Die Kontroverse um Lootboxen: Glücksspiel oder Gaming-Unterhaltung?
Die Kontroverse um Lootboxen: Glücksspiel oder Gaming-Unterhaltung?
Lootboxen ist ein Begriff aus dem Bereich der Computerspiele, den nahezu jeder Gamer kennt. Wer noch nie ein Game am Computer oder an einem mobilen Gerät gezockt hat, kann sich Lootboxen ähnlich einer Sammelkarte vorstellen, wie sie bei Kindern beliebt ist: Im Zeitschriftenhandel, aber auch in Supermärkten oder in Spielwarenläden gibt es Päckchen, die fest verschlossen sind. In diesen befinden sich Sammelkärtchen: Einige von ihnen sind mehr beliebt, die anderen weniger. Auch die klassische Wundertüte fällt in diese Kategorie: Vor dem Öffnen weiß niemand, was er für sein Geld bekommt.
Lootboxen – digitale Wundertüten auf dem Prüfstand
Lootboxen enthalten ebenso wie die Sammelkärtchen oder eine Wundertüte Überraschungen. Dabei handelt es sich um digitale Inhalte. Sie können Hilfe für das Bestehen von Aufgaben in einem Game bekommen. Zusätzliche Leben, wichtige Werkzeuge, neue starke Figuren: Was in den Wundertüten steckt, bestimmen das Spiel und der Zufall. Lootboxen müssen nicht zwingend käuflich erworben werden: Sie können die Inhalte auch im Spiel gewinnen.. Es stellt sich jedoch die Frage, ob es gestattet ist, für die digitalen Überraschungen Geld zu verlangen. Die Gamer zahlen für Inhalte, die sie vorab nicht kennen und von denen sie nicht wissen, ob sie von Nutzen sein werden bzw. was deren Wert ist. Das klingt doch ganz stark nach Glücksspiel…In diesem Zusammenhang stellt sich häufig die Fragen, ob es möglich ist, für Lootboxen das Geld zurückzufordern – denn keiner der Spielanbieter, in deren Spielen Lootboxen erworben werden können, verfügt über eine regionale Lizenz zum Anbieten von Online Glücksspiel. Wie die Gerichtsurteile der letzten 5 Jahre gezeigt haben, sind Verluste bei nicht lizensierten Glücksspielanbietern rückforderbar. Können also auch die Zahlungen von Lootobxen zurückgefordert werden, weil Lootboxen („verstecktes“) Glücksspiel sind?
Gerichtsurteile zugunsten der Kunden
In den vergangenen Monaten wurden bereits erste Gerichtsurteile zugunsten der Gamer gefällt, die Geld für Lootboxen investiert hatten und diese Zahlungen zürckforderten. Eine gesetzliche Regelung für Lootboxen gibt es aktuell weder in Österreich noch in Deutschland. Die Rückforderung der Beträge wurde den Kunden zugesprochen, da das Gericht Lootboxen als Glücksspiel einstuft.
Unterhaltung oder Glücksspiel – es kommt auf die Sichtweise an
Für einen Gamer ist es ein prickelndes Glücksspiel, wenn er seine erworbenen Lootboxen öffnet. Wird der passende Gegenstand enthalten sein? Diese Gamer sind in der Regel bereit, in die Lootboxen zu investieren, und empfinden die Inhalte als spannend und unterhaltsam. Andere sehen darin ein Glücksspiel, das zur Sucht werden kann. Wenn es kein Weiterkommen gibt, hilft die Investition in Lootboxen. Hier ist Vorsicht geboten, da schnell viel Geld verloren gehen kann – v.a. wenn man die Übersicht verliert, wie viel Geld bereits in die digitalen Überraschungskisten investiert wurde.
Besonders in den Spielen der FIFA/EA-FC Serie ist der sogenannte Ultimate Team Modus, in welchem sogenannte Fifa-Packs gegen Echtgeld erworben werden können ein Garant dafür, rasch viel Geld ausgeben zu können. Dies in der Hoffnung, in den gekauften Packs gute Spieler „zu ziehen“ und damit das eigene Team aufwerten zu können.
Da die Rückforderung von Lootbox-Zahlungen mit hohen Gerichts- und Anwaltskosten verbunden ist und im Verlustfall auch die Kosten der Gegenseite getragen werden müssen, bietet es sich für Spieler an, für die Rückforderung eine Prozessfinanzierung zu nutzen. So bietet zb. der seit 2001 am Österreichischen und Deutschen Markt erfolgreich tätige Prozessfinanzierer AdvoFin die Finanzierung der Rückforderungsklagen an. Dabei übernimmt der Finanzierer alle Kosten der Rückforderung (auch im Verlustfall) und erhält nur im Erfolgsfall einen Anteil am zurückgeholten Geld.