Universitäten und ÖH warnen vor drohendem Qualitätsverlust im Schulsystem
Regierung ist qualitätssichernde Begleitmaßnahmen zur Verkürzung des Lehramtsstudiums bisher schuldig geblieben: Dienstrechtsänderung unerlässlich
Das Schul- und Studienjahr neigt sich dem Ende zu, und erst vor wenigen Wochen hat der Nationalrat eine Verkürzung des Lehramtsstudiums beschlossen, um dem Lehrer:innenmangel entgegenzuwirken. Demnach wird das Bachelor-Studium künftig nur drei anstatt der derzeitigen vier Jahre dauern mit der Absicht, dass nach drei Jahren bereits ein Berufseinstieg möglich ist.
Die Universitäten haben diese Ausbildungsreform unter der Bedingung, dass damit kein Qualitätsverlust für das Studium und in der Folge für den Schulunterricht verbunden ist, zur Kenntnis genommen und werden sie flexibel in den kommenden Studienjahren bis 2026 umsetzen. Als zentrales Kriterium für die Qualitätssicherung erachten die Universitäten, dass der – gegebenenfalls berufsbegleitende – Abschluss eines Masterstudiums Voraussetzung für eine vollwertige Lehrer:innenausbildung und Berufsberechtigung bleibt. Genau in dieser Hinsicht ist die Regierung jedoch eine entscheidende Maßnahme schuldig geblieben: die Anpassung des Lehrer:innendienstrechts.
REKTOR:INNEN, SENATE UND ÖH IM GLEICHKLANG
Daniela Kittner
uniko-Mediensprecherin
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