Kocher: Bildungsbonus wird ab 2024 als Schulungszuschlag NEU fortgesetzt
AMS-Schulungsteilnehmerinnen und -teilnehmer erhalten monatlich einen gestaffelten Zuschlag zusätzlich zum Arbeitslosengeld
Der sogenannte Bildungsbonus wurde 2020 während der Corona-Pandemie ins Leben gerufen, um beim AMS arbeitslos gemeldete Personen, die an Schulungsmaßnahmen teilnehmen, mit einer Förderung zusätzlich zum Arbeitslosengeld zu unterstützen. Ab einer Schulungsdauer von vier Monaten sah der Bildungsbonus einen Schulungszuschlag von rund 190 Euro monatlich vor. Die Bundesregierung hat sich!-->!-->!-->…