Kampf gegen Jugendkriminalität wird fortgesetzt: Sanktion und Hilfe als neue Maßnahmen
Karner und Edtstadler setzen mit neuem Gesetzesvorschlag auf polizeiliche Regelbelehrung, sicherheitspolizeiliche Fallkonferenzen und eigene Einsatzgruppe
Sexueller Missbrauch, Raub und Gewalt – die Fallzahlen bei unmündigen und jugendlichen Tätern steigen. Diesem Trend muss auf verschiedenen Ebenen gesamtgesellschaftlich und entschlossen entgegengetreten werden: Bei der Integration, bei der Sozialarbeit, in den Familien, aber auch im Bereich der inneren Sicherheit. Aus diesem Grunde stellten Innenminister Gerhard Karner und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler bei einer Pressekonferenz am 31. Mai 2024 neue und adaptierte Maßnahmen im Kampf gegen Jugendkriminalität vor.
„Das Ziel ist klar: Kinder schützen, Jugendliche erziehen und Gewalttäter strafen“, betonte Innenminister Gerhard Karner. Verfassungsministerin Karoline Edtstadler ergänzte: „Es braucht einen gesamteinheitlichen Ansatz, wenn es darum geht, Jugendkriminalität zu bekämpfen. Es handelt sich dabei um einen sensiblen Bereich in der Strafjustiz aber auch in der Polizei. Daher gilt es, an vielen Schrauben zu drehen und Maßnahmen zu setzen, die es derzeit noch nicht gibt.“
„Eine einzelne Maßnahme wird nie die Lösung sein. Im Bereich der Jugendkriminalität ist es notwendig, eine breite Palette an Maßnahmen zu treffen“, sagte der Innenminister, bevor er zwei Änderungsvorschläge des Sicherheitspolizeigesetzes bekannt gab: eine regulierte Regelbelehrung bei der Polizei durch die Polizei (inklusive Sanktionen) und speziell auf das Problemfeld zugeschnittene sicherheitspolizeiliche Fallkonferenzen (bekannt und bewährt im Gewaltschutz/häusliche Gewalt). Dabei ging der Innenminister auch auf die Etablierung der „Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Jugendkriminalität“ ein.
Damit wird einerseits auf Verpflichtung, durchsetzbare Konsequenzen und Sanktionen gesetzt sowie andererseits die Verantwortung der Eltern eingefordert. Ein entsprechender Gesetzesvorschlag wurde an die Koalitionspartner übermittelt. Mit Anfang März 2024 wurde die Einsatzgruppe Jugendkriminalität etabliert. Bis Ende Mai 2024 wurden im Rahmen von Schwerpunktaktionen rund 2.700 Anzeigen, Großteils wegen Vergehen nach dem Suchtmittelgesetz, erstattet (ein Drittel davon gegen Minderjährige) und etwa 230 Festnahmen durchgeführt.
TERMIN BEI DER POLIZEI: POLIZEILICHE REGELBELEHRUNG
Unmündige oder minderjährige Straftäterinnen und -täter, die erstmals eine Straftat begangen haben, werden in Begleitung der Eltern zu einer verpflichtenden Regelbelehrung zur Polizei vorgeladen. Ziel dabei ist es einerseits, die strafrechtlichen Konsequenzen des eigenen Verhaltens klar aufzuzeigen, andererseits aber auch, Hilfsangebote näher zu bringen. Die polizeiliche Regelbelehrung kann auch wiederholt erfolgen und ist verpflichtend. „Gut zureden alleine ist zu wenig. Es braucht Verpflichtung, durchsetzbare Konsequenzen und klare Sanktionen, die notwendig sind, wenn es zu solchen Taten kommt“, betonte Karner. Verstöße werden mit einer Geldstrafe von bis zu 1.000 und im Wiederholungsfall von bis zu 4.600 Euro bestraft.
BEWÄHRT UND EFFIZIENT: SICHERHEITSPOLIZEILICHE FALLKONFERENZEN AUCH BEI JUGENDKRIMINALITÄT
Im Bereich des Gewaltschutzes haben sich die sicherheitspolizeilichen Fallkonferenzen bewährt und stellen eine wichtige Maßnahme der Vernetzung diverser Behörden dar. Um jungen Straftätern umfassend begegnen zu können, wird die Vernetzung von Polizei, Jugendschutzbehörden und Institutionen aus dem Bereich der Jugendbetreuung und der Schulen gesetzlich gewährleistet. Eine Fallkonferenz kann bei einer schweren Straftat, aber auch bei mehreren Straftaten durch Unmündige oder minderjährige Täter einberufen werden. „Als ehemalige Richterin darf ich anmerken, dass es notwendig ist, eine gesetzliche Grundlage für diese Fallkonferenzen zu schaffen. Denn oft sind es viele verschiedene Stellen, die voneinander gar nicht wissen, dass sie über dieselben Jugendlichen bereits schon Akten haben“, erklärte Edtstadler. Die Fallkonferenz ist ein gezielt auf bestimmte Fälle und Personen einsetzbares Instrument, deshalb ist dieses sicherheitspolizeiliche Werkzeug auch sehr wirksam.
AUF DER STRASSE: EINSATZGRUPPE JUGENDKRIMINALITÄT
Neben den gesetzlichen Verschärfungen setzte die Polizei auch im öffentlichen Raum umfangreiche Maßnahmen. Unter der Führung des Bundeskriminalamtes wurde die Einsatzgruppe Jugendkriminalität bereits im März 2024 eingesetzt. Seither folgten vor allem im städtischen Bereich zahlreiche Maßnahmen in allen Bundesländern.
HINTERGRUND ZU DEN MASSNAHMEN
Nach dem sexuellen Missbrauch eines Zwölfjährigen von mehreren teilweise unmündigen Minderjährigen im Jahr 2023 wurden Karner und Edtstadler von Bundeskanzler Karl Nehammer beauftragt, eine interministerielle Arbeitsgruppe einzurichten. Der erste Bericht der Arbeitsgruppe, der sich nach den Leitlinien des Schutzes von Kindern, der Erziehung von Jugendlichen sowie der Bestrafung von Gewalttätern ausgerichtet, wurde am 19. April 2024 vorgelegt.
Bundesministerium für Inneres
Ministerialrat Markus Haindl, BA MA
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