Presseerklärung zu Alexander Zverev

Aus Anlass der heutigen Presseinformation der Berliner Justiz zu einem Strafverfahren gegen Alexander Zverev am Amtsgericht Tiergarten nehmen wir als seine Presseanwälte hierzu wie folgt Stellung:

Herr Zverev weist den gegen ihn erhobenen Vorwurf zurück. Die dem Strafbefehl allein zugrundeliegenden Behauptungen der Anzeigeerstatterin sind bereits durch ein rechtsmedizinisches Gutachten des anerkannten Berliner Rechtsmediziners Prof. Dr. Tsokos, Charité Berlin, widerlegt.

In seinem forensischen Gutachten bewertet Herr Prof. Dr. Tsokos die Behauptungen der Anzeigeerstatterin aus rechtsmedizinischer Sicht wie folgt:

_“Rechtsmedizinisch ist die Schilderung des Sachverhaltes durch Frau PATEA nicht nachvollziehbar, widersprüchlich und in diversen Punkten weder mit rechtsmedizinischer Lehrmeinung noch mit über fünfundzwanzig Jahren klinisch-rechtsmedizinischer Untersuchungspraxis des Unterzeichnenden vereinbar.“_

Herr Prof. Dr. Tsokos äußert sich zu den Verdächtigungen der Anzeigeerstatterin wie folgt:

_“Ich habe die dem Strafbefehlsantrag zugrundeliegenden Tatsachen rechtsmedizinisch analysiert. Aufgrund der objektivierbaren Befunde bestehen erhebliche Ungereimtheiten, die aus rechtsmedizinischer Sicht nicht nachvollziehbar sind. Oder anders ausgedrückt: es ist praktisch unmöglich, dass sich der Sachverhalt wie von der Anzeigenerstatterin behauptet zugetragen hat.“_

Die Strafverteidiger Prof. Dr. Alfred Dierlamm und Katharina Dierlamm äußern sich wie folgt:

„Das Strafbefehlsverfahren leidet unter schwersten Verfahrensverstößen. So existieren inzwischen zum selben Tatvorwurf insgesamt drei Strafbefehle, die zum Teil nicht wirksam zugestellt wurden, jedenfalls aber grob rechtswidrig bzw. nichtig sind. Eine Verdachtsprüfung durch das Gericht hat offensichtlich nicht stattgefunden, da der erste Strafbefehl umgehend nach Eingang des Strafbefehlsantrag erlassen wurde. Das Verfahren ist skandalös, von einem fairen, rechtsstaatlichen Verfahren kann nicht die Rede sein. Herr Zverev wird hiergegen mit allen Mitteln vorgehen.“

Wir bitten die Presse auf diesem Wege insofern zur Vermeidung von Persönlichkeitsrechtsverletzungen unseres Mandanten, die Unschuldsvermutung sowie die Grundsätze einer Verdachtsberichterstattung insbesondere durch Berücksichtigung unserer Stellungnahme einzuhalten.

Berlin, den 31. Oktober 2023

Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Schertz
Kontaktdaten:
Schertz Bergmann Rechtsanwälte PartG mbB
Kurfürstendamm 53, 10707 Berlin
E-Mail: cs@schertz-bergmann.de
Tel.: 030/88 00 15-0

Rechtsanwältin Dr. Anna Sophie Heuchemer
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Schertz Bergmann Rechtsanwälte PartG mbB
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