Himmelbauer: Bundesregierung schafft mit digitaler Transformation mehr Effizienz in der Verwaltung

ÖVP-Digitalisierungssprecherin: Österreichs EU-Vorreiterrolle in der Digitalisierung verfestigt – E-Government-Gesetz im Ausschuss beschlossen

„Unsere Bundesregierung mit Digitalisierungsstaatsekretärin Claudia Plakolm schafft mit der digitalen Transformation mehr Effizienz in der Verwaltung“, unterstreicht heute, Mittwoch Eva-Maria Himmelbauer, Digitalisierungssprecherin der Volkspartei zur Beschlussfassung des E-Government-Gesetzes im Wirtschaftsausschuss. Österreich sei im Bereich der Digitalisierung bereits Vorreiter in der Europäischen Union. „Diesen Spitzenplatz wollen wir halten und setzen daher den nächsten Meilenstein“, so Himmelbauer.

So soll nach der Einführung des „Rechts auf elektronischen Verkehr“ im Jahr 2017 nun der Bestand der Wahlfreiheit zwischen den Kommunikationsarten für Anliegen an öffentlichen Stellen gefestigt werden. „Im Interesse der Bürgerinnen und Bürger wollen wir die Verwaltung digitaler machen, aber auch Alternativen bereitstellen, wo technische Kompetenzen bzw. die Infrastruktur fehlen oder schlichtweg der Wunsch auf analoge Antragsstellung besteht“, betont die Abgeordnete.

Hingegen soll eine ausdrückliche Verpflichtung aller Verantwortlichen des öffentlichen Bereichs, miteinander digital zu kommunizieren, als Hebel für die digitale Transformation der Verwaltung dienen. Die vorgeschlagene Regelung sieht für den Bereich des Bundes für Verwaltungsorgane, also Behörden sowie Organe ohne hoheitliche Befugnisse, mittelbar vor, dass die entsprechenden technischen und organisatorischen Voraussetzungen dafür bis längstens Ende 2025 geschaffen werden müssen.

„Spätestens ab diesem Zeitpunkt darf eine papierbasierte Kommunikation zwischen Verwaltungsorganen nur mehr ausnahmsweise dann stattfinden, wenn im Einzelfall eine digitale Kommunikation unzweckmäßig wäre. Zu denken ist etwa an die Übermittlung lediglich in Papierform vorhandener Akten(-teile)“, so Himmelbauer, die dabei einen großen Schritt in Richtung Entbürokratisierung sieht.

Zudem soll „ersetzendes Scannen“ vorhandener Unterlagen in Papierform und Akten(-teilen) als Scanprodukt an die Stelle des Originalakts treten können. „Bisher galten Scandokumente als Kopie, durch die Neuregelung ist ein Scanprodukt künftig auch als Originaldokument anzusehen. Dadurch können elektronische Aktenverwaltungssysteme effizienter genutzt werden. Überdies wird eine rechtssichere Skartierung von Papierakten ermöglicht, was in der öffentlichen Verwaltung die Kosten für die Aktenlagerung reduzieren kann“, so die Digitalisierungssprecherin.

Das E-Government-Gesetz sieht außerdem eine erleichterte Beibringung eines Lichtbilds bei der E-ID-Registrierung vor. So soll die Registrierungsbehörde auf ein Lichtbild der bzw. des Betroffenen zurückgreifen können, das im Identitätsdokumentenregister vorhanden ist. Zudem soll der Verwendung eines elektronischen Ausweises in den Angelegenheiten, die in der Gesetzgebung Bundessache sind, die Beweiskraft eines amtlichen Lichtbildausweises zugesprochen werden. „Damit wird klargestellt, dass einem elektronischen Ausweis die von den Bürgerinnen und Bürgern erwartete Rechtsqualität und Verwendungsmöglichkeit als Ausweis gegenüber Behörden und Gerichten zukommt“, erklärt Himmelbauer, die abschließend sagt: „Als Volkspartei wollen wir die Verwaltung für die Bürgerinnen und Bürger so einfach, schnell und sicher wie möglich gestalten. Das sind die Kennzeichen erfolgreicher Digitalisierung, für die unsere Bundesregierung steht.“ (Schluss)

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