Fußball-EM im Betrieb: AK rät, im Vorhinein mit dem Chef zu klären, was erlaubt ist und was nicht
AM FREITAG STARTET DIE FUSSBALL-EUROPAMEISTERSCHAFT. IN VIELEN BETRIEBEN WIRD SIE IN DEN NÄCHSTEN VIER WOCHEN DAS GESPRÄCHSTHEMA NUMMER EINS SEIN. BEI ALLER BEGEISTERUNG SOLLTEN BESCHÄFTIGTE IMMER DARAN DENKEN, DASS SIE IHREN JOB RISKIEREN, WENN SIE OHNE ERLAUBNIS DES ARBEITGEBERS ODER DER ARBEITGEBERIN IN DER ARBEITSZEIT FERNSEHEN, RADIO HÖREN ODER DABEI ALKOHOL KONSUMIEREN. „AM BESTEN IST ES, MIT DEM ARBEITGEBER BZW. DER ARBEITGEBERIN ABZUKLÄREN, WAS GEHT UND WAS NICHT“, EMPFIEHLT AK-PRÄSIDENT ANDREAS STANGL.
In den kommenden vier Wochen rollt in Europa das runde Leder. Wer mit den Kolleg:innen während der Arbeitszeit Fußball schauen oder hören will, sollte vorher mit dem Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin abklären, was erlaubt ist und was nicht. „So können Konflikte oder gar arbeitsrechtliche Konsequenzen vermieden werden“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl. Die AK rät:
* Wenn Sie während der Arbeitszeit die Live-Spiele mitverfolgen wollen, sollten Sie bereits im Vorfeld die Vorgangsweise im Betrieb abklären, um eine Lösung zu finden, die für alle in Ordnung ist und die weder das Betriebsklima noch die Arbeitsleistung beeinträchtigt.
Arbeiterkammer Oberösterreich – Kommunikation
Mag. Dominik Bittendorfer
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