EQS-HV: Raiffeisen Bank International AG: Außerordentliche Hauptversammlung
EQS-News: Raiffeisen Bank International AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Raiffeisen Bank International AG: Außerordentliche Hauptversammlung
27.10.2023 / 08:45 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS News
– ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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E I N B E R U F U N G
AT0000606306202311210800
an die Aktionärinnen und Aktionäre
für die am Dienstag, den 21. November 2023, um 10.00 Uhr (MEZ)
in der Wiener Stadthalle, Halle F,
Roland-Rainer-Platz 1, 1150 Wien, Österreich
stattfindende
AUSSERORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG
der
Raiffeisen Bank International AG
Firmenbuch des Handelsgerichts Wien FN 122119 m
ISIN AT0000606306
I. Abhaltung der außerordentlichen Hauptversammlung mit der Möglichkeit zur physischen oder
virtuellen Teilnahme
Der Vorstand der Raiffeisen Bank International AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats
beschlossen, die außerordentliche Hauptversammlung als „hybride“ Versammlung abzuhalten. Die
Aktionärinnen und Aktionäre und sonstige Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die Möglichkeit,
entweder physisch am Ort der Hauptversammlung anwesend zu sein oder virtuell mittels
Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und Fernabstimmung (§ 126 AktG) an der Hauptversammlung
teilzunehmen.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der kommenden außerordentlichen
Hauptversammlung nicht um eine „hybride“ Hauptversammlung im Sinne des virtuellen
Gesellschafterversammlungen-Gesetzes („VirtGesG“) handelt; die kommende Hauptversammlung am 21.
November 2023 findet auf derselben gesetzlichen Grundlage und in derselben Art und Weise statt,
wie die ordentliche Hauptversammlung am 30. März 2023.
Die Aktionärinnen und Aktionäre können frei entscheiden, ob sie physisch oder virtuell an der
Hauptversammlung teilnehmen.
Die virtuelle Teilnahme erfolgt durch elektronische Zuschaltung über das von der Gesellschaft
eingerichtete HV-Portal mit individuellen Zugangsdaten (siehe Punkt III). Den Aktionärinnen und
Aktionären steht es auch nach einer Anforderung von Zugangsdaten für eine virtuelle Teilnahme
frei, an der Hauptversammlung physisch (statt virtuell) teilzunehmen. Die Aktionärin oder der
Aktionär oder eine oder einer von ihr oder ihm bestellte Bevollmächtigte oder bestellter
Bevollmächtigter kann jedoch immer nur entweder physisch oder virtuell teilnehmen. Die virtuelle
Teilnahme ist daher ausgeschlossen, wenn die Aktionärin oder der Aktionär oder eine oder einer
von ihr oder ihm bestellte Bevollmächtigte oder bestellter Bevollmächtigter am Ort der
Hauptversammlung physisch anwesend ist.
II. Physische Teilnahme der Aktionärinnen und Aktionäre am Ort der außerordentlichen
Hauptversammlung
Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionärinnen
und Aktionäre und sonstige Teilnehmerinnen und Teilnehmer gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn
der Hauptversammlung einzufinden. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben sich beim
Registrierungsschalter unter Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises (Führerschein,
Reisepass, Personalausweis) auszuweisen. Wenn dieser Verpflichtung nicht nachgekommen wird, kann
der Einlass verwehrt werden. Einlass zur Behebung der Stimmkarten für die physische Teilnahme
ist ab 08.30 Uhr (MEZ).
Wenn Sie als Bevollmächtigte oder Bevollmächtigter zur Hauptversammlung in die Wiener Stadthalle
kommen, nehmen Sie zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass,
Personalausweis) bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht bereits an die
Gesellschaft oder den Vollmachtsvertreter (an die unter Abschnitt E. angegebenen Adressen)
gesendet wurde, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie zusätzlich eine Kopie der Vollmacht
mitbringen.
III. Virtuelle Teilnahme der Aktionärinnen und Aktionäre über das HV-Portal
Die Gesellschaft stellt für die virtuelle Teilnahme der Aktionärinnen und Aktionäre an der
Hauptversammlung das HV-Portal zur Verfügung. Aktionärinnen und Aktionäre können daher an der
Hauptversammlung durch elektronische Zuschaltung über das von der Gesellschaft eingerichtete
HV-Portal mit individuellen Zugangsdaten teilnehmen (Fernteilnahme) und abstimmen
(Fernabstimmung).
Detaillierte Angaben über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die
virtuelle Teilnahme an der Hauptversammlung sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
[1] https://www.rbinternational.com/de/investoren/veranstaltungen-uebersicht/
hauptversammlungen/ausserordentliche-hauptversammlung-2023.html [2][1]
zugänglich („Informationen zur virtuellen Teilnahme“), welche spätestens ab 31. Oktober 2023 auf
der Internetseite der Gesellschaft abrufbar sind.
Aktionärinnen und Aktionäre können aufgrund einer Störung der Kommunikation nur dann einen
Anspruch gegen die Gesellschaft ableiten, wenn die Gesellschaft an der Kommunikationsstörung ein
Verschulden trifft (§ 102 Abs 5 AktG).
IV. Teilweise Übertragung der außerordentlichen Hauptversammlung im Internet
Die Hauptversammlung wird teilweise ab Beginn bis zur Beendigung der Präsentation des
Tagesordnungspunktes 1 gemäß § 102 Abs 4 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft ab ca.
10.00 Uhr (MEZ) öffentlich übertragen.
A. TAGESORDNUNG
1. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022
ausgewiesenen Bilanzgewinns.
2. Wahl in den Aufsichtsrat.
3. Änderung der Satzung in §§ 3 und 14.
B. UNTERLAGEN ZUR AUSSERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen sind spätestens ab 31. Oktober 2023 auf der Internetseite der Gesellschaft
zugänglich:
• vollständiger Text dieser Einberufung;
• Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 3;
• Erklärung des Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 2 gemäß § 87
Abs 2 AktG samt Lebenslauf;
• Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG;
• Frageformular;
• Angaben über die organisatorischen und die technischen Voraussetzungen für die virtuelle
Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung der Raiffeisen Bank International AG am
21. November 2023 („Information zur virtuellen Teilnahme“).
C. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER
AUSSERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
Nachweisstichtag gemäß § 111 AktG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der
übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich
nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung
(Nachweisstichtag). Dieser Nachweisstichtag ist der 11. November 2023, 24.00 Uhr (MEZ). Zur
Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionärin oder
Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Nachweis des Anteilsbesitzes
Alle Inhaberaktien der Gesellschaft sind depotverwahrt. Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag
ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 16.
November 2023, 24.00 Uhr (MEZ), ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und
Adressen zugehen muss, nachzuweisen:
(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform
Raiffeisen Bank International AG
per Post oder Boten: z. Hd. Elisabeth Klinger – Group Investor Relations
Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich
per E-Mail ein elektronisches Dokument im
Format PDF mit einer qualifizierten [3]anmeldestelle@computershare.de
elektronischen Signatur:
RZBAATWWXXX, Message Type MT598 oder MT599; in Feld
per SWIFT: 77E bzw. 79 unbedingt
„ISIN AT0000606306“ im Text angeben
(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gemäß § 15 Abs 2
genügen lässt
per Telefax: +49 89 30903 74675
[4]anmeldestelle@computershare.de,
per E-Mail: wobei die Depotbestätigung als Anhang dem E-Mail
(z.B. PDF) anzuschließen ist
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD in deutscher oder
englischer Sprache auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
• Angaben über die Ausstellerin oder den Aussteller Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT);
• Angaben über die Aktionärin oder den Aktionär Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, Register und Registernummer bei juristischen Personen;
• Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien der Aktionärin oder des Aktionärs,
ISIN AT0000606306;
• Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung;
• die ausdrückliche Bestätigung, dass sich die Depotbestätigung auf den Nachweisstichtag, 11.
November 2023, 24.00 Uhr (MEZ), bezieht.
Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur Hauptversammlung. Als
angemeldete Aktionärinnen und Aktionäre werden daher in dieser Einberufung jene Aktionärinnen
und Aktionäre bezeichnet, deren Depotbestätigungen rechtzeitig bei der Gesellschaft eingelangt
sind.
Die Aktionärinnen und Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht vom Handel mit ihren Aktien gesperrt; Aktionärinnen
und Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung
einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
D. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE
GEMÄSS §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung
Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen
und die nachweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaberinnen und
Inhaber dieser Aktien sind (zum Nachweis sogleich unten), können schriftlich verlangen, dass
zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht
werden. Dieses Verlangen muss in Schriftform (Unterschrift erforderlich) spätestens am 2.
November 2023 der Gesellschaft, Raiffeisen Bank International AG, z. Hd. Elisabeth Klinger –
Group Investor Relations, Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich, oder, wenn per E-Mail, mit
qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail Adresse [5]antrag.rbi@computershare.de oder
per SWIFT an die Adresse RZBAATWWXXX zugehen. „Schriftlich“ bedeutet eigenhändige Unterfertigung
oder firmenmäßige Zeichnung durch jede Antragstellerin oder Antragsteller oder, wenn per E-Mail,
mit qualifizierter elektronischer Signatur oder bei Übermittlung per SWIFT mit Message Type
MT598 oder Type MT599, wobei unbedingt in Feld 77E bzw. 79 „ISIN AT0000606306“ im Text anzugeben
ist. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung
beiliegen. Jeder Beschlussvorschlag muss (auch) in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt
werden.
Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft ist die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
erforderlich, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionärinnen und
antragstellenden Aktionäre (5 % des Grundkapitals) seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung ununterbrochen Inhaberinnen und Inhaber der Aktien sind. Diese Depotbestätigung
darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Bei
mehreren Aktionärinnen und Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe
von 5 % des Grundkapitals erreichen oder bei mehreren Depotbestätigungen über Aktien, die nur
zusammen das Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, müssen sich die Depotbestätigungen auf
denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird
auf die Ausführungen unter Abschnitt C. verwiesen.
Beschlussvorschläge
Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1 % des Grundkapitals
erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der
betreffenden Aktionärinnen und Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen
Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform
spätestens am 10. November 2023 der Gesellschaft entweder per Telefax an +49 89 30903 74675, per
E-Mail an [6]antrag.rbi@computershare.de, wobei dieses Verlangen als eingescannter Anhang dem
E-Mail (z.B. PDF) anzuschließen ist, oder an Raiffeisen Bank International AG, z. Hd. Elisabeth
Klinger – Group Investor Relations, Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich, zugeht. Sofern für
Erklärungen die Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist, muss die Erklärung in
einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise
abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung
der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden.
Über einen Beschlussvorschlag, der gemäß § 110 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft
bekannt gemacht wurde, ist nur dann abzustimmen, wenn er in der Hauptversammlung als Antrag
wiederholt wird. Jeder Beschlussvorschlag muss (auch) in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt
werden.
Bei einem Vorschlag zur Wahl einer Person in den Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 2) treten an
die Stelle der anzuschließenden Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87
Abs 2 AktG. Die vorgeschlagene Person hat darin ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen
oder vergleichbaren Funktionen sowie alle Umstände darzulegen, die die Besorgnis einer
Befangenheit begründen könnten. Derartige Vorschläge müssen der Gesellschaft in Textform
spätestens bis 10. November 2023 zugehen und von der Gesellschaft spätestens am 14. November
2023 auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, widrigenfalls die
betreffende Person nicht in die Abstimmung einbezogen werden darf.
Zum Tagesordnungspunkt 2 „Wahl in den Aufsichtsrat“ und der allfälligen Erstattung eines
entsprechenden Wahlvorschlags durch Aktionärinnen und Aktionäre gemäß § 110 AktG macht die
Gesellschaft folgende Angaben gemäß § 110 Abs 2 S 2 AktG:
Der Aufsichtsrat der Raiffeisen Bank International AG bestand nach der Wahl in den Aufsichtsrat
durch die ordentliche Hauptversammlung am 30. März 2023 aus zwölf von der Hauptversammlung
gewählten Mitgliedern (Kapitalvertretern) und sechs vom Betriebsrat gemäß § 110 ArbVG entsandten
Mitgliedern bzw. besteht derzeit aus elf von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern
(Kapitalvertretern) und sechs vom Betriebsrat gemäß § 110 ArbVG entsandten Mitgliedern. Von den
elf Kapitalvertreterinnen und Kapitalvertretern sind bis dato acht Männer und drei Frauen, von
den sechs Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertretern sind vier Männer und zwei
Frauen. Der Aufsichtsrat besteht daher derzeit aus zwölf Männern und fünf Frauen; das
Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7 AktG wird erfüllt.
Es wird mitgeteilt, dass ein Widerspruch gemäß § 86 Abs 9 AktG weder von der Mehrheit der
Kapitalvertreterinnen und Kapitalvertreter noch von der Mehrheit der Arbeitnehmervertreterinnen
und Arbeitnehmervertreter erhoben wurde und daher der Mindestanteil nicht von den
Kapitalvertreterinnen und Kapitalvertretern und den Arbeitnehmervertreterinnen und
Arbeitnehmervertretern getrennt zu erfüllen ist, sondern eine Gesamterfüllung des
Mindestanteilsgebots gemäß § 86 Abs 7 AktG ausreicht.
Bei der allfälligen Erstattung eines Wahlvorschlags durch Aktionärinnen und Aktionäre ist darauf
Bedacht zu nehmen, dass gemäß § 86 Abs 7 AktG der Aufsichtsrat der Gesellschaft, wenn er aus
achtzehn Personen (Kapitalvertreter und Arbeitnehmervertreter) besteht, mindestens aus fünf
Frauen und mindestens aus fünf Männern bestehen muss.
Bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern hat die Hauptversammlung die in § 87 Abs 2a AktG
festgelegten Kriterien zu berücksichtigen, insbesondere die fachliche und persönliche
Qualifikation der Mitglieder, die fachlich ausgewogene Zusammensetzung des Aufsichtsrats,
Aspekte der Diversität und Internationalität sowie die berufliche Zuverlässigkeit.
Weiters hat jede vorgeschlagene Person die Anforderungen an die fachliche Eignung, Erfahrung,
persönliche Zuverlässigkeit und zeitliche Verfügbarkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß §
28a Abs 5 BWG dauernd zu erfüllen.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes zur Ausübung dieses Aktionärsrechts ist die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Bei mehreren Aktionärinnen und Aktionären,
die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1 % des Grundkapitals erreichen
oder bei mehreren Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von
1 % vermitteln, müssen sich die Depotbestätigungen auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich
der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen unter Abschnitt C.
verwiesen.
HV-Portal
Zur virtuellen Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 21.
November 2023 steht den Aktionärinnen und Aktionären für die Ausübung des Stimmrechts und der
sonstigen Aktionärsrechte das HV-Portal der Gesellschaft zur Verfügung. Das HV-Portal ist ab dem
Nachweisstichtag (11. November 2023, 24.00 Uhr (MEZ)) auf der Internetseite der Gesellschaft
erreichbar.
Das HV-Portal ermöglicht den angemeldeten Aktionärinnen und Aktionären die
• Teilnahme an der Hauptversammlung mittels einer akustischen und optischen Zweiweg-Verbindung
in Echtzeit;
• Ausübung ihrer Rechte zur Stimmabgabe;
• Stellung eines Beschlussantrags in der Hauptversammlung;
• Erhebung eines Widerspruchs;
• Ausübung des Auskunftsrechts;
• Bevollmächtigung einer Vertreterin oder eines Vertreters.
Weitere Informationen zur Teilnahme über das HV-Portal finden sich in den Informationen zur
virtuellen Teilnahme, welche spätestens ab 31. Oktober 2023 auf der Internetseite der
Gesellschaft abrufbar sind.
Auskunftsrecht
Gemäß § 118 AktG ist jeder Aktionärin und jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung
eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist.
Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung
geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil
zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit sie auf der Internetseite der Gesellschaft in
Form von Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung
durchgehend zugänglich war. Auf den Grund der Auskunftsverweigerung ist hinzuweisen.
Virtuell teilnehmende Aktionärinnen und Aktionäre können ihr Auskunfts- und Rederecht während
der Hauptversammlung über das HV-Portal ausüben. Sie können sich selbst auch durch akustische
und optische Zweigweg-Verbindung (mit Hilfe von Webcam und Mikrofon) in Echtzeit mittels
Videozuschaltung an die Hauptversammlung wenden, um Fragen zu stellen bzw. einen Redebeitrag
abzugeben, sofern ihnen der Vorsitzende das Wort erteilt. Die Videozuschaltung ist nur zulässig,
wenn Aktionärinnen und Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte darin selbst in Erscheinung treten
und sprechen. Es wird gebeten, möglichst frühzeitig nach Eröffnung der Hauptversammlung ein
etwaiges Interesse an einer Videozuschaltung über das HV-Portal anzumelden.
Voraussetzung für die Ausübung des Auskunftsrechts der Aktionärinnen und Aktionäre ist der
Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme (Abschnitt C. der Einberufung).
Ferner können Aktionärinnen und Aktionäre während der Hauptversammlung ihre Fragen auch direkt
an die Gesellschaft per E-Mail an [7]fragen.rbi@computershare.de übermitteln. Für die
Identifikation der Aktionärinnen und Aktionäre sind die per E-Mail übermittelten Fragen unter
gleichzeitiger Angabe des vollständigen Namens, des Geburtsdatums bzw. der Firmenbuchnummer (bei
juristischen Personen) sowie der Depotnummer und des Namens des depotführenden Kreditinstitutes
sowie der Nachbildung der Namensunterschrift (oder durch andere Erkennbarmachung) zu
übermitteln. Die Aktionärinnen und Aktionäre können das auf der Internetseite der Gesellschaft
zur Verfügung gestellte Frageformular verwenden, das die oben genannten Angaben zur Identität
enthält. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, Fragen, die nicht einer angemeldeten
Aktionärin oder einem angemeldeten Aktionär zuordenbar sind, nicht zu beantworten.
Um die Sitzungsökonomie zu wahren, können Fragen auch zeitgerecht vor der Hauptversammlung über
das HV-Portal oder an die oben angeführte E-Mail-Adresse übermittelt werden.
Bitte beachten Sie, dass während der Hauptversammlung von dem Vorsitzenden angemessene zeitliche
Beschränkungen festgelegt werden können.
Antragsrecht
Jede Aktionärin und jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der
Tagesordnung Anträge zu stellen (§ 119 AktG).
Virtuell teilnehmende Aktionärinnen und Aktionäre können ihr Antragsrecht über das HV-Portal
ausüben. Der Zeitpunkt, bis zu dem eine Antragsstellung über das HV-Portal möglich ist, wird im
Laufe der Hauptversammlung vom Vorsitzenden festgelegt und rechtzeitig angekündigt werden.
Weitere Informationen zur Ausübung dieser Aktionärsrechte über das HV-Portal sind aus den
Informationen zur virtuellen Teilnahme zu entnehmen, die auf der Internetseite der Gesellschaft
abrufbar sind.
E. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jede Aktionärin und jeder Aktionär, die oder der zur Teilnahme an der Hauptversammlung
berechtigt ist, hat das Recht, eine Vertreterin oder einen Vertreter zu bestellen, die oder der
im Namen der Aktionärin oder des Aktionärs an der Hauptversammlung physisch oder virtuell
teilnimmt und dieselben Rechte wie die Aktionärin oder der Aktionär hat, den sie oder er
vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in
Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Hat die
Aktionärin oder der Aktionär ihrem oder seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt,
so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm
Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs 3 AktG sinngemäß.
Sofern die Bevollmächtigung nicht über das HV-Portal erfolgt, sollte die Vollmacht für die
Bevollmächtigte oder den Bevollmächtigten bis spätestens am 17. November 2023, 16:00 Uhr (MEZ),
an einer der nachgenannten Adressen der Gesellschaft einlangen:
per Telefax: +49 89 30903 74675
[8]anmeldestelle@computershare.de, wobei die Vollmacht als Anhang (z.B.
per E-Mail: PDF) dem
E-Mail anzuschließen ist
RZBAATWWXXX,
per SWIFT: Message Type MT598 oder MT599; in Feld 77E bzw. 79 unbedingt
„ISIN AT0000606306“ im Text angeben; oder
Raiffeisen Bank International AG
per Post oder Boten: z. Hd. Elisabeth Klinger – Group Investor Relations, Am Stadtpark 9, 1030
Wien, Österreich
Als besonderer Service stehen den Aktionärinnen und Aktionären die folgenden zwei unabhängigen
Stimmrechtsvertreter für die Ausübung des Stimmrechts und der sonstigen Aktionärsrechte in der
Hauptversammlung zur Verfügung:
1. Dr. Michael Knap (Interessenverband für Anleger)
E-Mail: [9]knap.rbi@computershare.de
Telefonnummer: +43 (0)664 2138740
2. Mag. Gernot Wilfling (Müller Partner Rechtsanwälte)
E-Mail: [10]wilfling.rbi@computershare.de
Telefonnummer: +43 (0)660 2497747
Bei Interesse besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme vor der Hauptversammlung
mit den Stimmrechtsvertretern. Auch bei Bevollmächtigung eines unabhängigen
Stimmrechtsvertreters ist die Vollmacht, wie oben beschrieben, an die Gesellschaft zu senden
oder über das HV-Portal einzugeben.
In jedem Fall müssen dem gewählten Stimmrechtsvertreter Weisungen für die Ausübung des
Stimmrechts erteilt werden. Ohne solche ausdrücklichen Weisungen wird das Stimmrecht nicht
ausgeübt.
Ein Vollmachtsformular und eines für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt
und sind auf der Internetseite der Gesellschaft abrufbar.
Aktionärinnen und Aktionäre können auch nach der Vollmachtserteilung die Rechte in der
Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen am Ort der Hauptversammlung
(physische Teilnahme) oder virtuelle Teilnahme über das HV-Portal durch die Aktionärin oder den
Aktionär selbst gilt als Widerruf einer erteilten Vollmacht.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf
der Vollmacht.
Weitere Informationen zur Vertretung durch Bevollmächtigte sind in den Informationen zur
virtuellen Teilnahme enthalten, die auf der Internetseite der Gesellschaft abrufbar sind.
F. INFORMATION FÜR AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE ZUR DATENVERARBEITUNG
Die Raiffeisen Bank International AG verarbeitet personenbezogene Daten von Aktionärinnen und
Aktionären oder deren Bevollmächtigten und sonstigen an der Hauptversammlung teilnehmenden
Personen (die „Teilnehmerinnen und Teilnehmer“), insbesondere Name, Anschrift, Geburtsdatum,
Registernummer bei juristischen Personen, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien, Nummer
der Stimmkarte sowie E-Mail Adresse und ggf. Telefonnummer auf Grundlage der geltenden
Datenschutzgesetze und des Aktiengesetzes, um ihnen die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der
Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten, um die Hauptversammlung vorzubereiten,
durchzuführen und nachzubereiten. Dies betrifft Daten, um die Anmeldung und Zuschaltung der
Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur Hauptversammlung (z.B. Prüfung der Berechtigung zur Ausübung
von Aktionärsrechten und zur Zuschaltung über das HV-Portal sowie die Erstellung des
Teilnehmerverzeichnisses) abzuwickeln und den Aktionärinnen und Aktionären und ihren
Bevollmächtigten die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen bzw. im Zusammenhang mit der
Hauptversammlung (einschließlich Erteilung und Widerruf von Vollmachten und Weisungen) zu
ermöglichen.
Die Dienstleister und Auftragsverarbeiter der Gesellschaft, welche zum Zwecke der Ausrichtung
der Hauptversammlung beauftragt werden (darunter insbesondere IT- sowie
Back-Office-Dienstleister wie z.B. Computershare Deutschland GmbH & Co. KG, Elsenheimerstraße
61, 80687 München, Deutschland), erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen
Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und
verarbeiten bzw. ermitteln diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft.
In Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung übermittelt die Gesellschaft auch personenbezogene
Daten von Aktionärinnen und Aktionären und deren Bevollmächtigten an öffentliche Stellen, wie
z.B. das Firmenbuch oder die Finanzmarktaufsicht.
Die Daten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden nach Ende der jeweils anwendbaren
gesetzlichen Fristen anonymisiert bzw. gelöscht.
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder
Einschränkung der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten, das
Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß den
Voraussetzungen des Datenschutzrechts.
Diese Rechte können Teilnehmerinnen und Teilnehmer gegenüber der Raiffeisen Bank International
AG unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:
Raiffeisen Bank International AG
Group Data Privacy
Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich
[11]datenschutz@rbinternational.com
Nähere Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite der Gesellschaft abrufbar.
G. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft
EUR 1.003.265.844,05 und ist in 328.939.621 auf Inhaber lautende stimmberechtigte Stammaktien
(Stückaktien) zerlegt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft und ihre
Tochterunternehmen halten zum Stichtag 414.770 eigene Aktien. Hieraus stehen der Gesellschaft
keine Rechte zu; die eigenen Aktien unterliegen einem Stimmverbot bei der Gesellschaft und ihren
Tochterunternehmen.
Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt zum Stichtag 328.524.851. Es
bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.
Wien, im Oktober 2023
Der Vorstand
der
Raiffeisen Bank International AG
[12]^[1] Wenn im Folgenden auf die Internetseite der Gesellschaft verwiesen wird, so ist damit
immer
[13]https://www.rbinternational.com/de/investoren/veranstaltungen-uebersicht/hauptversammlungen/
ausserordentliche-hauptversammlung-2023.html gemeint.
════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════
27.10.2023 CET/CEST
════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Raiffeisen Bank International AG
Am Stadtpark 9
A-1030 Vienna
Österreich
Telefon: +43-1-71707-2089
Fax: +43-1-71707-2138
E-Mail: ir@rbinternational.com
Internet: www.rbinternational.com
ISIN: AT0000606306
WKN: A0D9SU
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg,
Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange; Börse
Luxemburg, SIX, Wiener Börse (Amtlicher Handel)
Ende der Mitteilung EQS News-Service
1758837 27.10.2023 CET/CEST
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1. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=67989a6b9a09fb45e51d74727b7faee3&application_id=1758837&site_id=apa_ots_austria&application_name=news
2. file:///appl/crs1/tmp/HTML-FormatExternal-rKuE7J.html#_ftn1
3. anmeldestelle@computershare.de
4. anmeldestelle@computershare.de
5. antrag.rbi@computershare.de
6. antrag.rbi@computershare.de
7. fragen.rbi@computershare.de
8. anmeldestelle@computershare.de
9. knap.rbi@computershare.de
10. wilfling.rbi@computershare.de
11. datenschutz@rbinternational.com
12. file:///appl/crs1/tmp/HTML-FormatExternal-rKuE7J.html#_ftnref1
13. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=67989a6b9a09fb45e51d74727b7faee3&application_id=1758837&site_id=apa_ots_austria&application_name=news
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