Enthaftungsantrag für den Vater von Leon wird vom Gericht abgelehnt – Anwalt kündigt Beschwerde an
RA Dr. Albert Heiss, Burggraben 4/2, 6020 Innsbruck
Der von Dr. Albert Heiss (Anwalt des beschuldigten Vaters) eingebrachte Enthaftungsantrag für den beschuldigten Vater des ums Leben gekommenen Leon ist heute vom Gericht in Innsbruck abgelehnt worden.
Der Haft- und Rechtsschutzrichter ist den Argumenten der Verteidigung nicht gefolgt. Anwalt Dr. Albert Heiss hat bereits eine Beschwerde gegen diese Entscheidung angekündigt und wird diese kommende Woche einbringen.
„Für uns ist diese Entscheidung nicht nachvollziehbar und wir werden deshalb alle Rechtsmittel ausschöpfen, um den beschuldigten Vater aus der Untersuchungshaft zu bekommen“, betont Anwalt Dr. Heiss
DIE BESCHWERDE GRÜNDET SICH AUF FOLGENDE ARGUMENTE:
Wie bei der gestrigen Pressekonferenz dokumentiert, gibt es eine ganze Reihe von Gutachten, die die bisherigen Ermittlungsergebnisse und die daraus gezogenen Schlüsse widerlegen.
Die bereits jetzt überdurchschnittlich lange Untersuchungshaft, mit deren wirtschaftlichen und psychischen Folgen für den Betroffenen und für seine Familie, ist offensichtlich nicht in die Entscheidung eingeflossen.
Die Verteidigung wird trotz der heutigen Entscheidung weiterhin auf Fakten setzen und objektive Ergebnisse sowie Gutachten einbringen, die die bisherigen Ermittlungsergebnisse relativieren.
Zielblick-Coaching
Günther Schimatzek
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