Projekt Seilbahn Kahlenberg: Formale Prüfung zu UVP-Pflicht ist abgeschlossen

Keine UVP-Pflicht, aber Inhaltliche Projektprüfung steht erst bevor

Das UVP-Feststellungsverfahren auf Antrag des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zur formalen Frage, ob für das Vorhaben „Seilbahn Kahlenberg“ eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist, wird demnächst mit einem Feststellungsbescheid abgeschlossen. Konkret steht der Beschluss auf der Tagesordnung der Wiener Landesregierung am 14. Mai 2024.

Das durchgeführte Ermittlungsverfahren, bei dem die Behörde an alle rechtlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen des UVP-G 2000 gebunden war, hat ergeben, dass für die „Seilbahn Kahlenberg“ einschließlich der geplanten P & R-Anlage keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss.

Ob das eingereichte Projekt realisiert werden darf, hängt nun von vielen unterschiedlichen Genehmigungsverfahren ab – z.B. Forstrecht, Eisenbahnrecht, Wasserrecht oder Naturschutzrecht. 

Andrea Leitner
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Roman David-Freihsl
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