Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner fordern erweiterte Impfbefugnisse:
IBG setzt sich für eine effektivere Impfkampagne ein
ÖSTERREICHS IMPFQUOTE BLEIBT BESCHEIDEN. DIE AKTUELLE WELLE AN MASERNINFEKTIONEN UNTERSTREICHT DEN HANDLUNGSBEDARF. EINE ANPASSUNG DER ÖSTERREICHISCHEN IMPFSTRATEGIE ERSCHEINT UNAUSWEICHLICH. DABEI BLEIBT DAS IMPFPOTENTIAL DER ARBEITSMEDIZINERINNEN UND ARBEITSMEDIZINER WEITERHIN UNGENUTZT.
ERWEITERUNG DER IMPFBEFUGNISSE
Österreichs führendes Unternehmen im Bereich Betriebliches Gesundheitsmanagement, IBG, stellt eine dringliche Forderung: Für eine glaubwürdige Stärkung der Impfstrategie ist eine Erweiterung der Impfbefugnisse für Arbeitsmedizinerinnen und -mediziner unverzichtbar. Unter den aktuellen gesetzlichen Bedingungen sind Arbeitsmediziner und Arbeitsmedizinerinnen zwar befugt, Impfungen durchzuführen, jedoch nur, wenn sie einen direkten Bezug zur Arbeit haben. Ein Beispiel dafür ist die Zeckenimpfung für Outdoor-Arbeiterinnen und -arbeiter. Diese Einschränkung erscheint angesichts der aktuellen Gesundheitslage unlogisch.
* Die Gesundheitspolitik Österreichs sollte jede Möglichkeit nutzen, um die Impfrate im Land zu steigern. Dennoch bleiben Arbeitsmedizinerinnen und -mediziner aktuell in ihren Befugnissen beschränkt: Während der gesetzlich vorgeschriebenen Präventionszeit ist es ihnen nicht gestattet, nicht arbeitsbedingte Impfungen wie Masern- oder Grippeimpfungen durchzuführen. Dies steht im Widerspruch zu ihrem potenziellen Beitrag zur Erhöhung der Durchimpfungsrate der Bevölkerung.
Renate Ruhaltinger-Mader
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