Konsumentenschutzausschuss für Überprüfung von Verpackungsfüllmengen und Umsetzung von EU-Produktsicherheitsvorschriften

Aktuelle Aussprache mit Bundesminister Rauch

Im heutigen Konsumentenschutzausschuss wurden zwei Entschließungsanträge der Koalitionsparteien zu Verpackungsfüllmengen und neuen EU-Produktionssicherheitsvorschriften angenommen. Darin geht es um die Prüfung möglicher Maßnahmen gegen potenzielle Irreführung bei Verpackungsfüllmengen sowie um Anpassungen zu den neuen EU- Produktsicherheitsvorschriften. Forderungen der FPÖ nach einem Stopp der „Skimpflation“ und „Shrinkflation“ wurden hingegen vertagt bzw. abgelehnt.

Bei der mit Konsumentenschutzminister Johannes Rauch stattgefundenen Aussprache zu aktuellen Fragen aus seinem Arbeitsbereich stand eine breite Themenpallette – von Lebensversicherungen bis hin zur Lebensmittelherkunftskennzeichnung – im Fokus der Abgeordneten.

PRÜFUNG MÖGLICHER MASSNAHMEN GEGEN POTENZIELLE IRREFÜHRUNG BEI VERPACKUNGSFÜLLMENGEN

Um versteckte Preiserhöhungen durch verringerte Füllmengen bei gleichen Packungsgrößen und Verkaufspreisen entgegenzuwirken, sprachen sich ÖVP und Grüne für eine Prüfung möglicher Maßnahmen seitens des Wirtschafts- und des Konsumentenschutzministers aus. Außerdem sollen sich die beiden Minister auf europäischer Ebene weiterhin für wirksame und unbürokratische Maßnahmen gegen potenziell irreführend große Packungsgrößen im Vergleich zur Füllmenge einsetzen (3941/A(E)). In den letzten Jahren sei häufig der Eindruck entstanden, dass insbesondere multinational agierende Hersteller die Füllmenge ihrer Produkte verringern, die Packungsgröße und den Verkaufspreis allerdings beibehalten und auf diese Weise versteckte Preiserhöhungen durchführten. Eine genauere Beobachtung dieser Entwicklung sei daher notwendig, so Peter Weidinger (ÖVP). Bevor Maßnahmen gesetzt würden, müsse geprüft werden, in welchem Maß Konsument:innen in die Irre geführt werden, erklärte Ulrike Fischer (Grüne) die Intention des Entschließungsantrags.

RAUCH: SHRINKFLATION ALS TREIBER FÜR INFLATION

Die SPÖ und NEOS hätten sich hingegen konkretere Maßnahmen gewünscht und stimmten daher nicht zu. Eine „konsumentenschutzpolitische Mogelpackung“, kritisierte auch FPÖ-Mandatar Peter Schmiedlechner den Entschließungsantrag. Es werde nicht auf Probleme eingegangen und keine Lösungen gefunden. Das vielfach in den letzten Monaten und Jahren aufgetretene Phänomen der Shrinkflation (Menge) und Skimpflation (Qualität) bei Nahrungs- und Konsumgütern des täglichen Gebrauchs werde von ÖVP und Grünen relativiert. Ein nachgewiesenes Faktum werde in Frage gestellt, so Schmiedlechner. Die FPÖ hatte dem Thema zwei Entschließungsanträge gewidment und forderte einen Stopp der „Skimpflation“ und „Shrinkflation“ (3799/A(E), (3800/A(E)).

Während der Antrag zur Shrinkflation trotz Zustimmung der SPÖ abgelehnt wurde, vertagten die Regierungsparteien den FPÖ-Antrag zur Skimpflation. Abgeordnete Fischer (Grüne) äußerte unionsrechtliche Bedenken. Peter Weidinger (ÖVP) empfand die Antragsbegründung der FPÖ für wenig tiefgreifend. Die Vertagung begründete er mit gängigen Veränderungen von Rezepturen anhand von Empfehlungen, Verfügbarkeiten und Ernährungstrends. Verbraucher:innen würden dadurch nicht getäuscht. Für die NEOS stand der Bildungsauftrag im Vordergrund. Aus Sicht von Katharina Werner (NEOS) würde der FPÖ-Ansatz zu Verwirrungen durch unterschiedliche Auszeichnungspflichten führen. Die Zutatenliste zu überprüfen sah sie in der Eigenverantwortung der Konsument:innen.

Angesichts der ohnehin kurzen Umsetzungsfrist erachtete Elisabeth Feichtinger (SPÖ) den Antrag der Regierungsparteien als „Symbolpolitik“ und stellte ihrerseits einen Vertagungsantrag, der in der Minderheit blieb. Die SPÖ wollte bei den Anforderungen im Maß- und Eichgesetz ansetzen und den maximalen Luftgehalt in Verpackungen regeln. Abgeordnete Fischer (Grüne) anerkannte die Notwendigkeit von Regularien in dem Bereich. Die europäische Verpackungsverordnung werde finalisiert, hielt sie fest.

Bei einem Drittel bis der Hälfte der Produkte enthalte die Packung weniger Menge als angegeben, berichtete Christian Ries (FPÖ) über persönliche Beobachtungen und setzte sich dafür ein, bereits vor der EU tätig zu werden. Shrinkflation sei ein Problem, bestätigte Konsumentenschutzminister Johannes Rauch. Es grenze an Betrug. Rauch sah im Entschließungsantrag einen Arbeitsauftrag, um eine Handlungsbasis für weiteres Vorgehen vorzulegen. Gegen Irreführungen müsse strikt vorgegangen werden, betonte er. Shrinklation sei ein Treiber für die Inflation. Es bestehe Einigkeit in den Grundzügen, unterstrich Christian Drobits (SPÖ). Mogelpackungen seien Realität. Von den Regierungsparteien erwarte er mehr Mut, um diese zu bekämpfen.

ÖVP, GRÜNE UND SPÖ WOLLEN REIBUNGSLOSEN ÜBERGANG ZU EU-PRODUKTSICHERHEITSVORSCHRIFTEN SICHERSTELLEN

Um in Österreich einen reibungslosen Übergang hin zu den ab Dezember 2024 geltenden neuen EU-Produktsicherheitsvorschriften zu gewährleisten, wurde der Konsumentenschutzminister mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und SPÖ ersucht, die notwendigen Rechtsbereinigungsmaßnahmen umzusetzen. Im Interesse der Sicherheit von Konsumentinnen und Konsumenten sollen in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern insbesondere Hersteller, Importeure und Händler mit geeigneten Informationsmaßnahmen für das neue Regime sensibilisiert werden (3942/A(E)).

Gefährdete Verbrauchergruppen wie Kinder und Menschen mit Behinderungen sollen besser geschützt, gefährliche Produkte schnell aus dem Verkehr gezogen und Rückrufe noch wirkungsvoller werden, argumentierte Abgeordneter Weidinger (ÖVP). Das Konsumentenschutzministerium solle nun einen Schwerpunkt setzen, um diese Maßnahmen rasch umzusetzen und durch einen reibungslosen Ablauf Rechtssicherheit zu geben. Auch Klaus Köchl (SPÖ) plädierte dafür, den reibungslosen Übergang sicherzustellen. Aus Sicht der NEOS ist das Ministerium bereits tätig, weshalb sie den Antrag für vertagungswürdig ansahen.

LEBENSVERSICHERUNGEN, LEBENSMITTELKENNZEICHNUNG, GREENWASHING: AUSSPRACHE MIT DEM KONSUMENTENSCHUTZMINISTER

In der aktuellen Aussprache mit Minister Rauch sprachen Christian Drobits (SPÖ) und Christian Ries (FPÖ) eine vom Konsumentenschutzministerium an den Ausschuss übermittelte Beantwortung einer Anfrage der Abgeordneten in Bezug auf Rückkäufe von Lebensversicherungen an. Diese würde die dementsprechenden Befürchtungen der SPÖ bestätigen, betonte Drobits. So würde es gesetzeswidrige Vertragsklauseln, wenig Transparenz und hohe Verluste bei frühzeitigen Rückkäufen geben. Dem schloss sich Ries an. Die Beantwortung sei sehr aufschlussreich und bestätige das Bauchgefühl der Konsumentinnen und Konsumenten. Für im Zeitraum von 1997 bis 2007 abgeschlossene Lebensversicherungen könnten sich Versicherungskund:innen an die vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) durchgeführten Klagen kostenlos anschließen, informierte Rauch. Für Verträge ab 2007 könne man sich an die entsprechende Beschwerdestelle im Konsumentenschutzministerium wenden.

Zu den von Katharina Werner (NEOS) und Josef Hechenberger (ÖVP) angesprochenen Änderungen der EU-Richtlinie über die alternative Streitbeilegung, hielt Rauch fest, dass die EU-Kommission Vorschläge dazu vorgelegt habe, die nun im Europäischen Rat im März diskutiert würden. So wolle man etwa die Richtlinie an die durch die digitalen Märkte entstandenen Herausforderungen anpassen.

Elisabeth Feichtinger (SPÖ) und Peter Schmiedlechner (FPÖ) meldeten sich zum aktuellen Stand der Lebensmittelherkunftskennzeichnung zu Wort. Man sei hier „dran“ und gerade in Abstimmung mit den Landesbehörden, antwortete Minister Rauch. Was die Kennzeichnung von Lebensmitteln mit „Neuer Gentechnik“ betrifft, habe Österreich hier auf europäischer Ebene „klar Position bezogen“ und bilde mit anderen Mitgliedsstaaten eine „kritische Allianz“. Bei Honigmischungen habe man sich in der EU vor kurzem auf die verpflichtende Angabe aller Herkunftsländer geeinigt. Zum von Abgeordnetem Schmiedlechner gefragten Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten vor Laborfleisch, betonte Rauch, dass dieses in der EU nicht zugelassen sei.

Katharina Werner (NEOS) und Christian Drobits (SPÖ) fragten nach dem Stand der Umsetzung der EU-Verbandsklagerichtlinie zur Stärkung des Verbraucherschutzes. Österreich sei hier säumig, es würden Strafzahlungen drohen. Es handle sich um einen „Meilenstein der europäischen Rechtspolitik“, hielt Konsumentenschutzminister Rauch grundsätzlich fest. Aktuell arbeite man mit dem Justizministerium an der Umsetzung in die österreichische Legistik.

Die neuen EU-Regeln zur Produktsicherheit würden ab Dezember 2024 die bisherige Richtlinie ablösen und etwa erstmals die Anforderungen für Online-Plattformen normieren sowie Produktrückrufe genau regeln, informierte Rauch ÖVP-Mandatar Peter Weidinger. An der begleitenden nationalen Gesetzgebung werde gearbeitet. Gemeinsam mit der Wirtschaftskammer plane man Informationsveranstaltungen für die betroffenen Unternehmen.

Gegenüber Klaus Köchl (SPÖ) hielt der Konsumentenschutzminister fest, dass man bei den Inkassogebühren „einen Schritt weiter gekommen“ sei. Man wolle damit rasch in die Begutachtung gehen, damit die Neuregelung kommenden Herbst in Kraft treten könne.

Peter Wurm (FPÖ) kritisierte, dass es beim Recht auf Grundversorgung mit Energie zu keinen Verbesserungen für die Konsumentinnen und Konsumenten gekommen sei. Die Rechtslage werde hier gerade vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) geklärt, antwortete Minister Rauch. Vor einer Neuregelung wolle man diese Rechtsprechung abwarten. Zur Ankündigung des burgenländischen Landeshauptmanns, gegen die Übergewinnabschöpfung des Landesenergieversorgers zu klagen, sei für ihn nicht nachvollziehbar, so Rauch zu Christian Ries (FPÖ).

Ulrike Fischer (Grüne) sprach die irreführende umweltbezogene Werbung von Unternehmen – genannt „Green Claims“ – an und was man dagegen tun könne. Diese Methode schade sowohl den Verbraucher:innen als auch den Unternehmen, unterstrich Rauch. Der Minister informierte über in diesem Bereich vom VKI erfolgreich erwirkte „Greenwashing-Urteile“ gegen die Brau Union und Austrian Airlines. (Fortsetzung Konsumentenschutzausschuss) gla/med

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