„Die Macht der Investoren“: „Am Schauplatz“ über umstrittene Luxus-Immobilienprojekte in der Steiermark und Oberösterreich
Am 11. April um 21.05 Uhr in ORF 2
Wien (OTS) – Das Geschäft mit Immobilien im Luxusbereich boomt allen Krisen zum Trotz. Investoren sind österreichweit auf der Suche nach den schönsten Plätzen. Direkt am See, an der Skipiste oder mitten in den Weinbergen. Unter maximaler Dehnung der Gesetzeslage werden sensible Landschaften verbaut. So mancher Bürgermeister fürchtet die Macht der Investoren. Um Projekte durchzuboxen, kommen Investoren meist nicht allein, sondern in Begleitung von Anwälten und Pressesprechern und machen recht unverhohlen Druck auf die Lokalpolitiker. Seit Jahren dokumentiert „Am Schauplatz“-Reporterin Nora Zoglauer die abenteuerlichsten Immobilienprojekte. Sie ist in ganz Österreich unterwegs und zeichnet überall ein ähnliches Bild:
mächtige Investoren, überforderte Bürgermeister und verzweifelte Einheimische.
Für die aktuelle „Am Schauplatz“-Reportage „Die Macht der Investoren“ – zu sehen am Donnerstag, dem 11. April 2024, um 21.05 Uhr in ORF 2 – ist Nora Zoglauer in die Steiermark gefahren. An der Weinstraße zwischen Gamlitz und Ehrenhausen ist fast jeder Hügel verbaut. Bekannte Persönlichkeiten aus Politik und Wirtschaft haben ehemalige Buschenschanken aufgekauft und Bauprojekte der Superlative errichtet. So mancher Millionär versucht sich jetzt auch als Winzer. In der noch nicht verbauten Schilchergegend rund um Stainz sollen die nächsten Projekte realisiert werden. Das beliebte Ausflugslokal Engelweingarten wurde von einem Investor gekauft. Der plant jetzt ein großes touristisches Projekt samt mehrerer Chalets. Wobei das Wort Chalet in Weingartenhäuser umbenannt wurde. Eine Bürgerinitiative will das Projekt verhindern. Hier sei weder gesetzeskonform noch transparent vorgegangen, kritisiert sie.
Im oberösterreichischen Hinterstoder in unmittelbarer Nähe zum Schiederweiher, der 2018 zum schönsten Platz Österreichs gekürt wurde, hat ein Investor trotz massiver Proteste aus der Bevölkerung mit dem Bau eines Luxuscampingprojekts begonnen. Nora Zoglauer dokumentiert den Fall seit vier Jahren. Diesen Herbst will der Investor eröffnen. Doch jetzt hat der Verfassungsgerichtshof entschieden, dass Teile des örtlichen Entwicklungskonzepts, die Flächenwidmung sowie der Bebauungsplan des bereits in Bau befindlichen Luxuscampingplatzes gesetzeswidrig sind. Was bedeutet das für das Bauvorhaben und muss die Gemeinde für die Fehler haften?
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