Sima: E-Mopeds runter vom Radweg! Stadt Wien fordert klare Regelungen auf Bundesebene

Gemeinsam mit TU-Verkehrsplaner Vorschläge für neue rechtliche Regulierungen nach deutschem Modell und Anpassung an neue technische Entwicklung erarbeitet

Es ist ein Problem, das besonders in den letzten Monaten massiv zugenommen hat: Überall auf Wiens Radwegen sind mittlerweile sogenannte kennzeichenlose E-Mopeds unterwegs – voll motorisierte Fahrzeuge, sperrig, schwer und oft viel zu schnell. „Jeder Radfahrer kennt das unangenehme Gefühl, von so einem massiven Fahrzeug in oft atemberaubender Geschwindigkeit überholt zu werden.  Auf Radwegen gilt jedoch ein besonderer Vertrauensgrundsatz: Ich muss mich als Radfahrer darauf verlassen können, am Radweg sicher unterwegs zu sein. Dafür bauen wir die Radinfrastruktur im Rahmen unserer großen Radwegoffensive laufend aus. Sie soll vor allem das Radfahren in Wien sicher und komfortabel machen. Daneben soll sie durchaus auch E-Motor-unterstützter Mobilität wie Pedelecs – auch E-Bikes genannt – zur Verfügung stehen. Was aber nicht sein kann und die Verkehrssicherheit massiv gefährdet, ist, dass nun immer schnellere und auch schwerere vollmotorisierte Elektrofahrzeuge auf die neue Infrastruktur drängen. Hier muss dringend etwas passieren – E-Mopeds sollten nicht am Radweg fahren dürfen!“, so Mobilitätsstadträtin Ulli Sima.

WAS SICH ALLES AUF WIENS RADWEGEN TUMMELT UND WAS SICH ÄNDERN MUSS

Das Problem: Kennzeichenlose E-Mopeds vor allem der Essenszusteller, aber auch E-Scooter (elektr. Tret-Roller) und andere elektrobetriebene Fahrzeuge wie etwa die unterschiedlichsten Cargo-Gefährte von diversen Unternehmen gelten in Österreich rechtlich (in StVO, KFG, Fahrradverordnung) als „Fahrrad“. Sie sind damit klassischen Fahrrädern und Pedelecs (landläufig als E-Bikes bezeichnete Elektro-Fahrräder mit Trittunterstützung) gleichgestellt, dürfen auf den Radwegen fahren und sogar in freigegebenen Fußgänger*innenzonen unterwegs sein. Hier braucht es laut Sima dringend eine bessere rechtliche Differenzierung und entsprechende Regelungen. „Verkehrsministerin Gewessler ist gefordert, klare gesetzliche Regeln auf Bundesebene zu schaffen, um die Verkehrssicherheit auf den Radwegen zu gewährleisten. Wir brauchen eine rechtliche Differenzierung nach deutschem Vorbild, was die Fahrzeuggattungen betrifft, mit einem Radwegbenützungsverbot für Kraftfahrzeuge wie E-Mopeds“, so Sima.  „Es braucht außerdem deutliche Beschränkungen für E-Fahrzeuge, was Gewicht und Bauartgeschwindigkeit betrifft. Denn Gewicht und Geschwindigkeit haben massiven Einfluss auf die potentielle Unfallschwere – ein Zusammenstoß mit einem Gefährt, das leer bereits rund 70 kg wiegt, kann schnell tödlich enden. Dazu braucht es außerdem klare Mess-Standards und verbesserte Messmethoden, damit Polizei und Behörden Motorleistung und Bauartgeschwindigkeit auch kontrollieren zu können“, fasst Sima ihre Forderungen zusammen.

„E-MOPEDS“: ZU SCHNELL, ZU SCHWER, ZU GEFÄHRLICH AM RADWEG

Verkehrsplaner Harald Frey vom Institut für Verkehrswissenschaften der TU Wien, der eine erste Untersuchung zu Geschwindigkeit, Verkehrssicherheit und technischen Besonderheiten verschiedener Fahrzeuggattungen durchgeführt hat, bestätigt: „Der Nutzungsdruck am Radweg steigt. In den letzten Jahren gab es einen massiven Anstieg an voll motorisierten Fahrzeugen wie E-Mopeds. Auch der Grad der Motorisierung und das Gewicht dieser Gefährte hat massiv zugenommen.“ So haben in den letzten Monaten insbesondere kennzeichenlose E-Mopeds etwa von Essenszustellern auf die Radwege gedrängt. „Gerade E-Mopeds beeinträchtigen jedoch vor allem aufgrund ihres Gewichts bzw. ihrer Fahrdynamik das subjektive wie objektive Sicherheitsgefühl am Radweg massiv“, so Frey. Ein durchschnittliches, kennzeichenloses E-Moped bringt 70 bis 80 kg Leergewicht auf die Waage, dazu kommt das Gewicht des Fahrers und evt. zusätzliche Ladung. Zum Vergleich: Ein klassisches Mofa mit Verbrennungsmotor wiegt nur 46 kg. „Unfälle werden dadurch gefährlicher“, so Frey.

ZUFALLSMESSUNGEN ZEIGEN: 15 PROZENT DER E-MOPEDS AUF LASSALLESTRASSE MIT MEHR ALS 34 KM/H UNTERWEGS

Ein weiteres Problem: Immer höhere Durchschnittsgeschwindigkeiten der Fahrzeuge. Kennzeichenlose E-Mopeds dürfen eigentlich nur 25 km/h fahren. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) hat im Februar Geschwindigkeitsmessungen von klassischen Fahrrädern, Pedelecs und E-Bikes ohne Tretkraftunterstützung („E-Mopeds“) auf Wiener Radverkehrsanlagen am neuen Rad-Highway auf der Lassallestraße, am Gürtelradweg und in der Hasnerstraße durchgeführt. Das Ergebnis: Besonders E-Mopeds sind oft sehr viel schneller unterwegs als die erlaubten 25 km/h. So wurden auf dem Rad-Highway in der Lassallestraße (kein Gefälle) bei 50 Prozent der E-Mopeds mehr als 26 km/h und bei 15 Prozent mehr als 34 km/h gemessen. „Man sieht klar, dass die extra breiten Radwege derartige E-Gefährte zu immer schnellerem Fahren animieren, was aber definitiv nicht in unserem Sinne ist: Die Radwege sind dazu da, dass sich Radfahrende sicher und bequem durch die Stadt bewegen können“, macht Sima einmal mehr deutlich.

BENÜTZUNG DER RADWEGE NEU REGELN

Für Mobilitätsstadträtin Sima ist angesichts dieser Entwicklungen klar: Es braucht eine rechtliche Differenzierung der Fahrzeuge wie in Deutschland, es kann keine einheitliche Regelung für Fahrräder, E-Scooter und E-Mopeds geben. Die Benützung der Radwege muss für die wachsende Zahl immer neuer voll- oder teilmotorisierter Fahrzeuge sinnvoll und nachhaltig beschränkt werden. Dabei gilt es, laut der Untersuchung von Verkehrsplaner Frey, mehrere Parameter zu berücksichtigen. Gemeinsam mit der Mobilitätsagentur der Stadt Wien hat Frey ein Positionspapier erarbeitet, das die Basis für konkrete Forderungen für eine Neuregelung auf Bundesebene bildet:

* KLARE RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN zur Benützung von Radwegen: Hier muss zwischen Fahrrädern, E-Kleinstfahrzeugen (z.B. E-Scootern) und Kleinkrafträdern (z.B. E-Mopeds) unterschieden und für Letztere die Benützung am Radweg untersagt werden.
* Eine GEWICHTSBESCHRÄNKUNG von auf Radwegen zugelassenen Fahrzeugen von maximal 60 Kilogramm Leergewicht.
* Eine BESCHRÄNKUNG DER BAUARTGESCHWINDIGKEIT für E-Kleinstfahrahrzeuge, wenn sie für die Benützung auf Radfahranlagen vorgesehen sind von maximal 20 km/h.
* REGELUNGEN VOLLZIEHEN: Es müssen rasch NEUE PRÜF- UND MESSVERFAHREN entwickelt werden, um Beschränkungen auch überprüfen und gegebenenfalls ahnden zu können.

DIFFERENZIERUNG RECHTLICHER RAHMENBEDINGUNGEN NACH DT. VORBILD

In Österreich ist alles ein „Fahrrad“, das eine Nenndauerleistung von max. 250 Watt und eine Bauartgeschwindigkeit von max. 25 km/h aufweist, wobei nicht unterschieden wird, ob das Fahrzeug aktiv mit Muskelkraft oder ausschließlich per Motor bewegt wird. Motorisierte Fahrzeuge weisen jedoch eine höhere Durchschnittsgeschwindigkeit auf als muskelbetriebene Fahrräder.

In Deutschland wird rechtlich zwischen Fahrzeugen unterschieden, die ausschließlich oder überwiegend mit Muskelkraft betrieben werden (klassische Fahrräder und Pedelecs) und solchen, die rein mit Motorkraft fahren, wobei hier wiederum zwischen Elektro-Kleinstfahrzeugen (E-Scootern) und Kleinkrafträdern (Schnell-Pedelecs, E-Mopeds) unterschieden wird. Kleinkrafträder, also wie jene der Essenszusteller, dürfen in Deutschland nicht am Radweg fahren. Sie brauchen u.a. eine Zulassung, ein Kennzeichen und müssen auf der Fahrbahn fahren. Sima fordert, eine solche Differenzierung auch in Österreich einzuführen und damit diese gefährlichen Gefährte von den Radwegen zu verbannen.

REDUKTION DER BAUARTGESCHWINDIGKEIT UND BESCHRÄNKUNG DES FAHRZEUGGEWICHTES

Eine Abgrenzung hinsichtlich Muskelkraft allein reicht nicht aus, um die Radwegbenützung sinnvoll zu beschränken, auch Parameter wie Bauartgeschwindigkeit oder Gewicht müssen für Fahrzeuge, die am Radweg fahren dürfen, in Österreich klar und strenger als bisher geregelt werden.

So kann gewährleistet werden, dass bestimmte E-Scooter oder E-Bikes nach wie vor am Radweg fahren dürfen, andere (zu schnelle, zu schwere) jedoch nicht. Auch neu auf den Markt kommende Fahrzeuge wären von vorherein klaren Beschränkungen unterworfen.

Die Geschwindigkeit eines Fahrzeuges ist eine maßgebliche Größe für die Entstehung von Unfällen und hat einen direkten Einfluss auf die Unfallschwere. Je schneller ein Fahrzeug fährt, desto länger werden Reaktions- und Bremsweg. Fahrzeuge, die ausschließlich motorbetrieben sind (wie etwa E-Scooter), sollten daher in ihrer höchstzulässigen Fahr- und Bauartgeschwindigkeit generell auf 20 km/h beschränkt werden, wenn sie für die Benützung auf Radfahranlagen vorgesehen werden. In Deutschland gilt dies für E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge per Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung bereits seit 2019 und sollte künftig auch in Österreich gesetzlich vorgeschrieben werden. Derzeit dürfen E-Scooter in Österreich eine Bauartgeschwindigkeit von 25 km/h aufweisen.

Ebenfalls direkten Einfluss auf die Unfallschwere hat das Gewicht eines Fahrzeugs. Hier muss es klare Beschränkungen geben für alle Fahrzeuge, die am Radweg fahren dürfen – und zwar bezüglich des Leergewichts. Daher sollte das zulässige Fahrzeugleergewicht jener Fahrzeuge, die zur Benützung auf Radverkehrsanlagen vorgesehen sind, auf maximal 60 kg Leergewicht beschränkt werden.

NEUE PRÜF- UND MESSINSTRUMENTE ENTWICKELN

Beschränkungen nützen nur dann, wenn sie auch überprüft werden können. Derzeit können die geltenden gesetzlichen Regelugen jedoch gar nicht vollzogen werden. Die derzeitigen Prüfmethoden sind viel zu ungenau: So kann aktuell (per Rollenprüfstand) nicht ermittelt werden, ob der Motor eines E-Mopeds (od. ähnlichem) mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und unterbrochen wird, bevor die Geschwindigkeit des Fahrzeugs 25 km/h erreicht. Die höchst zulässige Motorleistung ist derzeit technisch de facto nicht überprüfbar. Einziges Kriterium sind in der aktuellen Praxis Hersteller- und Händlerangaben. Hier sind neue technische Prüfmethoden zu entwickeln bzw. zu standardisieren, um einerseits Produktangaben nachvollziehbar zu machen und andererseits technisch aufgerüstete Fahrzeuge zu identifizieren. 

VERMEHRT ANGEBOTE FÜR TUNING

Dazu kommt: Mittlerweile steht eine Vielzahl von „Tuning-Modulen“ oder „Tuning-Kits“ zur Verfügung, um etwa E-Scooter (temporär) schneller fahren zu lassen. Ein „Tuning-Chip“ etwa beeinflusst nicht die bestehende Firmware, sondern verändert lediglich temporär bestimmte Parameter – so wie die automatische Abschaltung bei Erreichung einer bestimmten, gesetzlichen Höchstgeschwindigkeit. Nach dem Ausbau des Moduls ist der Scooter wieder in seinem „ursprünglichen“ Zustand. Oft muss das Tuning auch nach Einschalten erst (per Anleitung) aktiviert werden (was eine Überprüfung erschwert). Sima verweist auf die Werbung eines tschechischen Anbieters, der aktuell Wiener Radgeschäften Tuning-Chips anbietet.

VERKEHRSSICHERHEIT HAT VORRANG 

„Der zunehmende Nutzungsdruck auf Radwegen ist ein Problem, bei dem wir verschiedene Parameter berücksichtigen müssen, wenn wir einerseits vor allem aktive Mobilität, andererseits aber auch umweltfreundliche E-Mobilität fördern wollen“, fasst Sima zusammen. „Mit der rechtlich differenzierteren Unterscheidung verschiedener Fahrzeuggattungen, einer Beschränkung von maximal 60 Kilogramm Leergewicht für alle Fahrzeuge sowie einer Beschränkung von 20 km/h Bauartgeschwindigkeit für vollmotorisierte Fahrzeuge könnten sich alle, die unsere Radwege nutzen, auch sicher fühlen. Und die Verkehrssicherheit muss Vorrang haben!“, so Sima, die sich beim KFV und bei der TU Wien für den konstruktiven Input bedankt.

WIEN MIT FORDERUNGEN BEI NÄCHSTER LANDESVERKEHRSREFERENT*INNEN-KONFERENZ IM JUNI

Die Stadt Wien wird mit dem erarbeiteten Forderungskatalog nun den Druck für eine gesetzliche Neuregelung auf Bundesebene erhöhen. „Wir haben bereits in der Vergangenheit auf die Problematik aufmerksam gemacht, etwa bei der letzten Landesverkehrsreferentenkonferenz – bisher noch ohne Erfolg. Im Juni findet die nächste LVR-Konferenz statt – dort werden wir uns für unsere Forderungen stark machen und Verbündete suchen, um rasch zu guten Lösungen auf Bundesebene zu kommen!“, so Sima abschließend.

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Sophia Schönecker
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