Lebensmittel, Energieversorgung, Pfändungen und Online-Gaming: Breite Themenpalette im Konsumentenschutzausschuss
Keine der Initiativen der Oppositionsparteien fand im Ausschuss eine Mehrheit
Auch im zweiten Teil des heutigen Konsumentenschutzausschusses wurden alle Anträge der Opposition von den Regierungsparteien vertagt. Erstmals zur Verhandlung im Konsumentenschutzausschuss stand ein von den Sozialdemokrat:innen neu eingebrachter Antrag, der auf die steuerliche Gleichbehandlung von Milch und pflanzlichen Milchersatzgetränken abzielt. Bei allen weiteren Punkten handelte es sich um Wiederaufnahmen.
KEINE EINIGUNG HINSICHTLICH MEHRWERTSTEUERSENKUNG FÜR PFLANZLICHE MILCHERSATZPRODUKTE
Mehrere Initiativen, die den Lebensmittelbereich betreffen, beschäftigten heute die Mitglieder des Konsumentenschutzausschusses. So forderte die SPÖ, dass der Mehrwertsteuersatz für pflanzliche Milchersatzprodukte (20 %) an jenen für Milch und Milcherzeugnisse in der Höhe von 10 % angepasst werden (3809/A(E)). Elisabeth Feichtinger (SPÖ) wies dabei auf veränderte Ernährungsgewohnheiten sowie auf Unverträglichkeiten vieler Konsument:innen hin. Zudem meinte sie, dass eine Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes für Milchersatzprodukte keine Auswirkungen auf die Bäuer:innen haben würde.
Katharina Werner (NEOS) erinnerte daran, dass von ihrer Fraktion bereits ein ähnlicher Antrag im Finanzausschuss eingebracht worden sei und eine pflanzliche Ernährung ressourcenschonender als der Verzehr von tierischen Produkten sei. Andreas Kühberger (ÖVP) meinte, dass mit solchen Initiativen kein „Keil“ in die Landwirtschaft hineingetrieben werden solle. Denn wenn man den Steuersatz auf pflanzliche Milchersatzprodukte senken würde, dann würde als nächstes gefragt, warum man das nicht auch bei Fruchtsäften mache. Er stellte daher den Vertagungsantrag. Eine Mehrwertsteuersenkung für pflanzliche Milchersatzprodukte wäre wünschenswert, wenn die Preisreduktion den Konsument:innen weitergegeben werde, meinte Ulrike Fischer (Grüne). Dazu habe es Gespräche gegeben, es sei sich jedoch keine Einigung ausgegangen. Es tue ihr persönlich leid, dass man bei diesem Thema nicht „fertiggeworden sei“, sagte Fischer.
KLARES NEIN DER FPÖ ZU „LABORFLEISCH“
Als „Tumor, der im Reagenzglas gezüchtet wird“, bezeichnete Peter Schmiedlechner (FPÖ) sogenanntes „Laborfleisch“. Es handelt sich dabei um Fleisch aus Zellkulturen, das in der EU als neuartiges Lebensmittel durch die Novel-Food-Verordnung geregelt werde. Die FPÖ fordert ein Verbot für das Inverkehrbringen von Laborfleisch, da es keine Informationen hinsichtlich der gesundheitlichen Auswirkungen des Laborfleisch-Konsums gebe und die heimische Landwirtschaft geschützt werden müsse (3801/A(E)).
Laborfleisch sei EU-weit nicht zuglassen, sagte Andreas Kühberger (ÖVP) und stellte daher den Vertagungsantrag. Katharina Werner (NEOS) sprach sich für klare Kennzeichnung und transparente Wahlfreiheit aus. Für Martin Litschauer (Grüne) gebe es im Zusammenhang mit Laborfleisch „einige Problemfelder“. Insbesondere stelle sich die Frage wie ökologisch die Produktion von Laborfleisch sei. Dagmar Belakowitsch (FPÖ) betonte, dass man sich mit dem Thema Laborfleisch auseinandersetzen müsse. Denn wenn es zu einer Gefährdung der Versorgungssicherheit komme – beispielsweise aufgrund des Renaturierungsgesetzes – werde der Markt mit derartigen Lebensmittel überschwemmt werden, meinte Belakowitsch.
INSEKTEN ALS NEUARTIGE LEBENSMITTEL
Weiters sprach sich die FPÖ mit einem wiederaufgenommen Antrag gegen die Klassifizierung von Insekten als neuartige Lebensmittel aus (3186/A(E)). Denn diese sei „verantwortungslos“, sagte Dagmar Belakowitsch (FPÖ), da Insektenverzehr das Allergierisiko erhöhen würde und Folgewirkungen für die Gesundheit – unter anderem durch die Belastung durch Parasiten – nicht abschätzbar seien. Insekten als Lebensmittel seien weltweit nichts Neuartiges, meinte Martin Litschauer (Grüne). Derartige Produkte würden Überprüfungen unterzogen, er sehe daher kein Problem. Auch Andreas Kühberger (ÖVP) verwies darauf, dass Insekten weltweit verzehrt werden und stellte daher den Vertagungsantrag. Katharina Werner (NEOS) sprach sich für transparente Kennzeichnung der Produkte aus.
KLIMALABEL FÜR DIE ÖFFENTLICHE GEMEINSCHAFTSVERPFLEGUNG
Erneut schlugen die NEOS die Einführung eines verpflichtenden Klimalabels zum CO2-Abdruck von Lebensmitteln in Einrichtungen der öffentlichen Gemeinschaftsverpflegung vor (3262/A(E)). Der Staat solle mit „guten Beispiel vorangehen“ und damit ein starkes Zeichen für die heimische Lebensmittelproduktion setzen, sagte Katharina Werner (NEOS). Die Ausweitung der Kennzeichnung sei wichtig, es brauche dazu allerdings mehr als dieser Antrag vorsehe, meinte Ulrike Fischer (Grüne) und stellte daher den Vertagungsantrag.
RECHT AUF GRUNDVERSORGUNG MIT STROM UND GAS SOWIE „OPTING-OUT“ BEI SMART-METERN
Mit wiederaufgenommen Anträgen sprach sich die FPÖ für ein Recht auf Grundversorgung mit Strom und Gas aus (2904/A(E)) und forderte ein „echtes Opting-out“ bei Smart-Metern (3610/A(E)). Peter Weidinger (ÖVP) verwies auf bereits beschlossene Maßnahmen zur Senkung der Energiepreise und sagte, dass Endkunden eine „Opt-out“-Variante bei Smart-Metern beantragen könnten. Daher stellte er für beide Punkte Vertagungsanträge. Ein Opt-Out bei Smartmetern sei nur für fünf Prozent aller Kund:innen möglich, sagte Dagmar Belakowitsch (FPÖ) und forderte dieses Option für alle Verbraucher:innen.
SOZIALE REGELUNGEN BEI PFÄNDUNGEN GEFORDERT
Die SPÖ erneuerte mit wiederaufgenommenen Anträgen ihre Forderung bei Pfändungen das Existenzminimum auf die Höhe der Armutsgefährdungsschwelle anzuheben (3885/A(E)) und hinsichtlich Kontopfändungen sozial verträgliche Regelungen zu beschließen (2248/A(E)). So sollten etwa Zusatzleistungen, wie beispielsweise Gefahren- oder Schmutzzulagen, nicht für Pfändungen herangezogen werden, betonte Petra Wimmer (SPÖ). Da die Teuerung voranschreite, sei sonst das Leben für Betroffene nicht mehr zu bewältigen. Christian Drobits (SPÖ) sagte, dass auch Schuldnerberatungsstellen darauf hinweisen würden, dass Existenzminium und Armutsgefährdungsschwelle zu weit auseinanderliegen würden.
Beide Anträge seien wichtig, meinte Ulrike Fischer (Grüne). Das Thema brauche daher eine „eingehende Prüfung“. Sie verwies zudem auf bereits umgesetzte Entlastungsmaßnahmen und stelle Vertagungsanträge. Dagmar Belakowitsch (FPÖ) erinnerte daran, dass diese Anträge keineswegs neu seien und bereits ausreichend Zeit für ihre Prüfung gewesen wäre. Das Existenzminimum sei sehr niedrig angesetzt und immer mehr Menschen würden „unter die Räder kommen“, das „dürfe uns nicht egal sein“, sagte Belakowitsch. Bargeldloser Zahlungsverkehr würde zu übermäßigen Konsum beitragen, meinte Christian Ries (FPÖ) und betonte, dass bei Pfändungen darauf geachtet werden müsse, dass den Betroffenen noch genug Geld zum Leben bleibe. Sonst bestehe die Gefahr, dass sie dem Arbeitsprozess verloren gehen.
FPÖ UND SPÖ FORDERN VERBOT VON SOGENANNTEN LOOTBOXEN
Sowohl SPÖ (3721/A(E)) als auch FPÖ (3820/A(E)) erneuerten ihre Forderung nach einem Verbot sogenannter Lootboxen. Gemeint sind damit „virtuelle Beutekisten“, die mitunter Vorteile bei Online-Spielen verschaffen und zu einer Kostenfalle werden können.
Videospiele fallen in Österreich nicht unter das Glücksspielgesetz, doch es stelle sich die Frage, ob Online-Gaming dem Glücksspiel zuzurechnen sei, sagte Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP). Daher sei im vergangenen Dezember nach dem Beschluss eines gemeinsamen Entschließungsantrags von ÖVP und Grünen dazu eine umfassende Studie in Auftrag gegeben worden. Sie stellte daher die Vertagungsanträge. Elisabeth Feichtinger (SPÖ) verwies darauf, dass es in anderen Ländern bereits ein Verbot für Lootboxen gebe. Daher hätte die Regierung bereits einen diesbezüglichen Gesetzestext auf den Weg bringen können. Yannick Shetty (NEOS) betonte, dass es bereits ein Gerichtsurteil gebe, das ein derartiges Videospiel als nicht zulässige Praxis erklärte und Betroffene ihr Geld zurückfordern könnten. Die derzeitige Rechtslage sei daher bereits ausreichend, Aufklärungskampagnen könnten jedoch sinnvoll sein, meinte Shetty. Dieses Gerichtsurteil betreffe nur ein Spiel einer Firma, meinte Christian Ries (FPÖ), er forderte daher eine umfassende Regelung, da es sich bei Lootboxen um „digitale Überraschungseier“ handeln würde.
Die in Auftrag gegebene Studie sei kurz vor der Fertigstellung, informierte Konsumentenschutzminister Johannes Rauch. Die Ergebnisse würden zeigen, dass manipulative Techniken zum Einsatz kommen. Daher müsse auf EU-Ebene angesetzt werden. Die Studienergebnisse werde man auf EU-Ebene teilen. Zudem sei geplant, Praxistipps zur Aufklärung bereitzustellen, sagte Rauch. (Schluss Konsumentenschutzausschuss) bea
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