VGT legt nach: Nun auch Zucht von Schweinemäster aufgedeckt

VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN beweist, dass der Betreiber der zuletzt kritisierten Schweinemast auch für die Zucht der Schweine verantwortlich ist

Im Fall der durch den VGT Ende Februar aufgedeckten Schweinemast geht es in die nächste Runde. Im Gutachten der Amtstierärzt:innen nach der durch die VGT-Anzeige initiierten behördlichen Kontrolle der Mast wurde behauptet, dass der Mäster nicht für die kupierten Schwänze der Schweine verantwortlich sei, da dies in der Zucht passierte (vgl. Kleine Zeitung). Im Artikel wird nahegelegt, dass der Betreiber die Ferkel nur zukauft.

Der VGT veröffentlicht nun Aufnahmen aus der Schweinezucht im benachbarten Bezirk Weiz, deren Geschäftsführer eben jener Mäster ist, der auch die riesige Mastanlage leitet! Ohrmarkenvergleiche und Firmenbuchauszüge liefern den Beweis. Das bedeutet, Zucht und Mast stehen in der Verantwortung derselben Person!

VERLETZUNGEN, MANGELNDES BESCHÄFTIGUNGSMATERIAL, VOLLSPALTENBODEN

Die Aufnahmen aus der Zucht bestätigen das Tierleid auch in diesem Betrieb: Etliche Mutterschweine in engen Kastenständen haben Wunden an den Schultern und Beinen. Einige Ferkel haben blutige Bissverletzungen oder Hautveränderungen. Besonders auffällig ist das völlige Fehlen jeglichen Beschäftigungsmaterials für die Sauen im Kastenstand. Per Gesetz ist es gefordert, Schweinen „ständigen Zugang“ zu Beschäftigungsmaterial zu bieten (vgl. 1. ThVO, Anlage 5, 2.7.) – eine Ausnahme für Mutterschweine ist im Gesetz nicht vorgesehen. Auch die Gruppenbuchten – wie im Mastbetrieb auch hier mit Vollspaltenboden – scheinen wiederholt einen Mangel an Beschäftigungsmaterial aufzuweisen.

AKTUELLES VIDEO: SCHWEINEMAST-BETREIBER IST AUCH FÜR ZUCHT VERANTWORTLICH

ILLEGALES SCHWANZKUPIEREN

Das Abschneiden oder Abbrennen von maximal der Hälfte des natürlichen Ringelschwanzes von Schweinen ist „routinemäßig“ verboten. Sprich, es ist nur in bestimmten Fällen und nur unter genauer Analyse anderer Faktoren, wie Stallklima oder Beschäftigungsangebot, erlaubt. Üblicherweise werden Ferkel vor dem 7. Lebenstag kupiert. Da der Mastbetreiber in diesem Fall auch die Zuchtanlage leitet, muss dringend in Frage gestellt werden, ob das Abtrennen der Schwänze aller Schweine in diesen Betrieben tatsächlich gesetzeskonform ist. Dabei ist das routinemäßige Kupieren EU-weit bereits seit 1994 verboten!

VGT-Campaigner David Richter: „Es ist erstaunlich, wie etwas eindeutig Verbotenes und Tierschutzwidriges wie das routinemäßige Schwanzkupieren trotz Kontrollen von Tiergesundheitsdienst, AMA und den Behörden sowohl in den Masten als auch in den Zuchten ignoriert wird. Vor allem, da etliche Schwänze auch noch viel zu kurz abgeschnitten wurden! Dabei ist das Schwanzbeißen, was durch das Abtrennen der Schwänze verhindert werden soll, vor allem ein Indikator für schlechte Haltung – insbesondere in strukturlosen Vollspaltenboden-Buchten und bei Beschäftigungsmangel.“

Der VGT erstattet Anzeige bei der BH Weiz und hofft auf eine bezirksübergreifende, rasche Aufklärung der Missstände und umgehende Konsequenzen.

David Richter abschließend: „Der Mäster kann sich nicht aus der Verantwortung ziehen, da er selbst als Geschäftsführer der Zucht agiert, aus der die Ferkel stammen! Er ist fürs Schwanzkupieren verantwortlich, dafür, dass die Schweine offensichtlich routinemäßig kupiert werden und viele Schweine viel zu kurze Schwänze haben. Der Mastbetrieb soll laut Gutachten ernsthaft ein Betrieb sein, der über den Mindestanforderungen liegt? Was das über die Bedingungen in der aktuellen Schweinemast in Österreich und das Problembewusstsein der Verantwortlichen aussagt, ist spätestens jetzt wohl allen klar!“

Der VGT sammelt weiterhin Unterschriften für ein Ende des Vollspaltenbodens und für verpflichtende Einstreu in der Schweinehaltung: vgt.at/vollspaltenboden

Pressefotos (Copyright: VGT.at – VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN)

Videomaterial auf Nachfrage.

VGT – VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN
David Richter
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