Katzian appelliert an Arbeitgeber, Katastrophenhelfer:innen freizustellen
ÖGB erinnert an Gesetz, das Dienstfreistellung für Mitglieder von Blaulichtorganisationen mit Zustimmung des Arbeitgebers vorsieht
Die Wetterextreme der vergangenen Tage haben verheerende Folgen. Auch wenn Metereologen jetzt eine Stabilisierung vorhersagen, kommt das Ausmaß der Unwetterschäden in manchen Regionen erst langsam zum Vorschein. Die Aufräumarbeiten sind in vollem Gang und werden noch länger dauern. „Tausende Helferinnen und Helfer der Blaulichtorganisationen geben gemeinsam mit dem Bundesheer, mit Betroffenen und Freiwilligen seit Tagen alles, um die Schäden zu beseitigen“, bedankt sich ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian bei allen Einsatzkräften.
Ohne das Engagement Freiwilliger sähe die Situation anders aus, mehr als 90 Prozent der Feuerwehrleute sind beispielsweise ehrenamtlich im Einsatz. Weil sich abzeichnet, dass ihre Unterstützung noch länger gebraucht wird, erinnert Katzian an die Möglichkeit der Dienstfreistellung. Sowohl für Angestellte als auch für Arbeiter:innen ist gesetzlich geregelt, dass sie bei einem sogenannten Großschadensereignis (mehr als 100 Personen sind mindestens acht Stunden im Einsatz) als Mitglieder von Hilfs-, Rettungs-, oder Katastrophenschutzorganisationen für die Zeit ihrer Hilfe unter Fortzahlung des Entgelts von der Dienstleistung freigestellt werden.
Da diese Freistellung mit dem Arbeitgeber vereinbart werden muss, appelliert Katzian an alle Arbeitgeber, den Einsätzen zuzustimmen: „Bitte unterstützen Sie es, dass Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den Aufräumarbeiten helfen, ohne Einkommensverluste befürchten oder dafür Urlaub nehmen zu müssen!“
Was Arbeitnehmer:innen beachten müssen, die wegen Überschwemmungen oder Vermurungen nicht zur Arbeit kommen können, ist auf www.oegb.at zu lesen.
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