Nationalrat beschließt Verlängerung der Vergütung für Agrardiesel bis Dezember 2025

Opposition kritisiert fehlende Gegenfinanzierung und fordert Rückkehr zu einem konsolidierten Budgetpfad

Mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und FPÖ wurde heute im Nationalrat die Verlängerung der Agrardieselvergütung beschlossen. Dieseals Reaktion auf die stark gestiegenen Energiepreise temporär eingeführte Maßnahme im Ausmaß von sieben Cent pro Liter soll rückwirkend von Juli 2023 nunmehr bis Dezember 2025 gelten. Das Entlastungsvolumen dieser für zweieinhalb Jahre angesetzten Verlängerung wird mit 75 Mio. € eingeschätzt und ergänzt die im Rahmen der ökosozialen Steuerreform eingeführten CO2-Bepreisung.

SPÖ-Finanzsprecher Kai Jan Krainer übte generell Kritik am Budget und warf der Regierung vor, „ungedeckte Schecks“ auszustellen. Es würden ständig Maßnahmen ohne Gegenfinanzierung beschlossen, was zu einem kontinuierlichen Anstieg der Steuern- und Abgabenquote führen würde. Auch die NEOS forderten eine Rückkehr zu einem konsolidierten Budgetpad und lehnten die Änderung des Mineralölsteuergesetzes ebenfalls ab.

SPÖ: REGIERUNG STELLT „UNGEDECKTE SCHECKS“ AUS

In seiner generellen Beurteilung des Budgetvollzugs kam Kai Jan Krainer (SPÖ) zum Schluss, dass der Haushalt „vollkommen außer Kontrolle geraten“ sei. Nicht nur die EU-Kommission, sondern auch alle namhaften Expert:innen gingen davon aus, dass die 3 %-Defizitgrenze in den nächsten Jahren nicht eingehalten werden könne. Dennoch würden ständig Förderungen beschlossen, ohne dass es dafür Gegenfinanzierungen gebe, kritisierte er mit Nachdruck. Dies treffe auch auf die Verlängerung der Agrardieselvergütung zu, weshalb seine Fraktion der Novelle nicht zustimmen werde.

Diesen Argumenten schlossen sich auch die Abgeordneten Christoph Matznetter und Karin Greiner (SPÖ), die ebenfalls die Gegenfinanzierung für die zahlreichen Ausgabenpakete einmahnte. Ihre Fraktion schätze die Arbeit der Bäuerinnen und Bauern sehr, unterstrich Greiner (SPÖ). Aber auch die Landwirt:innen hätten ein Recht darauf, zu wissen, ob ihre Steuergelder sinnvoll ausgegeben werden.

FPÖ DRÄNGT ERNEUT AUF ABSCHAFFUNG DER „CO2-STRAFSTEUER“

Hubert Fuchs (FPÖ) beklagte die komplizierten Regelungen, da die Anträge für die Agrardieselvergütung an die AMA zu stellen seien, die Auszahlungen aber über das Zollamt Österreich erfolge. Er frage sich auch, warum die Vergütung nicht gleich als Dauerrecht eingeführt werde, zumal die Landwirt:innen wohl auch nach 2025 unterstützt werden müssen. Außerdem seien noch immer keine Auszahlungen aus den Mitteln der CO2-Preis-Rückerstattung, die Fuchs als „Strafsteuer“ bezeichnete, erfolgt. Dies dauere alles viel zu lange und erinnere ihn an die bürokratische und langwierige Abwicklung der Corona-Hilfen. Lobende Worte kamen von Peter Schmiedlechner (FPÖ), da die ÖVP erkannt habe, dass „man bei den Bauern was machen müsse“. Es handle sich zudem nur um einen „Tropfen auf den heißen Stein“ und auch um keine Förderungen, sondern um eine Steuerrückvergütung, richtete er den Kritiker:innen in der SPÖ aus.

ÖVP FÜHRT SCHWIERIGE EINKOMMENSSITUATION DER LANDWIRT:INNEN INS TREFFEN

Mit der schwierigen Einkommenssituation der heimischen Landwirt:innen begründeten die ÖVP-Vertreter:innen Gabriel Obernosterer, Georg Strasser, Angela Baumgartner, Klaus Lindinger, Manfred Hofinger, Johannes Schmuckenschlager und Nikolaus Berlakovich die Verlängerung der Agrardiesel-Vergütung. Im Hinblick auf deren Wettbewerbsfähigkeit und die Lebensmittelversorgung der Menschen sei die pauschalierte Rückvergütung sehr zu begrüßen. Eine Bäuerin bzw. ein Bauer ernähre 117 Österreicher:innen, zeigte etwa Strasser (ÖVP) auf. Außerdem würden die Landwirt:innen durch die Vergütung besser in die Lage versetzt, Investitionen tätigen zu können, argumentierten zahlreiche ÖVP-Redner:innen.

GRÜNE: ANREIZ ZUM SPAREN VON TREIBSTOFF UND DER REDUKTION DER EMISSIONEN IST WEITERHIN GEGEBEN

In Zeiten von gestiegenen Produktions- und Energiekosten sowie Ansprüchen an die Bäuer:innen, was die Einhaltung von ökologischen Standards betrifft, hielt es Jakob Schwarz (Grüne) für legitim, den Landwirt:innen eine Unterstützung zukommen zu lassen. Seine Fraktion hätte es jedoch bevorzugt, vor allem die kleineren Bäuer:innen stärker zu fördern. Es wurde aber sichergestellt, dass die Rückvergütung keine klimaschädliche Subvention sei, betonte Schwarz. Durch die pauschale Gestaltung der Maßnahme bestehe weiterhin der Anreiz, Sprit zu sparen und somit die Emissionen zu reduzieren, strichen Martin Litschauer und Lukas Hammer (Grüne) hervor. Ein weiterer positiver Effekt sei, dass die Teuerung der Lebensmittel eingebremst werde.

NEOS: STRUKTURELLE ÄNDERUNGEN STATT „WAHLZUCKERL“ FÜR DIE LANDWIRT:INNEN

NEOS-Mandatarin Karin Doppelbauer erinnerte daran, dass die ÖVP seit Jahrzehnten den Landwirtschaftsminister stelle und daher auch Verantwortung dafür trage, dass die Bäuer:innen nicht mehr von ihrer Arbeit leben können. Gleichzeitig müsse man angesichts der Staatsschuldenentwicklung auch klar sagen, dass die für den Agrardiesel vorgesehenen 75 Mio. € einfach nicht vorhanden seien. Statt ständig „Wahlzuckerl“ zu beschließen, sollten vielmehr strukturelle Reformen im Landwirtschaftsbereich eingeleitet werden, forderten Doppelbauer und ihr Fraktionskollege Michael Bernhard. Derzeit würden aber beispielsweise nicht einmal die Ministerien die Vorgaben für eine nachhaltige Beschaffung von Produkten umsetzen. Für Bernhard (NEOS) hätten vor allem die Grünen ihre Glaubwürdigkeit verloren, da es sich natürlich um eine „klimaschädliche Maßnahme“ handeln würde.

RECHTLICHE VORAUSSETZUNGEN FÜR ZWEI SCHULBAUPROJEKTE

Mit der Unterstützung aller Fraktionen wurden zudem die legistischen Voraussetzungen zur Umsetzung zweier Schulbauprojekte beschlossen. Bei dem Gesetz betreffend der Ermächtigung zur Verfügung über bewegliches Bundesvermögen geht es einerseits um den Ausbau der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik und Sozialpädagogik in St. Pölten sowie um die Sanierung der Bundeshandelsakademie und Bundeshandelsschule Völkermarkt. Diese Rechtsmaßnahme ist notwendig, da der Bund Bundesschulen betreibt, deren Liegenschaften im Eigentum von Bundesländern oder Gemeinden stehen. (Fortsetzung Nationalrat) sue

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