Verkehrsausschuss: Novelle des Kraftfahrgesetzes sichert Verbot von rechtsextremen Codes bei Wunschkennzeichen ab
Österreich tritt Übereinkommen zur Aufwertung digitaler Frachtbriefe bei und will Recht auf Pannenhilfe absichern
Vor dem Hintergrund praktischer Notwendigkeiten sollen einige Punkte im Kraftfahrgesetz neu geregelt werden. Ein Initiativantrag von ÖVP und Grünen, der im Verkehrsausschuss heute mit den Stimmen aller Fraktionen außer den Freiheitlichen beschlossen wurde, enthält neue Regeln für die Zuteilung von Deckkennzeichen und Wunschkennzeichen. Das Recht von Ukraine-Flüchtlingen, ihre Fahrzeuge in Österreich ohne eine Ummeldung zu verwenden, wird verlängert. Auch sollen Verstöße gegen die EU-Verordnung über Fahrtenschreiber auch dann in Österreich geahndet werden können, wenn sie in einem anderen Land begangen wurden.
In einem Entschließungsantrag weisen ÖVP und Grüne auf das Problem hin, dass Pannendienste oft nur mehr begrenzten Zugriff auf notwendige Fahrzeugdaten erhalten. Der Antrag, der einstimmig angenommen wurde, setzt sich für eine Lösung auf EU-Ebene ein, um rasche Pannenhilfe weiter sicherzustellen.
Mit dem Beitritt Österreichs zu einem internationalen Übereinkommen soll die Bedeutung von digitalen Frachtbriefen aufgewertet werden. Die Abgeordneten des Verkehrsausschusses sprachen sich ebenso einstimmig dafür aus.
KRAFTFAHRGESETZ ERFÄHRT PRAXISBEZOGENE ANPASSUNGEN
Hermann Weratschnig (Grüne) führte aus, der Initiativantrag zum Kraftfahrgesetz (4126/A) habe das Ziel, einige praktische Fragen zu lösen. So solle unter anderem eine Regelung für Deckkennzeichen von Einsatzfahrzeugen des öffentlichen Sicherheitsdienstes geschaffen werden. Bisher konnte pro Fahrzeug nur ein solches Kennzeichen zugewiesen werden. Aus einsatztaktischen Gründen sei aber oft ein schnelles Wechseln von Deckkennzeichen erforderlich.
Zudem habe sich gezeigt, dass eine Präzisierung der Regelung notwendig sei, die sicherstellen soll, dass anstößige Wunschkennzeichen nicht bewilligt werden. Dabei gehe es insbesondere bestimmte Buchstaben- bzw. Ziffernkombinationen, die in rechtsextremen Kreisen als Codes verwendet werden. In einigen Fällen seien Verbote von Kennzeichen erfolgreich vor Landesverwaltungsgerichten bekämpft worden, da die Liste der verbotenen Kombinationen nur über Erlass, aber nicht per Verordnung geregelt war. Nun soll eine Verordnungsermächtigung sicherstellen, dass die Festlegung der Liste der jedenfalls bei Wunschkennzeichen als anstößig zu bewertenden Buchstaben- und Ziffernkombinationen per Verordnung der Verkehrsministerin im Einvernehmen mit dem Innenminister erfolgt.
Ein weiteres Ziel sei es, Rechtssicherheit für geflüchtete Personen aus der Ukraine zu schaffen, ihre Fahrzeuge ohne Ummeldung zu verwenden. „Fahrzeugen ohne dauernden Standort“ gelten als „vorübergehender internationaler Verkehr“, wenn sie vor nicht länger als einem Jahr in das Bundesgebiet eingebracht wurden. Das könne aber ein Problem für Personen darstellen, die sich bereits länger als ein Jahr im Bundesgebiet aufhalten und dieses zwischenzeitlich nicht verlassen haben, führte Weratschnig aus. Für Flüchtlinge aus der Ukraine, die aufgrund einer Verordnung gemäß Asylgesetz über ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht verfügen, soll die Jahresfrist für die Ummeldung des Fahrzeuges daher nicht gelten.
Dietmar Keck (SPÖ) begrüßte die Klarstellung zu Wunschkennzeichen nachdrücklich. Versuche von Rechtsextremen, ihre Gesinnung mithilfe von Codes auf Kennzeichen zur Schau zu stellen, müssten konsequent unterbunden werden. Diese Sicht teilte auch NEOS-Verkehrssprecher Johannes Margreiter.
FPÖ-Abgeordneter Christian Hafenecker sagte, ein Teil der vorgeschlagenen Regelungen sei zwar sinnvoll. Was die Vorschriften zu Wunschkennzeichen angehe, so zeige sich in der Praxis, dass sie nicht praktikabel sei. ÖVP-Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger hielt ihm entgegen, auch die neue Regelung könne nicht alle Probleme lösen, es sei aber auch keine Lösung, nicht gegen anstößige Kennzeichen vorzugehen. Daher werde nun eine Gesetzeslücke geschlossen.
Hafenecker sah auch die Zulassung von Fahrzeugen aus der Ukraine ohne Ummeldung skeptisch. So stelle sich die Frage, was passiere, wenn ein solches Fahrzeug in einen Unfall verwickelt werde. Seitens des Verkehrsressorts wurde ihm dazu mitgeteilt, dass die Zulassung des Fahrzeuges an einen aufrechten Versicherungsschutz geknüpft sei. Auch sei sichergestellt, dass österreichische Unfallopfer auf jeden Fall entschädigt werden und nicht auf Kosten „sitzen bleiben“.
ÖVP UND GRÜNE: EU SOLL RASCHE UND KOSTENGÜNSTIGER PANNENHILFE SICHERSTELLEN
Ulrike Fischer (Grüne) und Peter Weidinger (ÖVP) merken an, dass die zunehmende Digitalisierung und Vernetzung von Fahrzeugen neue Herausforderungen für die Pannenhilfe darstellt. Aufgrund von zunehmenden Einschränkungen durch Autohersteller unter dem Deckmantel Cybersicherheit hätten Pannendienste oft keinen oder nur eingeschränkten Zugriff auf notwendige Fahrzeugdaten, führen sie aus. Dadurch werde die rasche und kostengünstige Pannenhilfe vor Ort erschwert. Fischer berichtete etwa von einem konkreten Fall, wo die Feuerwehr die Fenster einschlagen musste, weil die Elektronik des Autos ausgefallen sei und man die Türen nicht mehr öffnen konnte.
Die Verkehrsministerin und der Bundesminister für Konsumentenschutz sollen sich daher aktiv auf europäischer Ebene für eine konsumentenfreundliche Regelung des Zugangs zu Fahrzeugdaten einsetzen (4121/A(E)). Für Pannendienste und unabhängige Werkstätten müsse der uneingeschränkte und kostengünstige Zugang zu den für Pannenhilfe und Reparatur notwendigen Fahrzeugdaten erhalten. Auch müsse eine Offline-Lösung bereitgestellt werden. Wichtig sei auch, dass die EU-Kommission das EuGH-Urteil vom 5. Oktober 2023, das Herstellern untersage, den freien Zugang zu Daten im Zuge von Wartungs- und Reparaturarbeiten zu beschränken, konsequent umsetze.
Wenn man ein Auto kaufe, dann würde man auch die damit verbundenen Daten erwerben, zeigte sich Alois Stöger (SPÖ) überzeugt. Er mahnte die Ausarbeitung von europäischen Normen ein.
Zustimmung für das Anliegen kam auch von Christian Hafenecker (FPÖ), da nicht jeder Autohersteller „seine eigene Suppe kochen“ dürfe. Ein noch größeres Problem sah er jedoch darin, dass die Autos mittlerweile zu „fahrenden Wanzen“ geworden seien und eine Unmenge an Daten an chinesische Server weitergeleitet würde.
Es handle sich dabei um ein sehr wichtiges Thema, meinte Bundesministerin Leonore Gewessler. Der Zugang zu Reparatur- und Wartungsdaten für Dritte, wie eben auch Pannenhilfsdienste, müsse sichergestellt werden. Da es derzeit leider noch keine Lösung auf EU-Ebene gebe, werde sich die neue Kommission mit dieser Frage befassen müssen. Sie bleibe jedenfalls an dem Thema dran, versprach sie.
DIGITALE FRACHTBRIEFE WERDEN AUFGEWERTET
Österreich tritt dem 2008 abgeschlossenen Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) betreffend den elektronischen Frachtbrief bei. Ein entsprechender Staatsvertrag wurde im Verkehrsausschuss von allen Fraktionen angenommen (2501 d.B.). Die CMR (kurz für: Convention relative au contrat de transport international de marchandises par route) ist ein multilaterales völkerrechtliches Übereinkommen zur Vereinheitlichung der zivilrechtlichen Vorschriften im internationalen Straßengütertransport. Das Zusatzprotokoll zur CMR ergänzt das Abkommen um die Möglichkeit der Ausstellung eines elektronischen Frachtbriefs. Damit werde geregelt, welche Anforderungen zu erfüllen seien, damit ein elektronischer Frachtbrief dieselbe Beweiskraft und dieselben Wirkungen habe wie ein Frachtbrief in Papierform. (Fortsetzung Verkehrsausschuss) sox/sue
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