„Endlich volljährig – und dann?“

Der Dachverband Österreichischer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen (DÖJ) zur Lage von jungen Erwachsenen, die mit 18 die Jugendhilfe verlassen müssen

Anlässlich des internationalen Care Day 2024 richtet Hubert Löffler, Sprecher des Dachverbands Österreichischer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen (DÖJ), den Fokus auf die prekäre Lage junger Erwachsener, die aus der Kinder- und Jugendhilfe entlassen werden – die sogenannten Care Leaver. Die Veranstaltung zum Care Day am 16. Februar 2024 in Wien trägt den Titel „Endlich volljährig – und dann?“ und beleuchtet die Herausforderungen, mit denen viele Care Leaver konfrontiert sind.

Nach Volljährigkeit sehen sich immer wieder Care Leaver mit Wohnungslosigkeit, Gesundheitsproblemen, Ausbildungsdefiziten, sozialer Isolation, finanziellen Sorgen und juristischen Hürden konfrontiert. Trotz eines Anstiegs der Unterstützungsmaßnahmen bis zum 21. Lebensjahr um 26% in den letzten fünf Jahren zeigen die Statistiken erhebliche Unterschiede zwischen den Bundesländern. Der DÖJ thematisiert die ungleiche Verteilung der Unterstützung und die mangelnde Transparenz über die Dauer der Hilfen. Auf Grund der Daten von Statistik Austria zur KJH 2022 muss man sich fragen: Warum erhalten in manchen Bundesländern über 2% der jungen Erwachsenen zwischen 18 und 21 Jahren Unterstützung durch die KJH, während dies in anderen Bundesländern weniger als 1% sind? Warum werden in manchen Bundesländern doppelt so viele stationäre Maßnahmen verlängert wie in anderen?

„Der DÖJ warnt vor einer weiteren entscheidenden Gefahr – der „Verländerung“ der Jugendhilfe seit 2020. Diese hat dazu geführt, dass der Bund jegliche Steuerung in der Kinder- und Jugendhilfe aufgegeben hat. Die Standards dieser Unterstützung  sind nun durch eine eigene Vereinbarung mit den Ländern eingefroren. Nicht nur eine Verringerung der Qualität bedarf der Zustimmung aller neun Bundesländer. Auch eine Verbesserung bzw. Anpassung an die sich rasch verändernden Anforderungen muss von den neun Ländern einstimmig beschlossen werden und ist somit de facto nicht möglich.“ Ein Beispiel dafür ist die Ablehnung einer Verlängerung der Jugendhilfe bis zum 24. Lebensjahr in Oberösterreich mit Verweis auf die 15a-Bund-Länder-Vereinbarung.

Der DÖJ fordert daher dringend von der Politik:

* Reparatur der 15a-Vereinbarung, damit einzelne Bundesländer Verbesserungen eigenständig umsetzen können!
* Konstanter Austausch zwischen den Bundesländern zur Weiterentwicklung der Hilfen unter Berücksichtigung von Qualitätskriterien der Plattform Jugendhilfe 18+!
* Erhebung der Dauer der Hilfen für junge Erwachsene!

Es bleibt entscheidend, das Bewusstsein für die Situation von Care Leaver zu schärfen. Der DÖJ appelliert an Medien, Fachwelt und die politische Verantwortung des Jugend-Staatssekretariats, sich verstärkt für die Belange der Care Leaver einzusetzen und somit einen Beitrag für eine gesunden Zukunft für junge Menschen zu leisten.

Dachverband Österreichischer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen
Dr. Hubert Löffler
GF DÖJ
0664/3586135
loeffler.hubert@outlook.com

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