EQS-HV: Raiffeisen Bank International AG: Hauptversammlung
EQS-News: Raiffeisen Bank International AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Raiffeisen Bank International AG: Hauptversammlung
01.03.2024 / 08:10 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS News
– ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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E I N B E R U F U N G
AT0000606306202404040800
an die Aktionärinnen und Aktionäre
für die am Donnerstag, den 4. April 2024, um 10.00 Uhr (MESZ)
in der Wiener Stadthalle, Halle F,
Roland-Rainer-Platz 1, 1150 Wien, Österreich
stattfindende
ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG
der
Raiffeisen Bank International AG
Firmenbuch des Handelsgerichts Wien FN 122119 m
ISIN AT0000606306
I. Abhaltung der ordentlichen Hauptversammlung als hybride Versammlung
Der Vorstand der Raiffeisen Bank International AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats
beschlossen, die ordentliche Hauptversammlung am 4. April 2024 auf Grundlage der
Bestimmungen des Virtuelle Gesellschafterversammlungen-Gesetz (BGBl. I 79/2023
„VirtGesG“) und § 14 Abs 8 bis 16 der Satzung als „hybride“ Versammlung abzuhalten.
Die Aktionärinnen und Aktionäre und sonstige Teilnehmerinnen und Teilnehmer können
frei zwischen einer physischen und einer virtuellen Teilnahme an der Hauptversammlung
entscheiden. Für die virtuelle Teilnahme gelten die Bestimmungen für moderierte
virtuelle Versammlungen gemäß § 3 VirtGesG.
Die ordentliche Hauptversammlung wird in deutscher Sprache abgehalten. Wir bieten
simultane Übersetzung von der deutschen in die englische Sprache an. Zudem stehen für
die Dauer der gesamten Hauptversammlung Dolmetscherinnen oder Dolmetscher für die
Gebärdensprache zur Verfügung.
Die virtuelle Teilnahme erfolgt durch elektronische Zuschaltung über das von der
Gesellschaft eingerichtete HV-Portal mit individuellen Zugangsdaten (siehe Punkt III).
Den Aktionärinnen und Aktionären steht es aber auch nach einer Anforderung von
Zugangsdaten für eine virtuelle Teilnahme frei, an der Hauptversammlung physisch
(statt virtuell) teilzunehmen. Es muss sichergestellt werden, dass mit denselben
Aktien nicht sowohl über das HV-Portal als auch in der Präsenzversammlung
Aktionärsrechte (insbesondere das Stimmrecht) mehrfach ausgeübt werden. Die Aktionärin
oder der Aktionär oder eine oder einer von ihr oder ihm bestellte Bevollmächtigte oder
bestellter Bevollmächtigter kann hinsichtlich derselben Aktien daher immer nur
entweder physisch oder virtuell teilnehmen.
Hat eine Aktionärin oder ein Aktionär mehrere Aktien bzw. Aktienpakete oder ist
(gleichzeitig) Bevollmächtigte oder Bevollmächtigter für mehrere Aktien bzw.
Aktienpakete, kann er oder sie für einen Teil der Aktien seine oder ihre
diesbezüglichen Aktionärsrechte mittels physischer Präsenz und für einen anderen Teil
virtuell über das HV-Portal ausüben. Ist eine solche teilweise physische und teilweise
virtuelle Teilnahme mit unterschiedlichen Aktien bzw. Aktienpaketen gewünscht, kann
die Ausstellung mehrerer Stimmkarten am Ort der ordentlichen Hauptversammlung an einem
entsprechenden Anmeldeschalter (für die physische Teilnahme) beantragt werden. Die
Ausstellung mehrerer Zugangsdaten für das HV-Portal kann im Zuge der Anmeldung oder zu
einem späteren Zeitpunkt ausschließlich per E-Mail unter
[1]anmeldestelle@computershare.de (für die virtuelle Teilnahme) beantragt werden.
II. Physische Teilnahme der Aktionärinnen und Aktionäre am Ort der ordentlichen
Hauptversammlung
Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die
Aktionärinnen und Aktionäre und sonstige Teilnehmerinnen und Teilnehmer gebeten, sich
rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden. Die Teilnehmerinnen und
Teilnehmer haben sich beim Registrierungsschalter unter Vorlage eines gültigen
amtlichen Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) auszuweisen.
Wenn dieser Verpflichtung nicht nachgekommen wird, kann der Einlass verwehrt werden.
Einlass zur Behebung der Stimmkarten für die physische Teilnahme ist ab 09.00 Uhr
(MESZ).
Wenn Sie als Bevollmächtigte oder Bevollmächtigter zur Hauptversammlung in die Wiener
Stadthalle kommen, nehmen Sie zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein,
Reisepass, Personalausweis) bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht
bereits an die Gesellschaft oder den Vollmachtsvertreter (an die unter Abschnitt E.
angegebenen Adressen) gesendet wurde, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie zusätzlich
eine Kopie der Vollmacht mitbringen.
Virtuelle Teilnahme der Aktionärinnen und Aktionäre über das HV-Portal
Die Gesellschaft stellt für die virtuelle Teilnahme der Aktionärinnen und Aktionäre
an der Hauptversammlung das HV-Portal zur Verfügung. Aktionärinnen und Aktionäre
können daher an der Hauptversammlung durch elektronische Zuschaltung über das von der
Gesellschaft eingerichtete HV-Portal mit individuellen Zugangsdaten teilnehmen und
abstimmen. Das HV-Portal ist ab dem Nachweisstichtag (25. März 2024, 24.00 Uhr (MEZ))
auf der Internetseite der Gesellschaft erreichbar.
Die Hauptversammlung wird für die virtuell teilnehmenden Aktionärinnen und Aktionäre
optisch und akustisch vollständig und in Echtzeit über das HV-Portal übertragen.
Das HV-Portal ermöglicht den angemeldeten Aktionärinnen und Aktionären die
• Bevollmächtigung einer Vertreterin oder eines Vertreters, insbesondere eines der
beiden besonderen Stimmrechtsvertreter, zur Stellung von Beschlussanträgen, zur
Stimmabgabe und gegebenenfalls zur Erhebung eines Widerspruchs;
• Übermittlung von Fragen und Beschlussanträgen;
• Redemöglichkeit im Weg der Videokommunikation;
• Ausübung des Stimmrechts bei allen Abstimmungen im Weg elektronischer
Kommunikation;
• Erhebung eines Widerspruchs.
Detaillierte Angaben über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für
die virtuelle Teilnahme an der Hauptversammlung sind auf der Internetseite der
Gesellschaft [2][1] unter
[3] https://www.rbinternational.com/de/investoren/events/hauptversammlungen/2024.html
zugänglich („Informationen zur virtuellen Teilnahme“), welche spätestens ab 1. März
2024 auf der Internetseite der Gesellschaft abrufbar sind.
Aktionärinnen und Aktionäre können aufgrund einer Störung der Kommunikation nur dann
einen Anspruch gegen die Gesellschaft ableiten, wenn die Gesellschaft an der
Kommunikationsstörung ein Verschulden trifft (§ 102 Abs 5 AktG).
IV. Teilweise öffentliche Übertragung der ordentlichen Hauptversammlung im Internet
Die Hauptversammlung wird im Internet teilweise, ab Beginn bis zur Beendigung der
Präsentation des Tagesordnungspunktes 1 gemäß § 102 Abs 4 AktG, auf der Internetseite
der Gesellschaft ab ca. 10.00 Uhr (MESZ) öffentlich übertragen.
A. TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des
Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht jeweils zum 31. Dezember 2023 und des
Vorschlags für die Gewinnverwendung, des gesonderten nichtfinanziellen Berichts,
des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 sowie des Corporate
Governance-Berichts des Vorstands.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023
ausgewiesenen Bilanzgewinns.
3. Beschlussfassung über den Bericht zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands und
des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2023 (Vergütungsbericht 2023).
4. Beschlussfassung über die Grundzüge der Vergütung (Vergütungspolitik).
5. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2023.
6. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2023.
7. Wahl in den Aufsichtsrat.
8. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütungen an die Mitglieder des
Aufsichtsrats.
9. Wahl des Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichtserstattung für das Geschäftsjahr
2024.
10. Wahl des Abschlussprüfers (Bankprüfers) für den Jahres- und Konzernabschluss und
für die Nachhaltigkeitsberichtserstattung für das Geschäftsjahr 2025.
11. Beschlussfassung über den Widerruf der Ermächtigung des Vorstands gemäß § 169 AktG
(genehmigtes Kapital) und Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals gegen Bar-
und/oder Sacheinlage mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss und die
entsprechende Satzungsänderung in § 4 Abs 5.
12. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und gegebenenfalls zur
Einziehung eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG
verbunden mit der Ermächtigung des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats das
Andienungsrecht der Aktionäre auszuschließen und die Ermächtigung mit Zustimmung
des Aufsichtsrats zur Veräußerung der eigenen Aktien auf eine andere Art als über
die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter Ausschluss des Bezugsrechts
der Aktionäre.
13. Beschlussfassung über die Genehmigung des Erwerbs eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1
Z 7 AktG zum Zweck des Wertpapierhandels.
B. UNTERLAGEN ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen sind auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich:
Ab spätestens 1. März 2024:
• vollständiger Text dieser Einberufung;
• Angaben über die organisatorischen und die technischen Voraussetzungen für die
virtuelle Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung der Raiffeisen Bank
International AG am 4. April 2024 (Information zur virtuellen Teilnahme).
Ab spätestens 14. März 2024:
• Jahresabschluss 2023 samt Lagebericht;
• Konzernabschluss 2023 samt Konzernlagebericht;
• Corporate Governance-Bericht 2023;
• Vorschlag für die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2023;
• Gesonderter nichtfinanzieller Bericht für das Geschäftsjahr 2023;
• Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023;
• Vergütungsbericht 2023;
• Grundsätze der Vergütung (Vergütungspolitik);
• Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 13;
• Erklärung des Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 7
gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf;
• Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 11;
• Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 12;
• Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG;
• Frageformular.
C. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
Nachweisstichtag gemäß § 111 AktG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages
vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag). Dieser Nachweisstichtag ist der
25. März 2024, 24.00 Uhr (MEZ). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur
berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionärin oder Aktionär ist und dies der
Gesellschaft nachweist.
Nachweis des Anteilsbesitzes
Alle Inhaberaktien der Gesellschaft sind depotverwahrt. Der Anteilsbesitz am
Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der
Gesellschaft spätestens am 29. März 2024, 24.00 Uhr (MEZ), ausschließlich auf einem
der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss, nachzuweisen:
(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform
Raiffeisen Bank International AG
per Post oder Boten: z. Hd. Elisabeth Klinger – Group Investor
Relations
Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich
per E-Mail ein elektronisches
Dokument im Format PDF mit einer [4]anmeldestelle@computershare.de
qualifizierten elektronischen
Signatur:
RZBAATWWXXX, Message Type MT598 oder MT599; in
per SWIFT: Feld 77E bzw. 79 unbedingt
„ISIN AT0000606306“ im Text angeben
(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gemäß § 15
Abs 2 genügen lässt
per Telefax: +49 89 30903 74675
[5]anmeldestelle@computershare.de,
per E-Mail: wobei die Depotbestätigung als Anhang der E-Mail
(z.B. PDF) anzuschließen ist
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD in deutscher oder englischer Sprache auszustellen und hat folgende Angaben zu
enthalten:
• Angaben über die Ausstellerin oder den Aussteller Name/Firma und Anschrift oder
eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT);
• Angaben über die Aktionärin oder den Aktionär Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum
bei natürlichen Personen, Register und Registernummer bei juristischen Personen;
• Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien der Aktionärin oder des Aktionärs,
ISIN AT0000606306;
• Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung;
• die ausdrückliche Bestätigung, dass sich die Depotbestätigung auf den
Nachweisstichtag, 25. März 2024, 24.00 Uhr (MEZ), bezieht.
Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur
Hauptversammlung. Als angemeldete Aktionärinnen und Aktionäre werden daher in dieser
Einberufung jene Aktionärinnen und Aktionäre bezeichnet, deren Depotbestätigungen
rechtzeitig bei der Gesellschaft eingelangt sind.
Die Aktionärinnen und Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw.
durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht vom Handel mit ihren Aktien gesperrt;
Aktionärinnen und Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter
Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
D. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE
GEMÄSS §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung
Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des Grundkapitals
erreichen und die nachweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaberinnen und Inhaber dieser Aktien sind (zum Nachweis sogleich unten), können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Dieses Verlangen muss in
Schriftform (Unterschrift erforderlich) spätestens am 14. März 2024, 24.00 Uhr (MEZ)
der Gesellschaft, Raiffeisen Bank International AG, z. Hd. Elisabeth Klinger – Group
Investor Relations, Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich, oder, wenn per E-Mail, mit
qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail Adresse
[6]antrag.rbi@computershare.de oder per SWIFT an die Adresse RZBAATWWXXX zugehen.
„Schriftlich“ bedeutet eigenhändige Unterfertigung oder firmenmäßige Zeichnung durch
jede Antragstellerin oder jeden Antragsteller oder, wenn per E-Mail, mit
qualifizierter elektronischer Signatur oder bei Übermittlung per SWIFT mit Message
Type MT598 oder Type MT599, wobei unbedingt in Feld 77E bzw. 79 „ISIN AT0000606306“ im
Text anzugeben ist. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Jeder Beschlussvorschlag muss (auch) in
einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden.
Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft ist die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß
§ 10a AktG erforderlich, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden
Aktionärinnen und Aktionäre (5 % des Grundkapitals) seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung ununterbrochen Inhaberinnen und Inhaber der Aktien sind. Diese
Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
sieben Tage sein. Bei mehreren Aktionärinnen und Aktionären, die nur zusammen den
erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5 % des Grundkapitals erreichen oder bei
mehreren Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von
5 % vermitteln, müssen sich die Depotbestätigungen auf denselben Stichtag beziehen.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen unter Abschnitt C. verwiesen.
Beschlussvorschläge
Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals
erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der
betreffenden Aktionärinnen und Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer
allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch
eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Textform spätestens am 25. März 2024, 24.00 Uhr (MEZ) der Gesellschaft
entweder per Telefax an +49 89 30903 74675, per E-Mail an
[7]antrag.rbi@computershare.de, wobei dieses Verlangen als eingescannter Anhang dem
E-Mail (z.B. PDF) anzuschließen ist, oder an Raiffeisen Bank International AG, z. Hd.
Elisabeth Klinger – Group Investor Relations, Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich,
zugeht. Sofern für Erklärungen die Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG
vorgeschrieben ist, muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf eine andere zur
dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des
Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der
Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden.
Über einen Beschlussvorschlag, der gemäß § 110 AktG auf der Internetseite der
Gesellschaft bekannt gemacht wurde, ist nur dann abzustimmen, wenn er in der
Hauptversammlung als Antrag wiederholt wird. Jeder Beschlussvorschlag muss (auch) in
einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden.
Bei einem Vorschlag zur Wahl einer Person in den Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 7)
treten an die Stelle der anzuschließenden Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen
Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Die vorgeschlagene Person hat darin ihre fachliche
Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie alle Umstände
darzulegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten. Derartige
Vorschläge müssen der Gesellschaft in Textform spätestens bis 25. März 2024 zugehen
und von der Gesellschaft spätestens am 27. März 2024 auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, widrigenfalls die betreffende Person nicht in
die Abstimmung einbezogen werden darf.
Zum Tagesordnungspunkt 7 „Wahl in den Aufsichtsrat“ und der allfälligen Erstattung
eines entsprechenden Wahlvorschlags durch Aktionärinnen und Aktionäre gemäß § 110 AktG
macht die Gesellschaft folgende Angaben gemäß § 110 Abs 2 S 2 AktG:
Der Aufsichtsrat der Raiffeisen Bank International AG besteht derzeit aus zwölf von
der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern (Kapitalvertretern) und sechs vom
Betriebsrat gemäß § 110 ArbVG entsandten Mitgliedern. Von den zwölf
Kapitalvertreterinnen und Kapitalvertretern sind bis dato neun Männer und drei Frauen,
von den sechs Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertretern sind vier Männer
und zwei Frauen. Der Aufsichtsrat besteht daher derzeit aus dreizehn Männern und fünf
Frauen; das Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7 AktG wird erfüllt.
Es wird mitgeteilt, dass ein Widerspruch gemäß § 86 Abs 9 AktG weder von der Mehrheit
der Kapitalvertreterinnen und Kapitalvertreter noch von der Mehrheit der
Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter erhoben wurde und daher der
Mindestanteil nicht von den Kapitalvertreterinnen und Kapitalvertretern und den
Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertretern getrennt zu erfüllen ist,
sondern eine Gesamterfüllung des Mindestanteilsgebots gemäß § 86 Abs 7 AktG ausreicht.
Bei der allfälligen Erstattung eines Wahlvorschlags durch Aktionärinnen und Aktionäre
ist darauf Bedacht zu nehmen, dass gemäß § 86 Abs 7 AktG der Aufsichtsrat der
Gesellschaft, wenn er aus achtzehn Personen (Kapitalvertreter und
Arbeitnehmervertreter) besteht, mindestens aus fünf Frauen und mindestens aus fünf
Männern bestehen muss.
Bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern hat die Hauptversammlung die in § 87 Abs 2a
AktG festgelegten Kriterien zu berücksichtigen, insbesondere die fachliche und
persönliche Qualifikation der Mitglieder, die fachlich ausgewogene Zusammensetzung des
Aufsichtsrats, Aspekte der Diversität und Internationalität sowie die berufliche
Zuverlässigkeit.
Weiters hat jede vorgeschlagene Person die Anforderungen an die fachliche Eignung,
Erfahrung, persönliche Zuverlässigkeit und zeitliche Verfügbarkeit der Mitglieder des
Aufsichtsrats gemäß § 28a Abs 5 BWG dauernd zu erfüllen.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes zur Ausübung dieses Aktionärsrechts ist die
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Bei mehreren
Aktionärinnen und Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe
von 1 % des Grundkapitals erreichen oder bei mehreren Depotbestätigungen über Aktien,
die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln, müssen sich die
Depotbestätigungen auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen unter Abschnitt C.
verwiesen.
Auskunftsrecht und Beschlussanträge
Gemäß § 118 AktG ist jeder Aktionärin und jedem Aktionär auf Verlangen in der
Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie
zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist.
Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu
entsprechen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen
Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit sie auf der Internetseite der
Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der
Hauptversammlung durchgehend zugänglich war. Auf den Grund der Auskunftsverweigerung
ist hinzuweisen.
Jede Aktionärin und jeder Aktionär ist darüber hinaus berechtigt zu jedem Punkt der
Tagesordnung Anträge zu stellen (§ 119 AktG).
Um einem noch größeren Aktionärskreis eine aktive Beteiligung an der Hauptversammlung
zu ermöglichen, soll das Frage- und Antragsrecht der Aktionärinnen und Aktionäre auch
schon im Zeitraum vor der Hauptversammlung ausgeübt werden können. Damit wird dem
Vorstand eine möglichst genaue Vorbereitung und rasche Beantwortung der gestellten
Fragen und dem Vorsitzenden die entsprechende Berücksichtigung der Beschlussanträge
ermöglicht.
Die Gesellschaft stellt den Aktionärinnen und Aktionären einen elektronischen
Kommunikationsweg zur Verfügung, auf dem die Aktionärinnen und Aktionäre vom Zeitpunkt
der Einberufung bis zum dritten Werktag vor der Hauptversammlung, das ist der 29. März
2024, 24:00 Uhr (MEZ), Fragen und Beschlussanträge an die Gesellschaft übermitteln
können. Die auf diesem Weg gestellten Fragen und Beschlussanträge werden in der
Hauptversammlung verlesen.
Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten, Fragen und Beschlussanträge in diesem
Zeitraum in Textform entweder per E-Mail an die Adresse
[8]antrag.rbi@computershare.de oder [9]fragen.rbi@computershare.de ab dem
Nachweisstichtag auch über das HV-Portal zu übermitteln.
Für die Identifikation der Aktionärinnen und Aktionäre sind die per E-Mail
übermittelten Fragen und Anträge unter gleichzeitiger Angabe des vollständigen Namens,
des Geburtsdatums bzw. der Firmenbuchnummer (bei juristischen Personen) sowie der
Depotnummer und des Namens des depotführenden Kreditinstitutes sowie der Nachbildung
der Namensunterschrift (oder durch andere Erkennbarmachung) zu übermitteln. Die
Aktionärinnen und Aktionäre können das auf der Internetseite der Gesellschaft zur
Verfügung gestellte Frageformular verwenden, das die oben genannten Angaben zur
Identität enthält. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, Fragen und Anträge, die
nicht einer angemeldeten Aktionärin oder einem angemeldeten Aktionär zuordenbar sind,
nicht zu berücksichtigen.
Ferner können Aktionärinnen und Aktionäre während der Hauptversammlung ihre Fragen
auch direkt an die Gesellschaft per E-Mail an [10]fragen.rbi@computershare.de
übermitteln.
Virtuell teilnehmende Aktionärinnen und Aktionäre können ihr Antragsrecht während der
Hauptversammlung über das HV-Portal ausüben. Der Zeitpunkt, bis zu dem eine
Antragsstellung über das HV-Portal möglich ist, wird im Laufe der Hauptversammlung vom
Vorsitzenden festgelegt und rechtzeitig angekündigt werden.
Redemöglichkeit
Aktionärinnen und Aktionäre haben während der Hauptversammlung die Möglichkeit, sich
zu Wort zu melden. Bitte beachten Sie, dass vom Vorsitzenden angemessene zeitliche
Beschränkungen festgelegt werden können.
Es wird gebeten, möglichst frühzeitig nach Eröffnung der Hauptversammlung ein etwaiges
Interesse an einer Videozuschaltung über das HV-Portal anzumelden. Wird einer virtuell
teilnehmenden Aktionärin bzw. einem virtuell teilnehmenden Aktionär vom Vorsitzenden
das Wort erteilt, ist ihr bzw. ihm eine Redemöglichkeit im Weg der Videokommunikation
(HV-Portal) zu gewähren. Meldet sich eine Aktionärin bzw. ein Aktionär im Weg
elektronischer Kommunikation (HV-Portal) zu Wort, erteilt sie oder er damit ihr bzw.
sein Einverständnis, dass der Name durch den Vorsitzenden in der Hauptversammlung
genannt wird. Die Videozuschaltung ist nur zulässig, wenn Aktionärinnen und Aktionäre
bzw. deren Bevollmächtigte darin selbst in Erscheinung treten und sprechen.
E. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jede Aktionärin und jeder Aktionär, die oder der zur Teilnahme an der Hauptversammlung
berechtigt ist, hat das Recht, eine Vertreterin oder einen Vertreter zu bestellen, die
oder der im Namen der Aktionärin oder des Aktionärs an der Hauptversammlung physisch
oder virtuell teilnimmt und dieselben Rechte wie die Aktionärin oder der Aktionär hat,
den sie oder er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen
Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden
können. Hat die Aktionärin oder der Aktionär ihrem oder seinem depotführenden
Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur
Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die
Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs 3 AktG sinngemäß.
Sofern die Bevollmächtigung nicht über das HV-Portal erfolgt, sollte die Vollmacht für
den/die Bevollmächtigte(n) bis spätestens am 2. April 2024, 16:00 Uhr (MESZ), an einer
der nachgenannten Adressen der Gesellschaft einlangen:
per Telefax: +49 89 30903 74675
[11]anmeldestelle@computershare.de, wobei die Vollmacht als
per E-Mail: Anhang (z.B. PDF) dem
E-Mail anzuschließen ist
RZBAATWWXXX,
per SWIFT: Message Type MT598 oder MT599; in Feld 77E bzw. 79 unbedingt
„ISIN AT0000606306“ im Text angeben; oder
Raiffeisen Bank International AG
per Post oder Boten: z. Hd. Elisabeth Klinger – Group Investor Relations, Am Stadtpark
9, 1030 Wien, Österreich
Die Gesellschaft stellt bei der kommenden Hauptversammlung auf ihre Kosten den
Aktionärinnen und Aktionären die nachstehenden besonderen Stimmrechtsvertreter zur
Verfügung. Dabei handelt es sich um dafür geeignete, von der Gesellschaft unabhängige
Personen, die von den Aktionärinnen und Aktionären zur Stellung von Beschlussanträgen,
zur Stimmabgabe und gegebenenfalls zur Erhebung eines Widerspruchs in der
Hauptversammlung bevollmächtigt werden können:
1. Dr. Michael Knap (Interessenverband für Anleger)
E-Mail: [12]knap.rbi@computershare.de
Telefonnummer: +43 (0)664 2138740
2. Mag. Gernot Wilfling (Müller Partner Rechtsanwälte)
E-Mail: [13]wilfling.rbi@computershare.de
Telefonnummer: +43 (0)660 2497747
Bei Interesse besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme vor der
Hauptversammlung mit den Stimmrechtsvertretern. Auch bei Bevollmächtigung eines
unabhängigen Stimmrechtsvertreters ist die Vollmacht, wie oben beschrieben, an die
Gesellschaft zu senden oder über das HV-Portal einzugeben.
In jedem Fall müssen dem gewählten Stimmrechtsvertreter Weisungen für die Ausübung des
Stimmrechts erteilt werden. Ohne solche ausdrücklichen Weisungen wird das Stimmrecht
nicht ausgeübt.
Ein Vollmachtsformular und eines für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen
zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft abrufbar.
Aktionärinnen und Aktionäre können auch nach der Vollmachtserteilung die Rechte in der
Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen am Ort der
Hauptversammlung (physische Teilnahme) oder virtuelle Teilnahme über das HV-Portal
durch die Aktionärin oder den Aktionär selbst gilt als Widerruf einer erteilten
Vollmacht. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Weitere Informationen zur Vertretung durch Bevollmächtigte sind in den Informationen
zur virtuellen Teilnahme enthalten, die auf der Internetseite der Gesellschaft
abrufbar sind.
F. INFORMATION FÜR AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE ZUR DATENVERARBEITUNG
Die Raiffeisen Bank International AG verarbeitet personenbezogene Daten von
Aktionärinnen und Aktionären oder deren Bevollmächtigten und sonstigen an der
Hauptversammlung teilnehmenden Personen (die „Teilnehmerinnen und Teilnehmer“),
insbesondere Name, Anschrift, Geburtsdatum, Registernummer bei juristischen Personen,
Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien, Nummer der Stimmkarte sowie E-Mail
Adresse und ggf. Telefonnummer auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze und des
Aktiengesetzes, um ihnen die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu
ermöglichen.
Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten, um die Hauptversammlung
vorzubereiten, durchzuführen und nachzubereiten. Dies betrifft Daten, um die Anmeldung
und Zuschaltung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur Hauptversammlung (z.B. Prüfung
der Berechtigung zur Ausübung von Aktionärsrechten und zur Zuschaltung über das
HV-Portal sowie die Erstellung des Teilnehmerverzeichnisses) abzuwickeln und den
Aktionärinnen und Aktionären und ihren Bevollmächtigten die Ausübung ihrer Rechte im
Rahmen bzw. im Zusammenhang mit der Hauptversammlung (einschließlich Erteilung und
Widerruf von Vollmachten und Weisungen) zu ermöglichen. Die Dienstleister und
Auftragsverarbeiter der Gesellschaft, welche zum Zwecke der Ausrichtung der
Hauptversammlung beauftragt werden (darunter insbesondere IT- sowie
Back-Office-Dienstleister wie z.B. Computershare Deutschland GmbH & Co. KG,
Elsenheimerstraße 61, 80687 München, Deutschland), erhalten von der Gesellschaft nur
solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten
Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten bzw. ermitteln diese Daten
ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft.
In Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung übermittelt die Gesellschaft auch
personenbezogene Daten von Aktionärinnen und Aktionären und deren Bevollmächtigten an
öffentliche Stellen, wie z.B. das Firmenbuch oder die Finanzmarktaufsicht.
Die Daten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden nach Ende der jeweils anwendbaren
gesetzlichen Fristen anonymisiert bzw. gelöscht.
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung,
Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen
Daten, das Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf
Datenübertragbarkeit gemäß den Voraussetzungen des Datenschutzrechts.
Diese Rechte können Teilnehmerinnen und Teilnehmer gegenüber der Raiffeisen Bank
International AG unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:
Raiffeisen Bank International AG
Group Data Privacy
Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich
[14]datenschutz@rbinternational.com
Nähere Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite der Gesellschaft
abrufbar.
G. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 1.003.265.844,05 und ist in 328.939.621 auf Inhaber lautende
stimmberechtigte Stammaktien (Stückaktien) zerlegt. Jede Aktie gewährt eine Stimme.
Die Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen halten zum Stichtag 602.528 eigene
Aktien. Hieraus stehen der Gesellschaft keine Rechte zu; die eigenen Aktien
unterliegen einem Stimmverbot bei der Gesellschaft und ihren Tochterunternehmen.
Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt zum Stichtag
328.337.093. Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.
Wien, im März 2024
Der Vorstand
der
Raiffeisen Bank International AG
[15]^[1] Wenn im Folgenden auf die Internetseite der Gesellschaft verwiesen wird, so
ist damit immer
[16]https://www.rbinternational.com/de/investoren/events/hauptversammlungen/2024.html
gemeint.
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01.03.2024 CET/CEST
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Raiffeisen Bank International AG
Am Stadtpark 9
A-1030 Vienna
Österreich
Telefon: +43-1-71707-2089
Fax: +43-1-71707-2138
E-Mail: ir@rbinternational.com
Internet: www.rbinternational.com
ISIN: AT0000606306
WKN: A0D9SU
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg,
Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange; Börse
Luxemburg, SIX, Wiener Börse (Amtlicher Handel)
Ende der Mitteilung EQS News-Service
1849043 01.03.2024 CET/CEST
References
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1. anmeldestelle@computershare.de
2. file:///appl/crsred1/tmp/HTML-FormatExternal-BG9z3R.html#_ftn1
3. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=37a1eb5323292caae0bcb543f61c672a&application_id=1849043&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
4. anmeldestelle@computershare.de
5. anmeldestelle@computershare.de
6. antrag.rbi@computershare.de
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9. fragen.rbi@computershare.de
10. fragen.rbi@computershare.de
11. anmeldestelle@computershare.de
12. knap.rbi@computershare.de
13. wilfling.rbi@computershare.de
14. datenschutz@rbinternational.com
15. file:///appl/crsred1/tmp/HTML-FormatExternal-BG9z3R.html#_ftnref1
16. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=37a1eb5323292caae0bcb543f61c672a&application_id=1849043&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
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