Lehner: Vertretungsmöglichkeit für Einzelpersonen und Institutionen entlastet Pflege

11. Mai 2024 – „Die Sozialversicherung hat den Grundstein gelegt, damit künftig eine Vertretung von pflegebedürftigen Personen durch Einzelpersonen und Institutionen möglich wird. Das entlastet sowohl die häusliche als auch die stationäre Pflege“, erklärt Peter Lehner, Vorsitzender der Konferenz der Sozialversicherungsträger, der einen entsprechenden Antrag bei der jüngsten Konferenz initiiert hatte. Dieser wurde von dem Gremium einstimmig angenommen. Anlässlich des „Tages der Pflege“ unterstreicht Lehner, dass „die konsequente und umfassende Digitalisierung der Sozialversicherung diese Erleichterungen zulässt“.
Zum einen soll es die Möglichkeit einer E-Berechtigung für eine ausgewählte Apotheke geben. „Definiert der Patient für einen Zeitraum eine Apotheke, kann zum Beispiel der Pfleger oder Betreuer ohne E-Card des Betroffenen die entsprechenden Medikamente abholen“, erläutert der Vorsitzende. Neben der bereits bestehenden sehr umfassenden SV-Vollmacht soll es künftig eine E-Card-Vollmacht geben. „Eine E-Card-Vollmacht ist eine gesetzliche, digital abgebildete Stellvertretung. Sie gilt solange der Betreuungsvertrag aufrecht ist und die zu pflegende Person der Stellvertretung zugestimmt hat. Dies kann an Personen oder institutionelle Pflegeorganisationen gehen“, erklärt Lehner und erläutert die nächsten Schritte: „Die Sozialversicherung startet mit der technischen Umsetzung dieser Lösung. Parallel dazu müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit wir dieses Projekt rasch vorantreiben und die Pflege aktiv entlasten können.“ 

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