soll künftig eine jährliche Basisförderung erhalten, und zwar in der Höhe von 2,5 Mio. €. Damit komme man nicht zuletzt einer Empfehlung des Rechnungshofs nach, heißt es dazu in den Erläuterungen. Zwar seien die Aufführungen der Hofreitschule für sich betrachtet rentabel, die dauerhafte Erhaltung und Zucht der Lipizzaner lasse sich damit aber nicht finanzieren. Die 2,5 Mio. € decken laut Regierung die unbedingten Notwendigkeiten für die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags ab.

ARBEITSLOSENVERSICHERUNGSBEITRAG WIRD GESENKT, DIENSTGEBERABGABE FÜR GERINGFÜGIG BESCHÄFTIGTE ERHÖH t

Im Bereich der Arbeitsmarktpolitik schlägt die Regierung vor, den Arbeitslosenversicherungsbeitrag in der Höhe von 6 %, den sich Dienstgeber:innen und Dienstnehmer:innen grundsätzlich teilen, um 0,1 Prozentpunkte auf 5,9 % zu senken. Für Lehrlinge ist eine Reduktion von 2,4 % auf 2,3 % vorgesehen. Damit will man zum einen den Faktor Arbeit entlasten und zum anderen die gleichzeitig vorgesehene Erhöhung der Dienstgeberabgabe für geringfügig Beschäftigte ausgleichen. Kosten soll diese Maßnahme den finanziellen Erläuterungen zufolge rund 150 Mio. € pro Jahr.

Geplant ist außerdem, dass Überschüsse aus der Gebarung Arbeitsmarktpolitik künftig nicht mehr an das Arbeitsmarktservice (AMS) ausgezahlt, sondern einer zweckgebundenen Haushaltsrücklage zugeführt werden. Damit könnten zusätzliche Zinsbelastungen für den Bundeshaushalt vermieden werden, heißt es dazu in den Erläuterungen, wobei auch auf entsprechende Empfehlungen des Rechnungshofs verwiesen wird. Die derzeitige Arbeitsmarktrücklage beim AMS bleibt unangetastet. Aufgrund der derzeit guten Beschäftigungs- und Beitragsentwicklung könnten laut Arbeitsministerium im kommenden Jahr tatsächlich Überschüsse bei der Gebarung Arbeitsmarktpolitik erzielt werden.

Die gleichfalls im Budgetbegleitgesetz verankerte Erhöhung der Dienstgeberabgabe für geringfügig Beschäftigte um 3 % auf 19,4 % ab 2024 steht in Zusammenhang mit einem am 1. April 2024 wirksam werdenden VfGH-Urteil, demzufolge mehrfach geringfügig Beschäftigte in die Arbeitslosenversicherungspflicht einzubeziehen sind, sofern ihr Gesamteinkommen die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet. In diesem Sinn wird es laut Erläuterungen auch neue gesetzliche Bestimmungen für Dienstnehmer:innen geben, die allerdings noch in Ausarbeitung sind.

Die Mehreinahmen aus der Dienstgeberabgabe – erwartet werden knapp 24 Mio. € – sollen der Arbeitslosenversicherung bzw. dem Insolvenzentgeltfonds zugutekommen. Grundsätzliches Ziel der Dienstgeberabgabe ist es, Wettbewerbsvorteile von Dienstgeber:innen, die geringfügig Beschäftigte anstelle von vollversicherten Personen beschäftigen, hintanzuhalten. Die derzeit zu zahlenden 16,4 % fließen zum Teil in die Kranken- und zum Teil in die Pensionsversicherung.

WIRTSCHAFTSKAMMER ERHÄLT KOSTENERSATZ FÜR ENTFALLENDE PRÜFUNGSGEBÜHREN

In Zusammenhang mit der geplanten Abschaffung der Gebühren für Meister- und Befähigungsprüfungen ab 2024 steht ein neues Meister- und Befähigungsprüfungs-Finanzierungsgesetz. Demnach soll der Wirtschaftskammer der daraus resultierende Einnahmenentfall ersetzt werden, wobei das laut Entwurf lediglich für den erst- oder zweitmaligen Prüfungsantritt gilt. Für das zweite Halbjahr 2023 ist eine Rückerstattungsregelung vorgesehen, um Betroffene davon abzuhalten, ihre Prüfung auf das nächste Jahr zu verschieben.

REHABILITIERUNG UND ENTSCHÄDIGUNG VON VERURTEILTEN NACH DEN „HOMOSEXUELLEN-PARAGRAPHEN“

Ein weiteres neues Gesetz sieht vor, Personen, die in der Zweiten Republik wegen einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher Sexualkontakte strafrechtlich verfolgt bzw. verurteilt wurden, vollständig zu rehabilitieren und zu entschädigen. Zwar wurde das Totalverbot homosexueller Handlungen zwischen Männern bzw. zwischen Frauen in Österreich im Jahr 1971 aufgehoben, einzelne Sonderstrafbestimmungen blieben aber – zum Teil bis zur Aufhebung der letzten einschlägigen Bestimmung durch den Verfassungsgerichtshof im Jahr 2002 – weiter bestehen. Heute sei klar, dass durch die Sonderstrafgesetze die Menschenwürde homo- und bisexueller Bürger:innen verletzt wurde, heißt es in den Erläuterungen zum Gesetzentwurf.

Konkret sieht der Entwurf eine Entschädigungszahlung von 3.000 € für jedes aufgehobene Urteil bzw. 500 € für jedes eingeleitete Ermittlungsverfahren nach den mittlerweile abgeschafften einschlägigen Strafparagraphen vor. Dazu kommen 1.500 € für jedes angefangene Jahr Freiheitsentzug. Mit einem Pauschalbetrag von 1.500 € sollen außerdem Personen entschädigt werden, die unter besonderen beruflichen, wirtschaftlichen oder gesundheitlichen Nachteilen zu leiden hatten. Der Anspruch auf Entschädigung ist bis spätestens Ende 2033 beim seinerzeit zuständigen Gericht einzubringen, dort kann auch die Aufhebung von Urteilen und die Ausstellung einer Rehabilitationsbescheinigung verlangt werden.

Das Justizministerium rechnet mit rund 11.000 Anträgen auf strafrechtliche Rehabilitierung und Entschädigung. Die Kosten dafür werden auf 10,8 Mio. € im kommenden Jahr bzw. je 3 Mio. € in den nachfolgenden Jahren geschätzt.

NEUGESTALTUNG UND SANIERUNG DER KZ-GEDENKSTÄTTE GUSEN

Mit einer Novellierung des Gedenkstättengesetzes wird die geplante Neugestaltung und Sanierung der KZ-Gedenkstätte Gusen auf eine rechtliche Grundlage gestellt und finanziell abgesichert. Demnach werden der Bundesanstalt KZ-Gedenkstätte Mauthausen / Mauthausen Memorial weitere historisch relevante Grundstücke übertragen und ihr die nötigen finanziellen Mittel für die Restaurierung und den Betrieb der Gedenkstätte Gusen zur Verfügung gestellt. Geplant ist, den Betrieb in zwei Phasen bis zum Jahr 2031 voll auszubauen, wobei in den Jahren 2029 und 2030 bereits ein Teilbetrieb vorgesehen ist. Die Gesamtkosten für die Neugestaltung werden auf 65,4 Mio. € geschätzt, für 2024 sind 1,21 Mio. € vorgesehen.

MEHR GELD FÜR BUNDESMUSEEN UND BUNDESTHEATER

Weitere Gesetzesänderungen betreffen die Erhöhung der Basisabgeltung der Bundesmuseen und der Bundestheater. Demnach werden die Bundesmuseen (inklusive Österreichischer Nationalbibliothek) im Jahr 2024 138,553 Mio. € und ab 2025 145,383 Mio. € pro Jahr erhalten. Das ist eine Steigerung gegenüber 2023 um knapp 3,9 % bzw. 9 %. Ähnliches gilt für die Bundetheater, deren Basisabgeltung von derzeit 186,939 Mio. € auf 194,166 Mio. € im Jahr 2024 bzw. 203,756 Mio. € im Jahr 2025 steigt. Änderungen im Bundesgesetz über einen Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen haben lediglich rechtliche Klarstellungen zum Inhalt.

AUFSTOCKUNG DES HAFTUNGSRAHMENS FÜR AWS-GARANTIEN

In Bezug auf die von der Austria Wirtschaftsservice (AWS) übernommenen Garantien für Investitionen von Unternehmen wird der Haftungsrahmen des Bundes für Inlandsgarantien von 1 Mrd. € auf 1,5 Mrd. € erhöht. Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass der Haftungsrahmen durch bisherige Garantieübernahmen von 983 Mio. € schon fast zur Gänze ausgeschöpft ist. Im Gegenzug wird der Haftungsrahmen für Auslandsgarantien auf 500 Mio. € halbiert, wobei hier bisher nur 82 Mio. € in Anspruch genommen wurden. Der Gesamthaftungsrahmen liegt künftig bei 2 Mrd. €.

Im Ausfuhrförderungsgesetz wird eine spezifische Risikovorsorge für absehbare Schäden aus der Übernahme von Bundeshaftungen für Projekte in der Ukraine getroffen.

Regelmäßige Zuwendungen an die Internationale Anti-Korruptionsakademie

Die in Laxenburg ansässige Internationale Anti-Korruptionsakademie (IACA) wird ab 2024 eine Grundförderung des Bundes in der Höhe von 300.000 € erhalten. Dazu kommen weitere 500.000 € pro Jahr als Bedarfsförderung auf Basis eines vorzulegenden Finanzplans. Korruptionsbekämpfung und Korruptionsprävention seien Teil des Regierungsprogramms, der IACA komme als führender internationaler Organisation für Bildung, Training und akademischer Forschung eine besondere Bedeutung in diesem Bereich zu, wird das neue Fördergesetz begründet.

ERHÖHUNG DER FÖRDERUNGEN FÜR AUSSERSCHULISCHE JUGENDARBEIT

650.000 € pro Jahr wird laut Folgekostenabschätzung die Erhöhung der Bundesmittel für außerschulische Kinder- und Jugendarbeit kosten. Diese sollen gemäß einer Novelle zum Bundes-Jugendförderungsgesetz ab 2024 um 9,7 % steigen, wobei das Plus allen geförderten Organisationen zugutekommen soll.

Im Fachhochschulgesetz wird ein Mitwirkungsrecht des Finanzministers bei der Erstellung, Ergänzung bzw. Änderung des Fachhochschul-Entwicklungs- und Finanzierungsplans verankert. Künftig ist darüber Einvernehmen zwischen dem zuständigen Bildungsminister und dem Finanzminister herzustellen. Eltern, die von der ORF-Gebühr befreit sind, sollen auch weiterhin keinen Eigenanteil für Laptops bzw. andere an Schüler:innen ausgegebene digitale Endgeräte zahlen müssen. Der Ausbildungsbeitrag, den Rechtspraktikant:innen erhalten, wird im Falle einer Verlängerung der Gerichtspraxis – also ab dem achten Monat – auf 100 % des Einstiegsgehalts für Akademiker:innen im Bundesdienst verdoppelt.

Der Budgetausschuss wird sich am 10. November mit diesem umfangreichen Gesetzentwurf befassen. (Schluss) gs

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