Weidinger: „In-Game“-Käufe im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten transparent und sicher machen!
Entschließungsantrag der Koalitionsparteien zur Prüfung von Maßnahmen gegen problematische Praktiken – Insbesondere der Schutz von Kindern und Jugendlichen steht im Vordergrund
„Im Sinne der zahlreichen Nutzerinnen und Nutzer von Computerspielen – vor allem online – und des Konsumentenschutzes gilt es, so genannte In-Game-Käufe transparent und sicher zu machen“, betont ÖVP-Konsumentenschutzsprecher Peter Weidinger anlässlich des heute im Konsumentenschutzausschuss eingebrachten Entschließungsantrages von Volkspartei und Grünen betreffend der „Prüfung eines Maßnahmenpakets gegen problematische Praktiken bei Online-Games“. Es sei häufig der Fall, dass „In-Game“-Käufe – vor allem in Form von „Loot- oder Mystery-Boxen“ – in Echtgeld abgewickelt würden, während aber innerhalb des Computerspiels eine Fantasiewährung verwendet wird.
Weidinger: „Das macht es vor allem für Kinder und Jugendliche schwer, den tatsächlichen Überblick zu behalten. Unerfreuliche Abrechnungen oder sogar Verschuldungen sind keine Seltenheit.“ Zudem sei auch die Wahrscheinlichkeit, was man – angefangen von einem begehrten Spielecharakter bis hin zu einem virtuellen Ausrüstungsgegenstand – tatsächlich erwerbe, schwer bis gar nicht einzuschätzen.
Klar sei auch, dass es sich hierbei „um längst kein Nischenthema mehr handelt“, so der Abgeordnete der Volkspartei, der auf eine in der vergangenen Woche veröffentlichte GfK-Umfrage im Auftrag des Österreichischen Verbands für Unterhaltungssoftware (ÖVUS) verweist. „Dieser Erhebung zufolge nutzen in Österreich rund 5,8 Millionen Menschen Computerspiele. Das ist eine stattliche Personenanzahl, die auch für den Konsumentenschutz bedeutsam ist.“ Ziel sei es, Kostenfallen oder versteckte Abos erkennbar zu machen.
„Deshalb ersuchen wir Bundesminister Johannes Rauch darum, etwa nutzerfreundliche Praxistipps für Kinder, Jugendliche, Eltern sowie Pädagoginnen und Pädagogen auszuarbeiten und auch allenfalls sonstige erforderliche Maßnahmen zu prüfen. Denn der Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten liegt uns allen am Herz, quer durch alle Altersgruppen“, schließt Weidinger. (Schluss)
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