Weiterentwicklungen im E-Government mit Vereinfachung bei Foto für ID-Austria

Wirtschaftsausschuss stimmt mit breiter Mehrheit für Koalitionsantrag

Mit einer Änderung des E-Government-Gesetzes sollen die rechtlichen Grundlagen für weitere Digitalisierungsschritte in der Verwaltung geschaffen werden. Kernpunkte des Antrags von ÖVP und Grünen umfassen etwa eine ausdrückliche Verpflichtung für Verantwortliche des öffentlichen Bereichs, miteinander digital zu kommunizieren. Aber auch eine Wahlfreiheit der Kommunikationsform von Bürger:innen mit öffentlichen Stellen ist vorgesehen. Bei der E-ID-Registrierung bzw. ID Austria soll künftig auch auf ein bereits registriertes Foto vom Reisepass bzw. Personalausweis oder der e-card zurückgegriffen werden können.

Der Wirtschaftsausschuss hat sich heute mit den Stimmen von ÖVP, Grünen, SPÖ und FPÖ für die Vorlage ausgesprochen.

VEREINFACHUNG BEI ID-AUSTRIA-REGISTRIERUNG UND ANERKENNUNG VON ELEKTRONISCHEN AUSWEISEN

Konkret soll mit den Änderungen (4092/A) die E-ID-Registrierung insofern vereinfacht werden, als dass die Registrierungsbehörde auf ein Lichtbild des oder der Betroffenen zurückgreifen können soll, das im Identitätsdokumentenregister vorhanden ist.

Darüber hinaus soll klargestellt werden, dass einem elektronischen Ausweis die Rechtsqualität und Verwendungsmöglichkeit eines amtlichen Lichtbildausweises gegenüber Behörden und Gerichten zukommt, deren Gesetzgebung Bundessache ist. In den Erläuterungen wird in diesem Zusammenhang etwa auf rund 580.000 Nutzer:innen des digitalen Führerscheins hingewiesen. Gerichte und Verwaltungsbehörden sollen verpflichtet werden, bis spätestens 1. Jänner 2025 die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Prüfung der elektronischen Ausweise zu schaffen.

Was die digitale Transformation der Verwaltung betrifft, soll spätestens ab 2026 eine papierbasierte Kommunikation zwischen Verwaltungsorganen nur mehr ausnahmsweise dann stattfinden, wenn im Einzelfall eine digitale Kommunikation unzweckmäßig wäre. Dazu kommt etwa ein als „ersetzendes Scannen“ festgelegtes Digitalisieren von Papierunterlagen und -akten, womit das Scanprodukt unter bestimmten Voraussetzungen an die Stelle des Originalakts treten könne.

WAHLFREIHEIT ZWISCHEN DIGITAL UND ANALOG FÜR BEHÖRDENWEGE

Eva-Maria Himmelbauer (ÖVP) zufolge geht es vor allem auch um die Wahlfreiheit zwischen digital und analog bei Behördenwegen, nachdem das Thema schon länger diskutiert werde. Zugleich wies sie auf die Verpflichtung für den öffentlichen Bereich hin, untereinander digital zu kommunizieren. Für die ID Austria soll künftig ein anderes registriertes Lichtbild verwendet werden können, so Himmelbauer. Zudem werde die Rechtsgrundlage für die Beweiskraft elektronischer Ausweise geschaffen.

Christoph Matznetter (SPÖ) bemängelte, dass das Thema eigentlich nicht im Wirtschaftsausschuss verhandelt werden sollte. Inhaltlich stimme er zu, erinnerte allerdings ähnlich wie Axel Kasseegger (FPÖ), dass etwa beim Handwerkerbonus nicht „alle Wege offen“ gehalten würden. Daher sei die nunmehrige Wahlfreiheit wichtig, so Kassegger. Einen „Bremsklotz“ ortet demgegenüber Gerald Loacker (NEOS) in dem Vorhaben, alle Behördenwege auch in Papierform zu ermöglichen. Vielmehr gelte es, etwa bei jungen Zielgruppen den elektronischen Weg durchgängig umzusetzen.

Gegenüber der Kritik an den Antragsmöglichkeiten mancher Förderungen meinte Elisabeth Götze (Grüne), dass in den betreffenden Bereichen Ansprechstellen zur Unterstützung vorgesehen seien.

Die Wahlfreiheit und Selbstbestimmung zwischen digital und analog strich auch Staatssekretärin Claudia Plakolm hervor. Für elektronische Ausweise, die mit Lichtbildausweisen rechtlich gleichgestellt würden, stellte sie in Aussicht, dass diese spätestens im Jahr 2026 in der EU auch als Reisedokumente gelten sollen. (Schluss Wirtschaftsausschuss) mbu

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