Handwerkerbonus: Neuauflage mit 300 Mio. € für die Jahre 2024 und 2025
Nationalrat beschließt Gesetzesinitiative von ÖVP und Grünen mit breiter Mehrheit
Der Handwerkerbonus wird für die Jahre 2024 und 2025 neu aufgelegt. Der entsprechende Initiativantrag der Koalitionsparteien ist Teil des aktuellen Bau- und Wohnpakets der Bundesregierung und wurde im Nationalrat heute mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grünen beschlossen. Im Rahmen des Handwerkerbonus sollen Arbeitsleistungen von Handwerksfachbetrieben für den privaten Wohn- und Lebensbereich im Inland gefördert werden. Pro Förderjahr kann maximal ein Förderantrag gestellt werden. Der Fördersatz beträgt 20 % der förderbaren Kosten, und zwar mit einem Maximalbetrag von 2.000 € im Jahr 2024 (von Kosten bis maximal 10.000 €). Für 2025 beträgt der maximale Förderbetrag 1.500 € (von Kosten bis maximal 7.500 €), wie heute mittels Abänderungsantrag seitens der Koalitionsparteien festgelegt wurde. Insgesamt werden für 2024 und 2025 dafür 300 Mio. € zur Verfügung gestellt.
Mit dem Abänderungsantrag legten ÖVP und Grüne neben einigen Klarstellungen außerdem fest, dass der Handwerkerbonus bereits bei Schlussrechnungen ab 250 € an förderbaren Kosten anwendbar ist, was beim Fördersatz von 20 % eine Mindestförderung von 50 € ergibt. In der ursprünglichen Vorlage waren Mindestkosten von 500 € vorgesehen. Geplant war zuvor auch, für beide Jahre den gleichen Förderbetrag von 2.000 € zu ermöglichen, der nunmehr für 2025 auf die genannten 1.500 € geändert wurde. Trotz ihrer Zustimmung zum Gesamtpaket lehnte die SPÖ die Abänderung in der getrennten Abstimmung in Zweiter Lesung ab.
Der für die Anerkennung zulässige Leistungszeitraum der Handwerkerleistungen soll rückwirkend mit 1. März 2024 und bis 31. Dezember 2025 festgelegt werden. Das Ansinnen dahinter ist laut Antrag, mit dem Handwerkerbonus die Wirtschaftsleistung der Bauwirtschaft zu stärken, die Beschäftigung in der Bauwirtschaft zu fördern und wachstums- und konjunkturbelebende Impulse zu setzen. Die Gesetzesinitiative wurde aufgrund einer Fristsetzung ohne Vorberatungen im Ausschuss direkt im Plenum verhandelt.
Die Oppositionsparteien kritisierten die Initiative aus unterschiedlichen Gründen. So bemängelten SPÖ und FPÖ, dass insbesondere ältere Menschen bzw. jene ohne Smartphone und Internetzugang diskriminiert bzw. ausgeschlossen würden, weil der Handwerkerbonus nur online beantragt werden könne. In der Sitzung dazu eingebrachte Entschließungsanträge der SPÖ sowie der FPÖ blieben aber ebenso in der Minderheit wie ein Vorstoß der NEOS, die im Handwerkerbonus ein „Wahlgeschenk“ orten und sich stattdessen für eine „substantielle Senkung der zu hohen Lohnnebenkosten“ einsetzen.
ÖVP UND GRÜNE: HANDWERKERBONUS ALS IMPULS FÜR BAUWIRTSCHAFT UND SANIERUNG
Der nunmehrige, neue Handwerkerbonus stelle einen Impuls für die Bauwirtschaft dar und habe zwei Gewinner, nämlich die Konsument:innen ebenso wie die Handwerksbetriebe, hob Peter Haubner (ÖVP) hervor. Dazu kämen positive Begleiteffekte wie die Sicherung von Arbeitsplätzen und Impulse für die Regionen. Die Einreichung werde ab 15. Juli für Leistungen rückwirkend ab 1. März möglich sein. Die digitale Einreichung solle eine rasche und unbürokratische Erledigung ermöglichen. Der Kritik daran entgegnete Haubner ähnlich wie etwa Laurenz Pöttinger (ÖVP) und Christoph Stark (ÖVP), dass auch Dritte wie etwa Angehörige, die Gemeinden oder die Handwerksbetriebe die Einreichung unterstützen können. So werde dafür gesorgt, dass alle den Bonus in Anspruch nehmen könnten und niemand diskriminiert werde. Zugleich würden mit dem Handwerkerbonus auch Anreize für die Sanierung im Wohnbereich geschaffen, zeigten sich Laurenz Pöttinger und Martina Kaufmann (ÖVP) sowie Elisabeth Götze (Grüne) überzeugt. Bei der nunmehrigen Neuauflage sei außerdem das Volumen mit 300 Mio. € viel größer als beim früheren Modell, strich Götze hervor. Heuer würde der Förderbetrag bis zu 2.000 € ausmachen, um einen Anreiz zu setzen, Handwerkerleistungen jetzt in Anspruch zu nehmen. Die Online-Einreichung sei der einfachste Weg für viele. Für jene, denen das nicht leicht falle, sei ermöglicht worden, dass die Einreichung auch „jeder andere machen kann“.
OPPOSITIONSKRITIK VON „WAHLGESCHENK“ BIS DISKRIMINIERUNG DURCH ONLINE-ABWICKLUNG
Die NEOS „trauen“ sich Gerald Loacker (NEOS) zufolge, auch in Vorwahlzeiten „gegen populistische Geschenke“ aufzutreten. Der Handwerkerbonus sei schon früher kritisiert worden, etwa dass er wenig konjunkturelle Wirkung zeigen werde. Zudem würden immer mehr Handwerker:innen zu Förderstellen gemacht. Ebenso wie Josef Schellhorn (NEOS) sprach sich auch Loacker dafür aus, vielmehr die Abgaben auf Arbeit zu reduzieren, damit man sich die Arbeitsstunde des/der Handwerker:in wieder leisten könne, anstatt sie im Nachhinein zu fördern. Auch Schellhorn zufolge sollte nicht der Handwerkerbonus mit der „Gießkanne“ zurückverteilt, sondern zuerst die Steuern auf den Kostenfaktor Arbeit gesenkt werden.
Als „Zynismus“ bezeichnete es Christoph Matznetter (SPÖ), das „Enkerl“ oder die Nachbarn fragen zu müssen, um den Online-Antrag stellen zu können. Zum Abänderungsantrag hinterfragte er, warum die Leistung für 2025 gekürzt und damit verschlechtert werde, noch bevor die Materie beschlossen sei. Michaela Schmidt (SPÖ) betonte zwar, dass der Handwerkerbonus von der SPÖ unterstützt werde, allerdings stelle er nur „einen Tropfen auf den heißen Stein“ dar. Jenen, die sich die Wohnkosten nicht mehr leisten können, helfe der Bonus „in keinster Weise“, pochte Schmidt etwa auf einen Mietpreisdeckel sowie einen Zinspreisdeckel für variable Kredite für „Häuslbauer“. Gegenfinanzieren könne man das aus ihrer Sicht etwa durch die Übergewinne der Banken. Dass der Antrag außerdem nur online mit der ID-Austria möglich sei, würde einen großen Teil der Gesellschaft ausschließen und sei „respektlos“.
Axel Kassegger (FPÖ) signalisierte seine Zustimmung zum Handwerkerbonus, zumal er aus seiner Sicht „möglicherweise“ einen unterstützenden Effekt für heimische Unternehmen und Bürger:innen haben und etwaig auch zu weniger Schwarzarbeit und Mitnahmeeffekten führen könnte. Die wesentlichen Dinge würden aber damit nicht in Angriff genommen, kritisierte er etwa die Energiepolitik und den „Bürokratiewahnsinn“ für Unternehmen, die Abgabenquote auf Arbeit oder auch fehlende Anreize, mehr arbeiten zu können. Peter Wurm (FPÖ) sieht vor allem die Online-Abwicklung kritisch. Vielmehr brauche es insgesamt eine „Analogoffensive“ für ältere Menschen, aber auch für jene, die nicht „mitwollen“ in der Digitalisierung. Die FPÖ werde dazu ein Konzept vorstellen, so Wurm, der sich auch eine „Drittelbeschwerde“ beim Verfassungsgerichtshof zu diesem Thema vorstellen kann. (Fortsetzung Nationalrat) mbu
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