„Master“ darf im Lehramt nicht zur Makulatur werden
Uniko positiv zu gesetzlichen Neuerungen. Der Lehramtsreform muss aber noch eine Dienstrechtsänderung folgen
Nach Abschluss der parlamentarischen Begutachtungsverfahren hat der Ministerrat am Mittwoch ein Hochschulrechtspaket inklusive Reform der Lehrer:innenausbildung sowie die Akademisierung der Psychotherapie-Ausbildung dem Nationalrat zur Beschlussfassung zugeleitet.
Die Universitätenkonferenz (uniko) begrüßt die vielfältigen gesetzgeberischen Aktivitäten im Hochschulbereich trotz des bereits angelaufenen Superwahljahres. „Das Volumen an Reformpaketen, die von der amtierenden Regierungskoalition in den letzten Monaten geschnürt wurden, ist ebenso erfreulich wie bemerkenswert“, sagt uniko-Präsident Oliver Vitouch.
AUSBILDUNGSREFORM FÜR LEHRER:INNEN UNVOLLSTÄNDIG
Dass die Reform des Lehramtsstudiums flexibel bis zum Wintersemester 2026 eingeführt werden kann, erleichtert deren organisatorische Umsetzung. Inhaltlich hält die uniko ihre Kritik in einem zentralen Punkt aufrecht: Der Master muss die Voraussetzung für „volle“ Lehrerinnen und Lehrer bleiben. Die Vorsitzende des uniko-Forums Lehre, Christa Schnabl: „Man muss darauf achten, dass der Bachelorabschluss, der ja zum Berufseinstieg berechtigt, nicht zum Regelabschluss wird. Die künftigen Lehrer:innen brauchen die Klarheit, dass es sich um eine fünfjährige Ausbildung handelt, sonst kommt es de facto zu einer Reduzierung auf nur drei Jahre. Das wäre für das Schulsystem fatal, da wichtige Ausbildungsteile fehlen.“
Die Ausbildungsreform an sich sieht die uniko als „Chance“ und die Verkürzung von drei auf zwei Jahre Basisstudium sei auch „machbar“, allerdings unter ein paar Voraussetzungen, sagt Schnabl.
Eine betrifft das Dienstrecht, in dem derzeit Bachelor- und Master-Absolvent:innen gleichgestellt seien: „Das muss man anpassen, andernfalls bedeutet das eine Deprofessionalisierung in den Schulen.“ Schnabl warnt auch vor einer „Dilemmasituation“ mit Blick auf jene Lehrerinnen und Lehrer, die jetzt „jahrelang als ,Lückenfüller‘ im System gearbeitet haben“ und plötzlich reiche ein kürzeres Studium auch: „Es darf nicht auf faktisch drei Jahre hinauslaufen“, betont die Vorsitzende des Forums Lehre. „Das birgt die Gefahr, dass langfristig der Master zur Makulatur wird und Lehrer:innen nicht mit der bestmöglichen Ausbildung in der Schule sind.“
ANERKENNUNG FÜR NEUE PLAGIATSREGEL
Die uniko anerkennt die Bestrebungen des Gesetzgebers, einen einheitlichen Rahmen für akademische Integrität im gesamten tertiären Sektor zu schaffen. Die KI bedingt rasante Änderungen in den Rahmenbedingungen für Studienabschlussarbeiten. Hinsichtlich der Verjährungsregelung ist die Begründung schlüssig, dass das Studium bei Bachelor- und Masterabsolvent:innen aus einer Vielzahl von Studienleistungen und nicht allein aus der Abschlussarbeit besteht. Beim Doktorat hingegen steht das Promotionsprojekt im Vordergrund.
FORTSCHRITTE FÜR MANAGEMENT UND QUALITÄTSSICHERUNG
Positiv ist auch, dass den Universitäten nun neue Instrumente gegeben werden, um in besonderen Situationen stark steigende Studierendenzahlen besser managen zu können. Dies betrifft sowohl die Limitierung bei Vielfachanträgen auf Zulassung als auch die Möglichkeit von Aufnahmeverfahren in besonders stark nachgefragten Masterstudien. Wichtig ist der uniko hier ein maßvolles und evidenzbasiertes Vorgehen, das der gesetzliche Rahmen entsprechend vorsieht.
PRÄVENTION GEGEN „SCHINDLUDER“
Daniela Kittner
uniko Mediensprecherin
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