Verbandsklagen-Richtlinie: AK Oberösterreich fordert Nachbesserungen bei der Umsetzung
MIT DER EU-VERBANDSKLAGEN-RICHTLINIE SOLL DER KOLLEKTIVE RECHTSSCHUTZ FÜR KONSUMENT:INNEN AUF EUROPÄISCHER EBENE GRUNDLEGEND VERBESSERT WERDEN. ANERKANNTEN VERBRAUCHERSCHUTZORGANISATIONEN, WIE Z.B. DER ARBEITERKAMMER, WIRD ERMÖGLICHT, BEI VERSTÖSSEN VON UNTERNEHMEN, DIE EINE GRÖSSERE ZAHL VON VERBRAUCHER:INNEN BETREFFEN, ANSPRÜCHE ZUSAMMENZUFASSEN UND STELLVERTRETEND IN EINER ABHILFEKLAGE GELTEND ZU MACHEN. „DER NUNMEHR VORLIEGENDE GESETZESENTWURF ZUR UMSETZUNG DER RICHTLINIE WIRD DIESEM ZIEL ABER NUR ZUM TEIL GERECHT“, SAGT AK-PRÄSIDENT ANDREAS STANGL.
Grundsätzlich seien die vorgeschlagenen Änderungen für Verbraucher:innen zu begrüßen, so Stangl. „Der weite Anwendungsbereich der Unterlassungsklage auf sämtliche Verstöße, die die kollektiven Interessen von Verbraucher:innen beeinträchtigen oder zu beeinträchtigen drohen, und die mit den Verfahren verbundene Verjährungshemmung sind ganz wesentliche Verbesserungen“, sagt der Präsident der Arbeiterkammer Oberösterreich.
Mindesterfordernis von 50 Verbraucher:innen bei Klagseinbringung zu restriktiv
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