Weidinger: Reparaturbonus für Fahrräder ohne Motor wichtiger Schritt für Konsumentinnen und Konsumenten
ÖVP-Konsumentenschutzsprecher: Nachhaltigkeit und Konsumentenschutz werden gestärkt
„Die Verlängerung des Reparaturbonus und seine Erweiterung auf Fahrräder ohne elektrische Motorunterstützung sind wichtige Schritte, die das Leben der Konsumentinnen und Konsumenten verbessern“, betont ÖVP-Konsumentenschutzsprecher Peter Weidinger. Bisher konnten durch die Förderung des Bundes nur Geräte mit elektronischen oder elektrischen Bauteilen repariert werden, E-Bikes waren also dabei, Fahrräder ohne Motor nicht. Ab September kann der Bon nun auch für diese beantragt werden. „Der Reparaturbonus wurde eingeführt, um die Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten zu stärken und sie dabei zu unterstützen, ihre Produkte länger zu nutzen, anstatt sie sofort zu ersetzen“, begründet Weidinger diese Maßnahme.
Die Höhe der Förderung beträgt bei Reparaturen pro Bon maximal 200 Euro und für einen Kostenvoranschlag maximal 30 Euro bzw. 50 Prozent des förderungsfähigen Rechnungsbetrags inklusive Mehrwertsteuer. Wird im Anschluss an einen Kostenvoranschlag, für den der Reparaturbonus bezogen wurde, die Reparatur beauftragt, muss diese beim selben Betrieb durchgeführt werden. Betragen die förderungsfähigen Reparaturkosten 300 brutto, beläuft sich die Höhe der Förderung auf 150 Euro.
„Der Reparaturbonus fördert nachhaltiges Konsumverhalten, indem er Reparaturen finanziell unterstützt. Dies ermöglicht es den Konsumentinnen und Konsumenten, länger Freude an ihren Produkten zu haben und trägt zur Reduzierung von Abfall und Elektroschrott bei“, schloss der Mandatar.
Eine Liste der teilnehmenden Betriebe ist unter https://www.reparaturbonus.at/#suche abrufbar, wobei jene für Fahrräder unter dem Button „Mobilität und Navigation“ zu finden sind. (Schluss)
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