Einführung des flächendeckenden Parkpickerls erfolgreich umgesetzt – im Februar steht ein Schwung an Verlängerungen an

Magistratische Bezirksämter raten: Verlängerungen umgehend und rechtzeitig beantragen

Mit der Ausweitung der Kurzparkzone auf ganz Wien im März 2022 erhielten alle Bezirke flächendeckend ein Parkpickerl – zwei Jahre später hat sich das System gut eingespielt, für rund 390.000 Parkpickerlbesitzer*innen gelten einheitliche Park-Regelungen.

Als 2022 die Erweiterungsbezirke 11, 13, restliche Teile von 14 und 21-23 in die flächendeckende Parkraumbewirtschaftung aufgenommen wurden, stemmten die Magistratischen Bezirksämter in einem Kraftakt die organisatorische Bewilligung und Ausstellung von rund 100.000 zusätzlichen Parkpickerln für Wien.

VERLÄNGERUNG VON 44.000 PARKPICKERLN NOCH AUSSTÄNDIG BIS ENDE FEBRUAR 

Mit Ende Februar 2024 laufen 97.169 Parkpickerl in ganz Wien aus, von denen bereits 52.908 verlängert wurden.  Die Bezirksämter ersuchen all jene, die noch kein neues Parkpickerl beantragt haben, sich rechtzeitig um ein solches zu kümmern.  Dieses kann persönlich beim zuständigen Bezirksamt des Hauptwohnsitzes oder online beantragt werden.

Nähere Informationen rund um das Parkpickerl sowie das Antragsformular finden Sie unter: https://www.wien.gv.at/amtshelfer/verkehr/parken/kurzparkzone/parkpickerl.html

Die Gültigkeit des Parkpickerls kann auch jederzeit ganz einfach durch Eingabe des Kennzeichens über folgenden Link https://mein.wien.gv.at/Meine-Amtswege/#dss-meine-amtswege-parkpickerl-gueltigkeit-modal abgefragt werden.

Andrea Leitner
Mediensprecherin Magistratsdirektion der Stadt Wien
Tel: +43 1 4000 82552
Email: andrea.leitner@wien.gv.at

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