Parlament: TOP im Nationalrat am 4. Juli 2024
Tierschutznovelle, Telearbeit, Pflegestipendium, Grün-Gas-Quote, Bahnverkehr, Zivildiener, ID Austria
Zum Auftakt des zweiten Sitzungstags im Nationalrat diese Woche werden die Abgeordneten unter anderem über eine Tierschutzgesetznovelle und über den Vollbetrieb für den elektronischen Impfpass debattieren. Neben einer Ausweitung des Pflegestipendiums und einer Anhebung der Zuverdienstgrenze bei Familien- und Studienbeihilfe stehen zahlreiche weitere Gesetzesvorhaben wie etwa zur Schaffung von arbeits- und sozialrechtlichen Rahmenbedingungen für Telearbeit auf dem Programm.
Neben unterschiedlichen Anpassungen und Maßnahmen im Bahnverkehr soll sichergestellt werden, dass anstößige Wunschkennzeichen nicht bewilligt werden. Darüber hinaus sollen Zivildiener künftig einen „Papamonat“ in Anspruch nehmen können. Für die Registrierung der ID Austria soll künftig auch auf ein bereits registriertes Foto etwa vom Reisepass zurückgegriffen werden können.
Offen bleibt bis zum Plenum, ob es für eine Grün-Gas-Quote für Gasversorger und für den „Made in Europe“-Bonus für Photovoltaikinvestitionen die erforderliche Zweidrittelmehrheit geben wird.
FRAGESTUNDE
Die Sitzung beginnt um 9.00 Uhr mit einer Fragestunde mit Sozial- und Gesundheitsminister Johannes Rauch.
TIERSCHUTZGESETZNOVELLE
Eine Tierschutzgesetznovelle soll vor allem das Qualzuchtverbot für Heimtiere verschärfen und den Vollzug durch die Einrichtung einer wissenschaftlichen Kommission wirksamer gestalten. Überdies wird ab 1. Juli 2026 ein verpflichtender Sachkundenachweis für die Haltung von Hunden, Amphibien, Reptilien und Papageienvögeln verankert, der durch die Absolvierung eines Kurses im Ausmaß von mindestens vier Unterrichtseinheiten nachzuweisen ist. Bei Hunden ist zusätzlich eine zweistündige Praxiseinheit vorgeschrieben.
Außerdem brauchen Züchter:innen bei der Überschreitung von bestimmten Grenzwerten eine Bewilligung. Schlagend wird dies, wenn pro Jahr mehr als zwei Würfe Hundewelpen oder drei Würfe Katzenwelpen abgegeben werden. Im Gesundheitsausschuss stimmten ÖVP und Grüne für die Novelle.
NEUE AUFGABEN FÜR BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERGESUNDHEIT
Primär der Umsetzung von EU-Recht und dabei vor allem der Verordnung zur biologischen Produktion dient ein weiterer Antrag, den der Gesundheitsausschuss mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS ins Plenum geschickt hat. Durch die Novellierung des EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetzes wird das Bundesamt für Verbrauchergesundheit (BAVG) mit zusätzlichen Aufgaben betraut. Die bestehenden Kontrollstellen sollen künftig auch die Einhaltung der nationalen Vorschriften in Bezug auf Arbeitsgänge in gemeinschaftlichen Verpflegungseinrichtungen sowie die biologische Produktion kosmetischer Mittel kontrollieren können. Die Zuständigkeit für die Zulassung von Kontrollstellen bzw. Zertifizierungsstellen wird von den Landeshauptleuten an den Gesundheitsminister übertragen. Aufgrund dieser Kompetenzverschiebung braucht es für die Kundmachung des Gesetzes daher auch der Zustimmung der beteiligten Bundesländer.
NEUE RECHTLICHE GRUNDLAGEN FÜR MTD-BERUFE
Im Fokus eines umfassenden Gesetzesvorschlags von ÖVP und Grünen steht die zeitgemäße Gestaltung der Berufsbilder und der Einsatzbereiche der Angehörigen der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD-Berufe). Diese werden nunmehr unter der neuen Bezeichnung „gehobene medizinisch-therapeutisch-diagnostische Gesundheitsberufe“ zusammengefasst. Durch die Überführung der Sonderausbildungen (Spezialisierungen) in den tertiären Bereich sollen Möglichkeiten zur Höherqualifizierung eröffnet werden. Analog zu anderen Gesundheitsberufen werden auch die Berufspflichten aktualisiert und neue Entwicklungen einbezogen. So werden etwa die Möglichkeit von Online-Behandlungen und -Beratungen sowie die Verpflichtung zu einer Berufshaftpflichtversicherung verankert. Weiters soll ein MTD-Beirat eingerichtet werden, der neben beratenden Aufgaben auch für die Erarbeitung von Standards für Fortbildungen zuständig sein wird. Im Zuge der Novellierung werden auch die Berufsausübungsregelungen für Trainingstherapeut:innen aktualisiert und im Sinne der angestrebten freiberuflichen Berufsausübung berufsrechtliche Schranken abgebaut. Im Ausschuss waren ÖVP, Grüne und NEOS für die Neuerungen.
ÄNDERUNGEN IM MEDIZINPRODUKTEGESETZ
Durch Änderungen im Medizinproduktegesetz soll primär den Vorgaben einer EU-Verordnung Rechnung getragen werden. Konkret werden Regelungslücken bei der weiteren Bereitstellung auf dem Markt von bereits in Betrieb genommenen Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika geschlossen. Auch diese Regierungsvorlage passierte den Gesundheitsausschuss mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS.
UNENTGELTLICHE ABGABE VON ARZNEIMITTELN DURCH DAS ROTE KREUZ
Mit einem weiteren Antrag soll rechtlich verankert werden, dass das Österreichische Rote Kreuz und seine Zweigvereine im Rahmen ihrer humanitären Tätigkeit Arzneimittel unentgeltlich an Bedürftige abgeben können. Die geltende Rechtslage, die einen Apothekenvorbehalt vorsieht, ließ dafür bis dato keinen Spielraum. Von der Regelung umfasst sind alle Arten von Arzneimitteln – auch rezeptpflichtige bei Vorlage einer entsprechenden Verschreibung. Außerdem soll der im Vorjahr beschlossene Infrastruktursicherungsbeitrag für Arzneimittel-Großhändler um ein Jahr bis zum 31. August 2025 verlängert werden. Auch diese Novelle hat gute Chancen auf einen Beschluss im Plenum: Im Ausschuss stimmten ÖVP, SPÖ und Grüne dafür.
ELEKTRONISCHER IMPFPASS GEHT IN VOLLBETRIEB
Eine breite Mehrheit aus ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS gab es im Gesundheitsausschuss für eine umfassende Novelle des Gesundheitstelematikgesetzes. Sie regelt den Vollbetrieb des elektronischen Impfpasses (eImpfpass) sowie die Anbindung der Rettungsdienste und der Hotline 1450 an ELGA. Vorgesehen sind zudem die Einrichtung einer ELGA- und eHealth-Supporteinrichtung sowie datenschutzrechtliche Anpassungen beim eImpfpass.
Für den elektronischen Impfpass wird im Pilotbetrieb die ELGA GmbH zuständig sein, nach einer Übergangsphase wird der Vollbetrieb dem Gesundheitsministerium obliegen. Ein wesentlicher Bestandteil des eImpfpasses ist das zentrale Impfregister, das der elektronischen Dokumentation aller durchgeführten Impfungen sowie von impfrelevanten Informationen dient. Jene Anbieter, die Impfungen tatsächlich durchführen (eImpf-Gesundheitsdiensteanbieter) haben künftig umfassende Angaben im Impfregister zu speichern. Auch ein Nachtragen von Impfungen ist möglich. Dies dürfen alle eImpf-Gesundheitsdiensteanbieter (ausgenommen diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:innen) sowie Apotheken vornehmen.
MEHR GELD FÜR DAS AMS ZUR AUSWEITUNG DES PFLEGESTIPENDIUMS
Ein weiterer Gesetzesantrag der Koalitionsparteien sieht vor, dem AMS ab kommendem Jahr weitere 20 Mio. € aus dem Budget des Sozialministeriums zu überweisen. Für 2024 ist ein Zusatzbetrag von 7 Mio. € vorgesehen. Damit soll die ab September 2024 geplante Ausweitung des Pflegestipendiums auf Ausbildungen an Fachhochschulen finanziert werden. Zudem sind weitere kleine Verbesserungen im Pflegebereich – etwa die stärkere Berücksichtigung einschlägiger Berufserfahrung bei der Nostrifizierung ausländischer Pflegeausbildungen – in Aussicht genommen.
Darüber hinaus schlagen ÖVP und Grüne vor, die Versehrtenrente und andere Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung wie das Versehrtengeld und die Betriebsrente künftig nicht mehr bei der Berechnung der Ausgleichszulage und bei der Sozialhilfe zu berücksichtigen. Die Leistungen seien eine Entschädigung für die Minderung der Erwerbsfähigkeit und sollen auch unfall- bzw. erkrankungsbedingte Kosten und Aufwände abdecken, wird der Vorstoß begründet. Die NEOS können diesem Vorhaben allerdings nichts abgewinnen und lehnten den Gesetzentwurf daher – anders als SPÖ und FPÖ – ab.
SOZIALVERSICHERUNGSÄNDERUNGSGESETZ 2024
In erster Linie rechtliche Klarstellungen und verschiedene technische Änderungen enthält das von der Regierung vorgelegte Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2024, das vom Sozialausschuss mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und Grünen an das Plenum weitergeleitet wurde. So sollen etwa obsolete Bestimmungen aus den Sozialversicherungsgesetzen gestrichen und Präzisierungen in Bezug auf die Pensionsversicherung von Lehrlingen und von freien Dienstnehmer:innen vorgenommen werden.
Neu ist, dass Pensionsleistungen und andere aus der Sozialversicherung resultierende Leistungen künftig nicht nur wie schon jetzt bei einer Haft im Inland oder in einem anderen EU-Staat, sondern auch in einem Drittstaat ruhen sollen. Außerdem sollen Zeiten der Pflegekarenz, der Pflegeteilzeit und der Begleitung von Kindern zu Rehaaufenthalten in Bezug auf die pensionsrechtliche Mindestversicherungszeit künftig als Versicherungsmonate aufgrund einer Erwerbstätigkeit gelten. Weitere Punkte betreffen die Berücksichtigung der Langzeitversichertenregelung bei der Berechnung der Hinterbliebenenpension und die Übernahme der Kosten von Chemo- und Strahlentherapien für BSVG-Versicherte.
SPÖ und NEOS begründeten ihre Ablehnung des Gesetzespakets mit einzelnen Mängeln, wiewohl es ihrer Meinung nach auch etliche positive Punkte enthält. So ortet die SPÖ etwa Eingriffe in die Selbstverwaltung, während die NEOS einige pensionsrechtliche Maßnahmen kritisierten.
BERUFSBEZEICHNUNG „SOZIALPÄDAGOG:IN“
Mit dem vom Nationalrat im Februar beschlossenen Sozialarbeits-Bezeichnungsgesetzes wurden Bezeichnungen wie Sozialarbeiter oder Sozialpädagogin gesetzlich geschützt. Anders als für den Bereich der Sozialarbeit wurden für den Bereich der Sozialpädagogik keine Übergangsbestimmungen festgelegt. Das soll nun nachgeholt werden. Zur Führung der Bezeichnung „Sozialpädagoge“ bzw. „Sozialpädagogin“ wird demnach auch berechtigt sein, wer innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes ein auf ein nicht einschlägiges Grundstudium aufbauendes Masterstudium der Sozialpädagogik im Ausmaß von 120 ECTS abschließt. Im Sozialausschuss stimmten ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grüne für den Koalitionsantrag.
MEHR BEFUGNISSE FÜR HEIMHELFER:INNEN
Eine vom Sozialausschuss einhellig gebilligte Bund-Länder-Vereinbarung sieht vor, das Mindestalter für Fach-Sozialbetreuer:innen und für diplomierte Sozialbetreuer:innen auf 18 Jahre herabzusetzen und die Befugnisse von Heimhelfer:innen auszuweiten. Heimhelfer:innen, die das Modul „Unterstützung bei der Basisversorgung“ absolviert haben, sollen demnach künftig – auf Anweisung von Gesundheitspersonal – auch Blutdruck, Puls und Temperatur messen, Blutzucker mittels digitaler Geräte kontrollieren und bei der Verabreichung von ärztlich verordneten Augen-, Nasen- und Ohrentropfen behilflich sein dürfen. Zu diesem Zweck werden die theoretische und die praktische Ausbildung verlängert. Gleichzeitig kommt es bei der Grundausbildung von Heimhelfer:innen zu Verschiebungen zwischen einzelnen Ausbildungsinhalten. Begründet werden die Maßnahmen mit dem bestehenden Mangel an Fachkräften und Erfahrungen in der Praxis.
In Kraft treten sollen die neuen Bestimmungen mit 1. Jänner 2025, sofern zumindest fünf Länder bis dahin das landesgesetzliche Genehmigungsverfahren abgeschlossen haben.
STÄRKUNG DER BEHINDERTENANWALTSCHAFT
Verschiedene Verbesserungen für Menschen mit Behinderung bringt eine Novellierung des Bundesbehindertengesetzes und des Behinderteneinstellungsgesetzes. Demnach ist etwa geplant, die Behindertenanwaltschaft und den Bundesbehindertenbeirat zu stärken und den Österreichischen Behindertenrat mit jährlich 870.000 € finanziell abzusichern. So sollen etwa mehrere Regionalstellen der Behindertenanwaltschaft eingerichtet werden. Zudem werden Unternehmen mit mindestens 400 Beschäftigten zur Bestellung eines bzw. einer Barrierefreiheitsbeauftragten verpflichtet. Auch bürokratische Erleichterungen bei der Beantragung eines Behindertenpasses sind Teil des Pakets.
Im Sozialausschuss erhielt das Paket einhellige Zustimmung, wiewohl sich die Opposition nicht ganz zufrieden zeigte. Mit dem Beschluss gelten auch eine gemeinsame Gesetzesinitiative der drei Oppositionsparteien zur Stärkung der Behindertenanwaltschaft und ein Entschließungsantrag der NEOS betreffend die sprachliche Anpassung von Sozialgesetzen als miterledigt.
LEISTUNGEN FÜR VERBRECHENSOPFER
Um raschere Entscheidungen über beantragte Hilfeleistungen nach dem Verbrechensopfergesetz – allenfalls bereits vor Abschluss des Strafverfahrens – zu ermöglichen, sollen die Staatsanwaltschaften und Gerichte künftig verpflichtet werden, dem Sozialministeriumservice über dessen Ersuchen Daten über betroffene Opfer sowie weitere Informationen zur mutmaßlichen Straftat, die für eine Beurteilung der geltend gemachten Opferansprüche benötigt werden, zu übermitteln. Außerdem wollen ÖVP und Grüne im Kriegsopferversorgungsgesetz und im Impfschadengesetz klarstellen, dass sämtliche Kosten für beigezogene Sachverständige vom Bund übernommen werden, auch wenn es sich um nichtamtliche Sachverständige handelt. Bereits vorgeschriebene und beglichene Barauslagen sollen rückwirkend mit Anfang 2024 ersetzt werden. Auch dieser Gesetzentwurf hat den Sozialausschuss einstimmig passiert.
ANHEBUNG DER ZUVERDIENSTGRENZE BEI FAMILIEN- UND STUDIENBEIHILFE
Nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen verlieren Studierende nach Erreichen des 20. Lebensjahrs den Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie mehr als 15.000 € jährlich dazuverdienen. Gleichzeitig wird eine etwaige Studienbeihilfe gekürzt. Student:innen, deren Einkommen knapp an der Einkommensgrenze liegt, sind daher gezwungen, ihre Arbeitszeit zu reduzieren, wenn ihr Gehalt steigt. Um das zu vermeiden, sprechen sich die Koalitionsparteien dafür aus, die Zuverdienstgrenze sowohl im Familienlastenausgleichsgesetz als auch im Studienförderungsgesetz ab 2025 jährlich an die Inflation anzupassen. Gleichzeitig soll die Grenze für das heurige Jahr – rückwirkend mit 1. Jänner 2024 – von 15.000 € auf 16.455 € angehoben werden. Das entspricht einem Plus von 9,7 %. Der Gesetzesantrag erhielt im Familienausschuss die Zustimmung aller Fraktionen.
NOVELLE ZUM BAUARBEITER-SCHLECHTWETTERENTSCHÄDIGUNGSGESETZ
Einstimmig auf den Weg gebracht hat der Sozialausschuss eine Regierungsvorlage zur Novellierung des Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetzes. Sie hat zum Ziel, einen Gleichklang zwischen Stammbelegschaft und überlassenen Arbeitskräften zu gewährleisten. Bestimmungen des Gesetzes sollen künftig dann auf überlassene Arbeitskräfte Anwendung finden, wenn auch der Betrieb, dem sie überlassen wurden, in den Geltungsbereich des Gesetzes fällt. Bisher wurde auf die Anwendbarkeit der Urlaubsregelung des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes (BUAG) für die betreffenden Beschäftigten abgestellt. Die Regierung reagierte damit auf ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs. Die geltende Rechtslage hat dazu geführt, dass überlassene Arbeitnehmer:innen in einem Stuckateur- oder einem Trockenausbaubetrieb vom Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz umfasst sind, Stammkräfte dieser Betriebe allerdings nicht.
RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN FÜR TELEARBEIT
Während der Corona-Pandemie wurde das Arbeiten im Homeoffice gesetzlich geregelt. Eine Evaluierung hat gezeigt, dass eine Ausweitung notwendig ist – und zwar auf ortsungebundene Telearbeit auch außerhalb der Wohnung. Deshalb sollen nun die arbeits- und sozialrechtlichen Rahmenbedingungen für Telearbeit geschaffen werden. Die Regierungsvorlage passierte den Sozialausschuss mit einer breiten Mehrheit aus ÖVP, FPÖ, Grünen und NEOS.
Laut Definition im Gesetz liegt Telearbeit dann vor, wenn Arbeitnehmer:innen regelmäßig Arbeitsleistungen unter Einsatz von Kommunikationstechnologie entweder in ihrer Wohnung oder an einem anderen, selbst gewählten Ort außerhalb des Unternehmens erbringen. Möglich wird damit also auch das Arbeiten in der Wohnung von Angehörigen, in Coworking-Spaces oder an anderen Orten wie Cafés. Telearbeit sowie die jeweiligen Orte müssen in einer Telearbeitsvereinbarung schriftlich vereinbart werden. Es braucht das Einvernehmen zwischen Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber:in.
Beim Unfallversicherungsschutz werden unterschiedliche Regelungen je nach Örtlichkeit gelten. So soll bei „Telearbeit im engeren Sinn“ – also in der eigenen Wohnung, bei Angehörigen oder in Coworking-Spaces – auch der Arbeitsweg unfallversicherungsrechtlich geschützt werden. Voraussetzung ist aber, dass der Wohnort der Angehörigen oder der Coworking-Space „in der Nähe“ der eigenen Wohnung oder der Arbeitsstätte liegt bzw. die Entfernung dem üblichen Arbeitsweg entspricht. Bei „Telearbeit im weiteren Sinn“ – also an allen anderen Orten – soll es keinen Wegeschutz geben. Zwar sind die Personen dann während der Verrichtung der Arbeit vor Ort im Falle eines Arbeitsunfalls versicherungsrechtlich geschützt. Am Weg etwa zum Park, ins Café oder auch in ein Hotel besteht aber kein Schutz der Unfallversicherung.
KLARSTELLUNGEN UND NEUREGELUNGEN FÜR GASTVERTRÄGE AN THEATERN
Gesetzliche Klarstellungen werden im Zusammenhang mit Gastverträgen an Theatern getroffen. Der Begriff des Gastes am Theater wird damit präziser definiert. Damit ein Gastvertrag vorliegt, muss die betroffene Person als Grundvoraussetzung bei konkreten Aufführungen mitwirken, wird textlich klargestellt. Dabei wird unterschieden zwischen einem Gast vom Typ I und einem Gast vom Typ II. Ersterer wirkt bei nicht mehr als fünf Aufführungen pro Spieljahr mit. Ein Gast vom Typ II ist zur Mitwirkung an mehr als fünf, aber maximal 60 Aufführungen verpflichtet, und verdient dafür mehr als den Durchschnittsbezug der Ensemblemitglieder. Die Berechnung dieses Durchschnittsbezugs wird mit der Novelle geregelt. Außerdem soll auch für Bühnenunternehmen, die kein fixes Ensemble haben, eine Entgeltgrenze für den Begriff des Gastes geschaffen werden. Der von der Regierung vorgelegten Novelle des Theaterarbeitsgesetzes stimmten im Ausschuss ÖVP, FPÖ, Grüne und NEOS zu.
ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE BESEITIGUNG VON GEWALT UND BELÄSTIGUNG AM ARBEITSPLATZ
Nachdem der Nationalrat es im vergangenen Plenum einstimmig gefordert hatte, soll nun ein internationales Übereinkommen über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz sowie eine zugehörige Empfehlung der Internationalen Arbeitsorganisation ratifiziert werden. Das Übereinkommen 190 der International Labour Organization (ILO) verlangt ein gesetzliches Verbot von Gewalt und Belästigung, eine Strategie zur Verhinderung, Sanktionen sowie Mechanismen zur Durchsetzung und Überwachung. Eine Gegenüberstellung mit der österreichischen Rechtslage habe gezeigt, dass es auf nationaler Ebene keine Anpassungen braucht, heißt es in den Erläuterungen. Gewalt und Belästigung sind in Österreich durch zahlreiche Bestimmungen im Strafgesetzbuch verboten. Der Sozialausschuss schickte den Staatsvertrag einstimmig ins Plenum. Ein Entschließungsantrag der SPÖ gilt als miterledigt.
GEWERBEANMELDUNGEN VIA „GISA-EXPRESS“
Eine vom Wirtschaftsausschuss mit breiter Mehrheit auf den Weg gebrachte Änderung der Gewerbeordnung zielt auf eine Weiterentwicklung des Gewerbeinformationssystems Austria (GISA) ab. Damit sollen Gewerbeverfahren rascher bzw. in Echtzeit abgewickelt werden können. Außerdem wird mit der Novelle, die noch durch einen Abänderungsantrag der Koalitionsparteien ergänzt wurde, die Liste der Meisterbetriebe erweitert.
Mit dem „GISA-Express“ sollen beispielsweise Gewerbeanmeldungen schon während der Eingabe in das GISA elektronisch validiert werden können. Allerdings bleibe es weiterhin möglich, sich in jeder technisch möglichen Weise an die Gewerbeverwaltung zu wenden. Die Möglichkeit der unmittelbaren elektronischen Eintragung in das GISA sei ein Zusatzangebot. Geplant sind auch weitere Ausbaustufen für „GISA-Express“ in den nächsten Jahren.
ANPASSUNGEN BEI DER GEWERBLICHEN MARKTÜBERWACHUNG
Mit einer im Wirtschaftsausschuss einstimmig beschlossenen Novellierung der gewerblichen Marktüberwachung werden EU-Vorgaben umgesetzt, die nicht-konforme Produkte vom europäischen Markt fernhalten sollen. Auch soll die Zusammenarbeit verschiedener Marktüberwachungsbehörden gestärkt werden.
So sollen etwa für bestimmte unter Druck stehende Produkte wie beispielsweise Feuerlöscher oder Gasflaschen die Marktüberwachungskompetenzen an das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) übertragen werden. Auch die Marktüberwachung von Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte – wie etwa Motorsägen und Rasenmäher oder auch Baumaschinen – soll künftig durch das BEV erfolgen.
Im Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie soll die Marktüberwachung für verkehrstechnische Verbrennungsmotoren in den Bereichen Schifffahrt und Schienenfahrzeuge sowie speziell für diese Bereiche hergestellte Druckgeräte gebündelt werden.
GRÜN-GAS-QUOTE FÜR GASVERSORGER
Gleich für zwei Regierungsvorlagen im Energiebereich ist für das Nationalratsplenum noch offen, ob es die jeweils erforderliche Zweidrittelmehrheit geben wird. Eine davon betrifft eine Grün-Gas-Quote, zu der Gasversorger künftig mit dem Erneuerbaren-Gas-Gesetz (EGG) verpflichtet werden sollen. Damit sollen sie einen bestimmten Anteil an fossilem Erdgas durch im Inland produziertes erneuerbares Gas ersetzen. Im Sinne der Dekarbonisierung und der Klimaneutralität 2040 soll sich dadurch die Importabhängigkeit verringern und die Versorgungssicherheit verbessern. Umgesetzt werden soll damit auch eine entsprechende EU-Richtlinie. Im Wirtschaftsausschuss stimmten ÖVP, Grüne und NEOS für die Regierungsvorlage. Die SPÖ befürchtet unter anderem Mehrkosten für Haushalte und KMU. Aus Sicht der FPÖ habe es von Beginn an keine „Landing Zone“ für Verhandlungen gegeben.
Im Jahr 2030 soll das damit zu substituierende Volumen insgesamt 9,75 % der Gesamtgasmenge, jedoch mindestens 7,5 Terawattstunden (TWh) erreichen. 2024 soll es 0,35 %, im Jahr 2027 3,05 % betragen. Der bzw. die Energieminister:in soll die Quote jedoch auf dem Verordnungsweg erhöhen können. Der Zielpfad für den Zeitraum vom Jahr 2031 bis zum Jahr 2040 soll laut Erläuterungen dann ebenfalls per Verordnung festgelegt werden. Festgehalten wird dazu, dass ab 2035 jährlich zumindest 15 TWh durch Grün-Gas ersetzt werden soll.
Um eine außergewöhnliche Kostenbelastung für Endverbraucher:innen zu vermeiden, kann gemäß Erläuterungen – ebenfalls per Verordnung – eine Förderung für Versorger vorgesehen werden, die aufgrund der Erfüllung der Grün-Gas-Quote erhöhte Erzeugungs- und Beschaffungskosten haben. Mit dieser Förderung sollen demzufolge Endverbraucher:innen entlastet werden, da sich die Erzeugungs- und Beschaffungskosten für Versorger durch den Erhalt einer Förderung und damit auch die Endkundenpreise verringern.
„MADE IN EUROPE“-BONUS FÜR PHOTOVOLTAIKINVESTITIONEN
Auch für den sogenannten „Made in Europe“-Bonus für Photovoltaikinvestitionen ist die erforderliche Zweidrittelmehrheit noch in der Schwebe. Dabei geht es um eine Maßnahme zur Erhöhung der europäischen Wertschöpfung durch Verwendung von technischen Komponenten europäischen Ursprungs. So könnte auf Investitionszuschüsse für größere Photovoltaikanlagen und Stromspeicher künftig mit Verordnung der Umwelt- und Energieministerin im Einvernehmen mit dem Wirtschaftsminister ein Zuschlag von 20 % der Fördersumme gewährt werden. Ausgeglichen werden sollten mit einem solchen „Made in Europe“-Bonus Kostennachteile europäischer Hersteller gegenüber unfairen Marktbedingungen, heißt es in der Regierungsvorlage zur Änderung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG). Im Wirtschaftsausschuss sprachen sich ÖVP und Grüne für die Vorlage aus. Seitens der FPÖ hieß es, dass man sich bei Klarheit bis zum Plenum vorstellen könne, dort dann zuzustimmen. Die SPÖ bemängelte etwa, dass es keine Verhandlungen dazu gegeben habe.
NOVELLE FÜR NÄHERE BESTIMMUNGEN ZUM EINWEGPFAND AB 2025
Mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und SPÖ passierte eine „AWG-Novelle Digitalisierung“ zum Abfallwirtschaftsgesetz den Wirtschaftsausschuss. Sie dient unter anderem der Umsetzung von EU-Vorgaben und soll nähere gesetzliche Bestimmungen für das ab 2025 geltende Pfand auf Einwegflaschen und -dosen regeln. Neben Gebindegrößen wird etwa die Aufsicht über die für Material-, Geld- und Datenflüsse verantwortliche zentrale Stelle für diesen Bereich beim Klimaschutz- und Umweltministerium festgelegt.
Zu weiteren Verpflichtungen etwa betreffend Transparenz und Sachlichkeit soll für den Einwegpfand analog zu bisherigen Regelungen ein Abfallvermeidungsbeitrag in der Höhe von 0,5 % der Beiträge der Abfüller bzw. Importeure festgelegt und an die Gemeinden abgeführt werden. Zur Meldepflicht betreffend die Mehrwegverpackungs-Quote soll außerdem eine Anwendung für das System „Elektronisches Datenmanagement – Umwelt“ (EDM) entwickelt werden. Zudem sollen zur Effizienzsteigerung in der Abfallwirtschaft weitere Digitalisierungsschritte wie die Einführung eines vollelektronischen Begleitscheins und eines elektronischen Genehmigungsverfahrens erfolgen. Übergreifende Auswertungen von Daten aus den Registern sollen die Umsetzung der Kreislaufwirtschaftsstrategie unterstützen.
Die Novelle nimmt außerdem Klarstellungen hinsichtlich der Beteiligung von Umweltorganisationen im Genehmigungsverfahren für Behandlungsanlagen vor. Diese seien aufgrund eines bestehenden Vertragsverletzungsverfahrens gegen Österreich erforderlich.
FAHRGASTRECHTENOVELLE 2024
Mit der Fahrgastrechtenovelle will Österreich eine neue EU-Verordnung zu Fahrgastrechten im Schienenverkehr umsetzen. Gestärkt werden unter anderem die Entschädigungsansprüche bei Verspätungen, Zugausfällen oder bei Überfüllung von Zügen. Künftig sollen hier nicht nur Inhaber:innen von Jahreskarten, sondern auch von anderen Zeitkarten Entschädigungen erhalten können. In Hinblick auf die erweiterten Fahrgastrechte wird auch die Stellung der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) aufgewertet.
Im Verkehrsausschuss stimmten ÖVP, FPÖ, Grüne und NEOS für die Novelle. Die Sozialdemokrat:innen wünschten noch weitere Verbesserungen bei den Fahrgastrechten und kündigten an, ihre Zustimmung im Nationalrat davon abhängig zu machen, ob ihre Forderungen noch aufgenommen werden.
NOVELLE ZUM EISENBAHNGESETZ
Eine umfangreiche Novelle zum Eisenbahngesetz (EisbG) soll ein rasches Reagieren auf Kapazitätsprobleme erlauben und den Taktfahrplan absichern. Dafür werden Gesetzeslücken geschlossen, Zuständigkeitsfragen geklärt und Verfahren erleichtert. Damit soll im Fall einer hohen Auslastung der österreichischen Eisenbahninfrastruktur, die sich etwa aufgrund von Streckensperren im Ausland ergeben kann, schneller und gezielter gehandelt werden können. Weiters soll der integrale Taktfahrplan abgesichert werden, insbesondere in Hinblick auf Seitenstrecken.
Die Bundesregierung sieht Handlungsbedarf insbesondere deshalb, weil der deutsche Eisenbahninfrastrukturbetreiber (DB InfraGO) bereits mehrmonatige Streckensperren für die Jahre 2026 und 2027 angekündigt hat. Die Sperren sollen abwechselnd die aus österreichischer Sicht höchst kritischen Streckenabschnitte Passau – Obertraubling und Regensburg – Nürnberg sowie Freilassing – Rosenheim und Rosenheim – München betreffen. Die Novelle passierte den Verkehrsausschuss mit den Stimmen von ÖVP und Grünen.
AUSBAU VON RAMPEN AN BAHNHÖFEN
Mit einem Entschließungsantrag setzen sich die Abgeordneten für die Erhaltung bzw. zusätzliche Errichtung von Rampen an Bahnhöfen und Bahnhaltestellen ein. Ziel müsse sein, Rampen an Verkehrsstationen wieder vermehrt zu ermöglichen, heißt es in der Initiative, die im Ausschuss eine breite Mehrheit ohne die Stimmen der Freiheitlichen erhielt.
VERBESSERUNGEN FÜR BAHNVERKEHR IN EUROPA
Ein weiterer Entschließungsantrag wurde für Verbesserungen des transeuropäischen Bahnverkehrs ins Plenum geschickt. Die Abgeordneten fordern die Regierung auf, sich weiterhin auf nationaler sowie auf europäischer Ebene für die Weiterentwicklung zu einem europäischen Eisenbahnraum mit einem transeuropäischen Buchungs- und Bezahlsystem, für weniger Grenzunterbrechungen und kürzere Fahrzeiten einzusetzen. Im Ausschuss stimmten neben den antragstellenden Fraktionen ÖVP und Grünen auch die NEOS für die Initiative.
ANPASSUNGEN IM KRAFTFAHRGESETZ
Vor dem Hintergrund praktischer Notwendigkeiten will die Koalition einige Punkte im Kraftfahrgesetz neu regeln. Die Novelle enthält neue Regeln für die Zuteilung von Deckkennzeichen und Wunschkennzeichen. Insbesondere soll sie sicherstellen, dass anstößige Wunschkennzeichen nicht bewilligt werden. Dabei geht es insbesondere um bestimmte Buchstaben- bzw. Ziffernkombinationen, die in rechtsextremen Kreisen als Codes verwendet werden. Weiters wird das Recht von Ukraine-Flüchtlingen verlängert, ihre Fahrzeuge in Österreich ohne eine Ummeldung zu verwenden. Auch sollen Verstöße gegen die EU-Verordnung über Fahrtenschreiber auch dann in Österreich geahndet werden können, wenn sie in einem anderen Land begangen wurden. Der Antrag hat gute Chancen auf Annahme: Im Verkehrsausschuss stimmte nur die FPÖ dagegen.
STAATSVERTRAG ZU DIGITALEN FRACHTBRIEFEN
Einen Beitritt Österreichs zum 2008 abgeschlossenen Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) betreffend den elektronischen Frachtbrief befürworteten im Verkehrsausschuss alle Fraktionen. Die CMR (kurz für: Convention relative au contrat de transport international de marchandises par route) ist ein multilaterales völkerrechtliches Übereinkommen zur Vereinheitlichung der zivilrechtlichen Vorschriften im internationalen Straßengütertransport. Das Zusatzprotokoll zur CMR ergänzt das Abkommen um die Möglichkeit der Ausstellung eines elektronischen Frachtbriefs. Damit werde geregelt, welche Anforderungen zu erfüllen sind, damit ein elektronischer Frachtbrief dieselbe Beweiskraft und dieselben Wirkungen hat wie ein Frachtbrief in Papierform.
SICHERSTELLUNG VON RASCHER PANNENHILFE
Ebenfalls einstimmig sprachen sich die Abgeordneten im Ausschuss für Maßnahmen für rasche Pannenhilfe aus. ÖVP und Grüne hatten in einem Entschließungsantrag darauf hingewiesen, dass Pannendienste oft nur mehr begrenzten Zugriff auf notwendige Fahrzeugdaten erhalten. Mit dem Antrag wird die Regierung ersucht, sich auf europäischer Ebene für eine konsumentenfreundliche Regelung des Zugangs zu Fahrzeugdaten einzusetzen. Pannendienste und unabhängige Werkstätten sollten uneingeschränkten und kostengünstigen Zugang zu den notwendigen Fahrzeugdaten erhalten, wird gefordert.
FINANZIERUNG DER REGIONALSTADTBAHN LINZ
Als Teil der so genannten „Öffi-Milliarde“ will der Bund einen Beitrag zur Finanzierung des Baus der Regionalstadtbahn Linz leisten. Die dazu vorliegende 15a-Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich wurde im Verkehrsausschuss einstimmig angenommen. Für den Bau der Regionalstadtbahn Linz ist der Zeitraum von 2022 bis 2032 vorgesehen, mit Gesamtkosten in Höhe von 939,258 Mio. €. Sie sollen zu 50 % vom Bund sowie zu 50 % vom Land Oberösterreich getragen werden. Das bedeutet für das Land Oberösterreich und den Bund einen Finanzierungsbeitrag in Höhe von jeweils 469,629 Mio. €.
ENTLASTUNG DES ÖBB-PARKDECKS IN WELS
Ins Plenum geschickt hat der Verkehrsausschuss auch eine Petition für den Ausbau des ÖBB-Parkdecks am „Bahnknotenpunkt“ Wels. Dort sei es aufgrund von „Dauerparkern“ zu Kapazitätsproblemen gekommen.
„PAPAMONAT“ FÜR ZIVILDIENER
Mit der von der Regierung vorgeschlagenen Novelle zum Zivildienstgesetz soll der Kreis der bevorzugten Zivildienstorganisationen um Einrichtungen der Altenbetreuung und Krankenanstalten ergänzt werden. Außerdem ist vorgesehen, Zivildienern bei besonders berücksichtigungswürdigen wirtschaftlichen oder familiären Gründen eine einmalige Teilung des Zivildienstes zu ermöglichen. Voraussetzung dafür ist eine entsprechende Vereinbarung mit der gewünschten Zivildiensteinrichtung. Weiters sollen Zivildiener bei der Geburt eines Kindes künftig einen „Papamonat“ in Anspruch nehmen können. Auf die steigende Zahl an Nichtantritten des Zivildiensts aus medizinischen Gründen will die Politik mit einer Ermächtigung für die Zivildienstserviceagentur, fachärztliche Untersuchungen zu beauftragen, reagieren. Wer – etwa in Folge einer Katastrophe oder eines besonderen Notstands – einen außerordentlichen Zivildienst leisten muss, wird in Hinkunft aufs Jahr gerechnet 30 Tage Dienstfreistellung erhalten.
Die Novelle erhielt im Sozialausschuss die Zustimmung von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS, wobei die FPÖ ihre Ablehnung nicht begründete.
WEITERENTWICKLUNGEN BEIM E-GOVERNMENT
Mit einer Änderung des E-Government-Gesetzes sollen die rechtlichen Grundlagen für weitere Digitalisierungsschritte in der Verwaltung geschaffen werden. Kernpunkte des Antrags von ÖVP und Grünen umfassen etwa eine ausdrückliche Verpflichtung für Verantwortliche des öffentlichen Bereichs, miteinander digital zu kommunizieren. Aber auch eine Wahlfreiheit der Kommunikationsform von Bürger:innen mit öffentlichen Stellen ist vorgesehen. Bei der E-ID-Registrierung bzw. für die ID Austria soll künftig auch auf ein bereits registriertes Foto vom Reisepass bzw. Personalausweis oder der e-card zurückgegriffen werden können. Darüber hinaus soll klargestellt werden, dass einem elektronischen Ausweis die Rechtsqualität und Verwendungsmöglichkeit eines amtlichen Lichtbildausweises gegenüber Behörden und Gerichten zukommt, deren Gesetzgebung Bundessache ist. Der Wirtschaftsausschuss hat sich mit den Stimmen von ÖVP, Grünen, SPÖ und FPÖ für die Vorlage ausgesprochen.
AUSNAHME FÜR TOURISMUSWERBUNG IM MEDIENTRANSPARENZGESETZ
Zur Sicherstellung von Transparenz verpflichtet das Medientransparenzgesetz die öffentliche Hand, Inserate und andere entgeltliche Werbeleistungen in regelmäßigen Abständen zu melden. Davon ausgenommen ist im Ausland verbreitete Tourismuswerbung, die den ausschließlichen Zweck hat, ausländische Gäste anzusprechen. Allerdings gilt diese Ausnahme derzeit nur für klassische Inserate und Sponsoring in TV, Radio, Printmedien und im Online-Bereich, nicht aber für Werbebotschaften auf Plakaten, in Kinos, in nicht-periodischen Druckwerken, auf Public Screens, auf Wänden und auf anderen möglichen Werbeträgern. Nun sollen auch diese Werbeformen -rückwirkend mit Anfang 2024 – in die Ausnahmeregelung mit einbezogen werden. Der von den Koalitionsparteien eingebrachte Gesetzesantrag hat im Tourismusausschuss die Zustimmung von ÖVP, FPÖ und Grünen erhalten. Man habe bei der Ausweitung des Geltungsbereichs des Medientransparenzgesetzes auf weitere Werbeformen vergessen, auch die Ausnahmeregelung für die Tourismuswerbung entsprechend anzupassen, begründete Tourismus-Staatssekretärin Susanne Kraus-Winkler im Ausschuss das Vorhaben. Die SPÖ befürchtet allerdings einen Missbrauch der Ausnahmebestimmung.
RECHNUNGSHOFBERICHT ZUM BUNDESVERWALTUNGSGERICHT
Der Rechnungshof befasste sich in einer Prüfung mit offenen Verfahren, langen Verfahrensdauern und unbesetzten Stellen am Bundesverwaltungsgericht (BVwG), welches im Jahr 2014 eingerichtet wurde. Es löste den Asylgerichtshof sowie mehr als 30 weitere Bundesbehörden ab, die bis dahin im Bereich Rechtsschutz tätig waren. Aus Sicht des Rechnungshofes wurde das Ziel der Einrichtung bislang nicht erreicht, denn es sollte die Verfahren beschleunigen. Der Rechnungshof zeigt in seinem Bericht hohe Verfahrensrückstände sowie die langen Verfahrensdauern auf. Dies betrifft vor allem den Bereich Asyl und Fremdenrecht. Der überprüfte Zeitraum umfasste die Jahre 2018 bis 2021.
PRÜFBERICHTE DES RECHNUNGSHOFS ZU STRAF- UND MASSNAHMENVOLLZUG UND RESOZIALISIERUNGSMASSNAHMEN
Die Justizanstalten bewegen sich seit Jahren an der Auslastungsgrenze und sind überbelegt, stellte der Rechnungshof in den Prüfberichten „Steuerung und Koordinierung des Straf- und Maßnahmenvollzugs“ (Follow-up-Überprüfung) und „Resozialisierungsmaßnahmen der Justiz“ fest. Herausforderungen sind eine Überbelegung der Justizanstalten, eine teilweise offene Reform des Maßnahmenvollzugs, die Personalsituation und das Recruiting. Schwierigkeiten ortete das Prüforgan auch hinsichtlich geringer Beschäftigung der Häftlinge sowie Qualifizierungsmaßnahmen der Häftlinge.
GEWALT- UND OPFERSCHUTZ VON FRAUEN
In seinem im August 2023 vorgelegten Bericht zum Gewalt- und Opferschutz von Frauen stellte der Rechnungshof grundsätzlich eine positive Entwicklung fest, sah aber weiteren Verbesserungsbedarf, insbesondere da es sich beim Gewaltschutz um eine Querschnittsmaterie handelt und wesentliche Zuständigkeiten auf unterschiedliche Bundesministerien und die Länder verteilt sind. Überprüft wurden die Jahre 2018 bis einschließlich September 2022. Potenzial für Qualitätssteigerung und mehr Handlungssicherheit sah der Rechnungshof im Bundesministerium für Inneres und im Bundesministerium für Justiz bei der Fortbildung und der operativen Fallbearbeitung, etwa bei Gefährdungseinschätzungen, der Identifikation von Hochrisikofällen, der Abwicklung sicherheitspolizeilicher Fallkonferenzen sowie bei der Dokumentation von Verletzungen. Zu den im Zuständigkeitsbereich der Länder liegenden Frauenhäusern fehlten bundesweit einheitliche Qualitätsstandards, valide Daten zum Platzangebot und Indikatoren für den tatsächlichen Bedarf. Es mangelte zudem auch an relevanten Daten zum Kriminalitätsgeschehen und aus dem Gesundheitsbereich. Insgesamt sei österreichweit kein verlässlicher Gesamtüberblick über die für den Gewalt- und Opferschutz eingesetzten Mittel gegeben, stellte der Rechnungshof fest.
WOHNRECHTLICHE SCHLICHTUNGSSTELLEN
Ein Bericht des Rechnungshofs zu wohnrechtlichen Schlichtungsstellen mit Schwerpunkt in Innsbruck und Salzburg wurde im Rechnungshofausschuss ohne Debatte einstimmig zur Kenntnis genommen.
RECHNUNGSHOF PRÜFTE BILDUNGSDIREKTIONEN
Der Rechnungshof prüfte die seit 1. Jänner 2019 in den Ländern als gemeinsame Bund-Land-Schulbehörden bestehenden Bildungsdirektionen. Ziel war die Beurteilung der Neuorganisation der Schulbehörden und der jeweiligen landesgesetzlichen Umsetzung sowie der daraus resultierenden Aufgabenbereiche der Bildungsdirektionen. Als Hauptprobleme nannte der Rechnungshof die Kompetenzzersplitterung sowie komplexe Weisungszusammenhänge bei der Erfüllung der Aufgaben der Bildungsdirektionen. Zudem zeigte die Prüfung, dass keine finanzielle Gesamtsicht möglich sei und es in manchen Bundesländern eine tendenzielle Ausgabensteigerung gegeben habe. Zudem seien Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern zur Kostentragung für die Bildungsdirektionen uneinheitlich und intransparent gewesen.
ADMINISTRATIVES UNTERSTÜTZUNGSPERSONAL AN PFLICHTSCHULEN
Eine Prüfung des Rechnungshofs kam zum Ergebnis, dass es in allgemeinbildenden Pflichtschulen in Österreich an administrativem Unterstützungspersonal fehle. Durchgeführt wurde die Prüfung von November 2022 bis Februar 2023. Bundesweit bzw. in drei Ländern – Burgenland, Salzburg und Steiermark - gab es insgesamt zumindest vier Modelle, auf deren Grundlage das administrative Unterstützungspersonal an den allgemeinbildenden Pflichtschulen bereitgestellt werden konnte. Dies bedeutet, dass es keine eindeutige Regelung gibt, wer für die Anstellung des administrativen Unterstützungspersonals zuständig ist. Zum Zeitpunkt der Prüfung waren weniger als 10 % der Schulen mit administrativem Unterstützungspersonal ausgestattet. Der Rechnungshof empfiehlt die Festlegung auf nur ein Modell für die Beschäftigung von administrativem Unterstützungspersonal an öffentlichen allgemeinbildenden Pflichtschulen. Dieses solle österreichweit auf gesetzlicher Basis eingeführt werden. Außerdem solle die Rechtslage geklärt werden, in wessen Zuständigkeit die Bereitstellung von administrativem Unterstützungspersonal fällt.
BERICHT ZUM SCHULBETRIEB WÄHREND DER COVID-19-PANDEMIE
Der Rechnungshof überprüfte von Dezember 2021 bis August 2022 aufgrund eines Minderheitsverlangens der FPÖ die Beschaffungen des Bildungsministeriums im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie. Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2020 und 2021. Demnach war das Ziel des Bildungsministeriums während der COVID-19-Pandemie, den Schulbetrieb sowohl in Präsenz als auch im Distance Learning aufrechtzuerhalten. In den Jahren 2020 und 2021 habe das Bildungsministerium insgesamt 302,66 Mio. € aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds erhalten, so der Bericht
RECHNUNGSHOFPRÜFUNG DER ÖSTERREICHISCHEN AKADEMIE DER WISSENSCHAFTEN
Der Rechnungshof überprüfte außerdem die Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW) im Prüfzeitraum 2017 bis 2021. In seinem Bericht ortet der Rechnungshof Verbesserungsbedarf in den Bereichen Transparenz über den Mitteleinsatz des Bundes, Kontrolle und Gremien sowie Drittmittelprojekte. Beim Projekt Campus in der Wiener Innenstadt habe sich in einigen Punkten die Frage der Wirtschaftlichkeit gestellt.
WEITERE RECHNUNGSHOFBERICHTE
Weiters auf der Tagesordnung stehen Rechnungshofberichte zur Filmakademie Wien, zur FFoQSI GmbH – Austrian Competence Centre for Feed and Food Quality, Safety and Innovation, zu Gesellschafterzuschüssen an die Österreichische Mensen-Betriebsgesellschaft m.b.H. sowie zum Österreichischen Hochschulraum. (Fortsetzung TOP im Nationalrat) gs/kar/mbu
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.
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