Sperrzone gegen Tierschutzkameras bei Treibjagd im Nordburgenland: Strafe berufen

Mit dem Gatterjagdverbot 2017 wurde im Bgld. Jagdgesetz auch die Möglichkeit einer Sperrzone um Treibjagden „aus Sicherheitsgründen“ eingeführt – um Kameras abzuhalten

Um das Verbot der Gatterjagd und des Aussetzens von Zuchtvögeln für die Jagd im Burgenland zu erreichen, was letztlich gelang, musste der VGT zahlreiche Treibjagden dokumentieren und die dortigen Tierquälereien an die Öffentlichkeit bringen. Das gefiel der Jägerschaft nicht, und so wurde im Gegenzug zum Gatterjagdverbot 2017, offenbar um die Jagdseite zu kalmieren, § 100 (3) ins Jagdgesetz aufgenommen, der einer BH ermöglicht, via Straßenverkehrsordnung StVO öffentliche Straßen „aus Sicherheitsgründen“ temporär zu sperren, wenn diese an ein Treibjagdgebiet angrenzen. Die StVO sieht aber gar nicht vor, derartige Sperren aufgrund von Tierschutzkameras zu erlassen. Das ist aber definitiv das Ziel jener großflächigen Sperrzonen, die von der BH Neusiedl am See jährlich an 21 Tagen erlassen werden, um die Dokumentation der Treibjagden auf Hasen und Fasane um Gattendorf zu verhindern. 

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