Familienbeihilfe: Sozialausschuss bringt Anhebung der Zuverdienstgrenze auf 16.455 € auf den Weg
Novelle zum Verbrechensopfergesetz soll raschere Entscheidungen über beantragte Hilfeleistungen ermöglichen
Nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen verlieren Studierende nach Erreichen des 20. Lebensjahrs den Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie mehr als 15.000 € jährlich dazuverdienen. Gleichzeitig wird eine etwaige Studienbeihilfe gekürzt. Student:innen, deren Einkommen knapp an der Einkommensgrenze liegt, sind daher gezwungen, ihre Arbeitszeit zu reduzieren, wenn ihr Gehalt steigt. Um das zu vermeiden, spricht sich der Sozialausschuss des Nationalrats nun einstimmig dafür aus, die Zuverdienstgrenze sowohl im Familienlastenausgleichsgesetz als auch im Studienförderungsgesetz ab 2025 jährlich an die Inflation anzupassen. Gleichzeitig soll die Grenze für das heurige Jahr – rückwirkend mit 1. Jänner 2024 – von 15.000 € auf 16.455 € angehoben werden.
Gleichfalls den Ausschuss passiert haben kleinere Verbesserungen für Verbrechensopfer sowie für Personen, die Ansprüche nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz oder dem Impfschadengesetz geltend machen. Die Beratungen über die Forderung der FPÖ nach Einrichtung eines Corona-Wiedergutmachungsfonds des Bundes (3304/A(E)) wurden hingegen neuerlich vertagt, was FPÖ-Abgeordnete Dagmar Belakowitsch bedauerte.
ZUVERDIENSTGRENZE STEIGT HEUER UM 9,7 %
Basis für den Beschluss zur Zuverdienstgrenze bildete ein Gesetzesantrag der Koalitionsparteien (4111/A), wobei die vorgesehene Erhöhung von 15.000 € auf 16.455 € dem ASVG-Anpassungsfaktor für das heurige Jahr in der Höhe von 9,7 % entspricht. Auch für die künftigen Valorisierungen soll der ASVG-Anpassungsfaktor maßgeblich sein. Ein bei der Abstimmung mitberücksichtigter Abänderungsantrag hat lediglich die Beseitigung eines redaktionellen Versehens zum Inhalt. Zuletzt war die Zuverdienstgrenze im Jahr 2020 von 10.000 € brutto auf 15.000 € angehoben worden.
Dass Studierende ihre Arbeitszeit reduzieren müssen, um aufgrund der Inflation die Einkommensgrenze nicht zu überschreiten, sei „nicht Sinn der Sache“, betonte Markus Koza (Grüne). Deshalb werde die Zuverdienstgrenze rückwirkend für 2024 und ab nächstem Jahr jährlich valorisiert.
NOVELLE ZUM VERBRECHENSOPFERGESETZ
Ebenfalls einstimmig hat der Sozialausschuss die von den Abgeordneten Michael Hammer (ÖVP) und Markus Koza (Grüne) eingebrachte Novelle zum Verbrechensopfergesetz gebilligt, die raschere Entscheidungen über beantragte Hilfeleistungen – allenfalls bereits vor Abschluss des Strafverfahrens – zum Ziel hat. In diesem Sinn sollen die Staatsanwaltschaften und Gerichte künftig verpflichtet werden, dem Sozialministeriumservice über dessen Ersuchen Daten über betroffene Tatopfer sowie weitere Informationen zur mutmaßlichen Straftat, die für eine Beurteilung der geltend gemachten Opferansprüche benötigt werden, zu übermitteln.
Überdies sieht der Gesetzentwurf (4105/A) vor, das Kriegsopferversorgungsgesetz und das Impfschadengesetz zu novellieren. Um Rechtsunsicherheit zu vermeiden, soll klargestellt werden, dass der Bund im Bereich der Sozialentschädigung sämtliche Kosten für beigezogene Sachverständige übernimmt, auch wenn es sich um nichtamtliche Sachverständige handelt. Bereits vorgeschriebene und beglichene Barauslagen, die aus der Heranziehung nichtamtlicher Sachverständiger resultieren, sollen ersetzt werden, und zwar rückwirkend mit Anfang 2024. Damit sei auch sichergestellt, dass amtliche und nicht amtliche Sachverständige gleich behandelt und gleich entlohnt würden, sagte Grünen-Sozialsprecher Koza. (Fortsetzung Sozialausschuss) kar/gs
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