Spange Wörth kommt zum EuGH auf die lange Bank

Zick-Zack Kurs des Richtersenats betrifft auch S34

Wie die Umweltorganisation VIRUS bekannt gibt, hat das Bundesverwaltungsgericht der Spange Wörth einem für die Traisental-Schnellstraße unverzichtbaren „Wurmfortsatz“ der S34 für Überraschung gesorgt. „Nach der 5. Gerichtsverhandlung hat das BVwG trotz klar gegen eine Genehmigung sprechender Fakten anstelle der erwarteten Entscheidung mit einem Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH reagiert. Dieser Zick-Zack Kurs bringt statt der erwarteten schnellen Erledigung das Projekt auf die lange Bank. Das Verfahren wird sich so um Jahre verzögern.“

Nun müsse die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Brüssel über Fragen abgewartet werden, die dieser allerdings im Grunde schon entschieden habe. Ob es für die Anrechenbarkeit bestimmter Naturschutzmaßnahmen wissenschaftliche Grundlagen brauche oder ob quasi ein Zuruf eines Sachverständigen reiche, sei im Grunde eine No-Na-Frage. Würde darüber als solche entschieden, sei die tatsächlich noch ungelöste Frage nach den Maßnahmen selbst dann gar nicht mehr relevant. „Ich sehe die Sache mit einem lachenden Auge, weil es nun eine Grundsatzentscheidung des EuGH, der bisher überall auf strenge wissenschaftliche Grundlage gepocht hat, geben wird und mit Bedauern, weil die Straßenbauer dadurch vorerst erneut noch einmal davongekommen sind“, so Rehm. Ins gleiche Horn stößt Rechtsanwalt Wolfram Schachinger, der im Verfahren die Bürgerinitiative „Nein zur Spange Wörth“ und zahlreiche Landwirte aus der Region vertritt: „Normalerweise ist es selbst bei großer Unsicherheit kaum möglich, eine wichtige Rechtsfrage an den EuGH zur Klärung übermittelt zu bekommen, nun geschieht das mit dem Beigeschmack, dadurch eine gebotene aber unübliche Entscheidung gegen das Projekt hinauszögern zu wollen“. Rehm setzt nach: „Wir hatten bereits 2022 die Situation, dass das Gericht in der 4.Verhandlung das Ermittlungsverfahren geschlossen und dann wieder geöffnet hat, um dann dem Land Niederösterreich  als Projektwerberin monatelang Zeit zu geben, umfangreiche aber wirkungslose Unterlagen vorzulegen. Man bekommt das Gefühl, wir drehen uns im Kreis“. Die Konsequenzen der jüngsten Gerichtsentscheidung: die Spange Wörth könne auf absehbare Zeit ebenso wenig gebaut werden, wie dies nach der erwarteten negativen Entscheidung dauerhaft der Fall gewesen wäre. Nun sei zu beachten, dass S34-Traisentalschnellstraße und Spange Wörth zwar für die Genehmigungsverfahren getrennt wurden, sie aber ein zusammenhängendes Vorhaben bilde würden. „Die S34 wurde so eingereicht, dass ihre Realisierung ohne Spange Wörth rechtlich nicht möglich ist. Bei allem Wirbel, der um die politische Absage der S34 durch das Klimaschutzministerium seit 2021 gemacht wurde, wird leicht übersehen, dass diese Autobahn rechtlich gar nicht realisiert werden darf“, so Rehm abschließend.

Wolfgang Rehm, 0699/12419913, wolfgang.rehm@reflex.at

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