Jugendpsychiatrie darf Patient:innen künftig bis zum Alter von 25 behandeln
Übergangsphase für Weiterbehandlung in vertrautem Setting
Jugendliche mit psychischen Erkrankungen dürfen künftig auch nach ihrem 18. Geburtstag von Kinder- und Jugendpsychiater:innen und Kinderärzt:innen weiterbehandelt werden. Eine Novelle der Ausbildungsordnung für Ärzt:innen ermöglicht eine Weiterbehandlung bis zum 25. Geburtstag. Sie tritt heute 15.05. in Kraft. Gesundheitsminister Johannes Rauch: “In Zukunft müssen Jugendliche nicht mehr direkt mit der Volljährigkeit in die Erwachsenenpsychiatrie wechseln. Gerade bei längeren psychischen Erkrankungen ist das Vertrauensverhältnis zwischen Patient:in und Ärzt:in wichtig. Hart erarbeitete Behandlungserfolge dürfen nicht aufgrund des Geburtsdatums plötzlich gefährdet werden.” ***
Das Aufgabengebiet für Kinder- und Jugendheilkunde, Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie psychotherapeutische Medizin wird durch eine Novelle der Ärzt:innenausbildungsordnung erweitert. Junge Erwachsene mit psychischen Erkrankungen können auch nach ihrem 18. Geburtstag weiter durch pädiatrische Fachärzt:innen betreut werden. Diese Übergangszeit endet mit 25 Jahren. Eine Parallelbetreuung ist möglich.
Die Neuregelung bezieht sich auf Krankheitsbilder, die ihren Ursprung im Kindes- und Jugendalter haben. Die Behandlung erfordert das besondere Wissen von Fachärzt:innen für Kinder- und Jugendheilkunde, Kinder- und Jugendpsychiatrie oder psychotherapeutischer Medizin. Sie behandeln ihre jungen Patient:innen oft über viele Jahre und können sie nun unterstützen, nach Erreichen der Volljährigkeit neue Vertrauensverhältnisse aufzubauen. Für Betroffene ermöglicht die neue Regelung einen individuell angepassten Übergang und die bestmögliche psychosoziale Versorgung. Die Novelle wurde per Verordnung kundgemacht und tritt bereits heute in Kraft.
Gesundheitsminister Johannes Rauch: “Jugendliche mit komplexen und chronischen psychischen Erkrankungen haben oft über Jahre hinweg Vertrauen zu ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten aufgebaut. Es ist fatal, diese jungen Menschen schlagartig zum 18. Geburtstag aus dieser Beziehung herauszureißen. Wir ermöglichen nun eine Übergangsphase und stellen damit sicher, dass diese jungen Erwachsenen gut in ihrem neuen Behandlungsverhältnis ankommen.“
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK)
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