Vorschlag von Bundesminister Rauch zum Vollspaltenbodenverbot ist „verfassungsrechtlich problematisch“
Für NÖ Bauernbunddirektor Nemecek ist dieses Thema „kein politisches Wunschkonzert“
Nachdem Bundesminister Johannes Rauch in Sachen Vollspaltenbodenverbot in der Schweinehaltung wiederholt ein Ende bis 2030 fordert, hält ihm NÖ Bauernbunddirektor Paul Nemecek den „nicht vorhandenen“ verfassungsrechtlichen Spielraum entgegen und richtet eine klare Forderung an Rauch: „Es geht hier nicht um ein politisches Wunschkonzert, sondern um eine Lösung, die verfassungsrechtlich 100% sauber ist und Planungssicherheit für die gesamte Schweinebranche in Österreich schafft. Das erwarten wir vom Minister und das haben sich unsere Bäuerinnen und Bauern verdient.“
RAUCH HINTERLÄSST MEHR FRAGEN ALS ANTWORTEN
Der renommierte Verfassungsexperte Univ.-Prof. Peter Bußjäger bezeichnet Rauchs Vorschlag als „verfassungsrechtlich problematisch“: „Eine generelle Übergangsfrist bis 2030 ohne angemessene Umstiegsförderungen ist jedenfalls verfassungsrechtlich problematisch. Auch im Falle von großzügigen Umstiegsförderungen müsste speziell darauf geachtet werden, dass keine Schlechterstellung jener Betriebe entsteht, die jetzt einen neuen Stall errichten.“
Bereits zu Jahresbeginn hatte Rauch medial von einem Vorschlag gesprochen, der die sehr kurze Übergangsfrist bis 2030 forderte. „Diesen Ankündigungen, die bereits damals von Verfassungsexperten problematisch gesehen wurden, ist seit Jahresbeginn kein konkreter Gesetzesvorschlag gefolgt. Allein daran erkennt man die fehlende Ernsthaftigkeit des Ministers, dieses Thema tatsächlich lösen zu wollen, Stand heute hinterlässt Rauch deutlich mehr Fragen als Antworten in seinem Zuständigkeitsbereich“, zeigt Nemecek auf.
PLANUNGS- UND VERSORGUNGSSICHERHEIT SCHAFFEN
Völlig unverständlich ist für den niederösterreichischen Bauernbunddirektor, warum Rauch seit Jahresbeginn eine verfassungsrechtlich problematische, wenn nicht sogar verfassungswidrige Umsetzung fordert. Die ÖVP hat gemeinsam mit den betroffenen Schweinebauern und Fachexperten einen konkreten und verfassungskonformen Vorschlag zur Umsetzung des Vollspaltenbodenverbots gemacht. „Für uns steht nicht das Aus des Vollspaltenbodens zur Diskussion, sondern vielmehr das Wie. Und hier brauchen unsere Betriebe Planungssicherheit. Und diese Planungssicherheit geht Hand in Hand mit der Versorgungssicherheit mit heimischem Schweinefleisch“, so Nemecek, mit Verweis auf den von Bauernbundpräsident Georg Strasser diese Woche vorgestellten Umsetzungsplan.
„Unsere Schweinebauern sind durch die aktuelle Entscheidung des VfGH bereits massiv verunsichert. Einer Lösung, die nicht zu 100% verfassungskonform ist, werden wir nicht zustimmen. Daher werden wir Seite an Seite, nun auch mit juristischen Mitteln, für unsere Schweinebauern und die Versorgungssicherheit in Österreich kämpfen. Wenn unser Koalitionspartner es so will, werden über diese Thematik nicht mehr Politiker, sondern Richter entscheiden müssen“, bedauert Nemecek den mangelnden Willen zu einer verfassungskonformen Lösung. „Gerade zum heutigen Weltbauerntag hätten wir uns von den Grünen mehr Wertschätzung für die Bäuerinnen und Bauern im Land erwartet, die an 365 Tagen im Jahr die Lebensmittel, die wir alle brauchen, auf den Tisch bringen“, so Nemecek abschließend.
GRÜNER STILLSTAND SEIT JÄNNER 2024
Im Jänner 2024 wurde ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes veröffentlicht, welches eine Anpassung der Übergangsfrist für das Verbot der unstrukturierten Vollspaltenbuchten ohne Funktionsbereiche in der Schweinehaltung vorsieht. Seither ist die Bundesregierung aufgefordert, das Tierschutzgesetz unter der Zuständigkeit von Bundesminister Johannes Rauch dementsprechend anzupassen. Trotz längst vorliegender faktenbasierter betriebswirtschaftlicher Grundlagen für die Begründung einer angepassten Übergangsfrist gibt es bis heute keine Einigung.
Benjamin Lorenzer
Pressesprecher
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