Grün-Gas-Quote für Gasversorger scheitert an Zweidrittelmehrheit

ÖVP, Grüne und NEOS dafür, SPÖ bleibt bei ihrer Kritik

Die Einführung einer Grün-Gas-Quote, zu der Gasversorger künftig verpflichtet werden sollten, ist heute im Nationalrat an der erforderlichen Zweidrittelmehrheit gescheitert. Die FPÖ hatte schon zuvor abgewunken, auch die SPÖ blieb bei ihrer Kritik. So befürchten die Sozialdemokrat:innen unter anderem Mehrkosten für Haushalte und Kleinbetriebe. Mit dem Erneuerbaren-Gas-Gesetz (EGG) sollte der Anteil an fossilem Erdgas durch im Inland produziertes erneuerbares Gas ersetzt, die Importabhängigkeit verringert und die Versorgungssicherheit verbessert werden. ÖVP und Grüne brachten im Plenum einen Abänderungsantrag dazu ein, mit dem unter anderem die Zielquote an erneuerbarem Gas für 2030 von 7,5 Terawattstunden (TWh) auf 6,5 TWh gesenkt werden sollte. Abgesenkt werden sollte auch ein vorgesehener Ausgleichsbetrag, wenn die Quote nicht erreicht würde, der damit bis Ende 2025 12,5 Cent pro kWh betragen hätte sollen. Außerdem sollten Höchstgrenzen für den Einsatz von Getreide und Mais als Brennstoff zur Erzeugung von Biogas vorgesehen werden. Ab 2035 sollte die Anrechnung dieser Art von Biogas auf die Grün-Gas-Quote bei neuen Anlagen entfallen. Auf Verlangen von ÖVP und Grünen wurde zu der Materie eine namentliche Abstimmung durchgeführt.

Mehrheitlich sprachen sich die Abgeordneten für die neue Möglichkeit rascherer Gewerbeanmeldungen über „GISA-Express“ aus. Mit einem Entschließungsantrag forderten die NEOS dazu „mutige Reformen für eine moderne Gewerbeordnung“ im Sinne der Empfehlungen des Rechnungshofs, blieben damit aber in der Minderheit.

Einstimmigkeit gab es im Plenum zu Anpassungen bei der gewerblichen Marktüberwachung. Damit wird es beispielsweise in der Fußpflege, Kosmetik und Massage ermöglicht, den erworbenen Meistertitel zu führen.

VORERST KEINE QUOTE FÜR ERNEUERBARES GAS

Mit der Grün-Gas-Quote hätte im Jahr 2030 mit dem ursprünglichen Entwurf das zu substituierende Volumen insgesamt 9,75 % der Gesamtgasmenge erreichen sollen, jedoch mindestens 7,5 Terawattstunden (TWh). Der Zielpfad für den Zeitraum vom Jahr 2031 bis zum Jahr 2040 hätte laut Erläuterungen per Verordnung festgelegt werden sollen. Ab 2035 war vorgesehen, jährlich zumindest 15 TWh durch Grün-Gas zu ersetzen.

Um eine außergewöhnliche Kostenbelastung für Endverbraucher:innen zu vermeiden, sollte gemäß Erläuterungen – ebenfalls per Verordnung – eine Förderung für Versorger vorgesehen werden, die aufgrund der Erfüllung der Grün-Gas-Quote erhöhte Erzeugungs- und Beschaffungskosten haben. Mit dieser Förderung sollten Endverbraucher:innen entlastet werden, da sich die Erzeugungs- und Beschaffungskosten für Versorger durch den Erhalt einer Förderung und damit auch die Endkundenpreise verringern.

Aus Sicht der SPÖ müsse das Potenzial von erneuerbarem Gas aktiviert werden, allerdings durch ein kosteneffizientes Gesetz, sagte Alois Schroll (SPÖ). Man habe sich daher von Anfang an für ein Marktprämienmodell ausgesprochen. Das vorliegende Gesetz bezeichnete Schroll als „Lobbyistengesetz“, das den einen Übergewinne bescheren würde, während die anderen eine „Teuerungsexplosion“ zu erwarten hätten. Zudem sollen ihm zufolge „kostbare Lebensmittel verheizt werden“. Dafür sei die SPÖ nicht zu haben. Axel Kassegger (FPÖ) bezeichnete das Modell als „fantasielos“ mit zu hohen Förderungen. Zudem sei man nicht auf Vorschläge für ein marktbasiertes Prämienmodell eingegangen. Dem Grunde nach sei erneuerbares Gas gut, um zu diversifizieren. In anderen Bereichen werde aber „geschlafen“, wo es „ganz andere“ Kapazitäten gäbe als hier und das Geld besser eingesetzt werden könne.

Das Paket sei wichtig zur Diversifizierung sowie für den Aufbau einer nationalen Produktion, meinte demgegenüber Karin Doppelbauer (NEOS). Auch sie hätte Kritikpunkte wie etwa am Quotenmodell, das den Markt nicht herausfordern werde. „Wer A sagt muss aber auch B sagen“, kündigte sie jedoch im Hinblick auf weitere Gasunabhängigkeit ihre Zustimmung an.

Georg Strasser (ÖVP) wies gegenüber Schroll auf Sicherheitsschleifen hin, sodass etwa über die Händler preisdämpfende Maßnahmen eingeführt werden könnten. Er könne nicht nachvollziehen, dass die SPÖ nicht zustimme. In so kurzer Zeit ein Marktprämienmodell umzusetzen, sei nicht möglich. Das vorliegende Gesetz stelle die stabilen Rahmenbedingungen dar, um einen Teil des fossilen bzw. russischen Gases zu ersetzen, so Lukas Hammer (Grüne). Aus der Verwendung von Lebensmitteln würde mit der Vorlage ausgestiegen, meinte er in Richtung SPÖ. Das Gesetz sei wichtig im Sinn des Klimaschutzes und der Energie- und Krisensicherheit.

GEWESSLER: BEITRAG ZU UNABHÄNGIGKEIT, KLIMASCHUTZ UND VERSORGUNGSSICHERHEIT

Auch Umwelt- und Energieministerin Leonore Gewessler zufolge würde das Gesetz zu Unabhängigkeit, Klimaschutz und Versorgungssicherheit beitragen. Mit dem Abänderungsantrag sei auch an Schrauben gedreht worden, die der SPÖ wichtig seien – wie etwa, das Ziel auf 6,5 TWh zu senken, damit es weniger kostenintensiv werde. Außerdem sehe das Gesetz klar ein Ende für den Einsatz von Lebensmitteln in Biogasanlagen vor. Jedenfalls sei das Potenzial der Biogasproduktion in Österreich ein „Schatz“, den man nur gemeinsam heben könne.

GEWERBEANMELDUNGEN VIA „GISA-EXPRESS“

Die aktuelle Änderung der Gewerbeordnung zielt auf eine Weiterentwicklung des Gewerbeinformationssystems Austria (GISA) ab. Damit sollen Gewerbeverfahren rascher bzw. in Echtzeit abgewickelt werden können. Außerdem wird mit der Novelle die Liste der Meisterbetriebe erweitert.

Mit dem System „GISA-Express“ sollen beispielsweise Gewerbeanmeldungen schon während der Eingabe in das GISA elektronisch validiert werden können. Allerdings bleibe es weiterhin möglich, sich in jeder technisch möglichen Weise an die Gewerbeverwaltung zu wenden. Die Möglichkeit der unmittelbaren elektronischen Eintragung in das GISA sei ein Zusatzangebot. Geplant sind auch weitere Ausbaustufen für „GISA-Express“ in den nächsten Jahren.

Josef Schellhorn (NEOS) bezweifelte, ob diese Änderung „den großen Wurf“ darstelle, zumal mutige Reformen der Gewerbeordnung insgesamt nötig wären. Viele Betriebe in Österreich müssten zusperren, weil die Kostendecke die Ertragsdecke bei Weitem überlagere, warnte Schellhorn. Dazu komme das „Bürokratiemonster Wirtschaftskammer“. Er begrüße zwar, dass es bei der Gewerbeanmeldung nun „immerhin“ zu einer digitalen Lösung komme. Zur Entlastung der Menschen und für den Mittelstand gehöre aber „viel mehr“ unternommen.

Für Peter Haubner (ÖVP) ist die Gewerbeordnung der „Garant für Qualifikation und Ausbildung“, weil Unternehmen die Fachkräfte und Meister selbst ausbilden. Er freue sich außerdem über die nunmehrige Gleichstellung bei der Anerkennung von Meisterberufen. Mit dem „GISA-Express“ und der Gewerbeanmeldung in Echtzeit bringe man diesen Bereich in das Zeitalter der Digitalisierung. Auch Petra Oberrauner (SPÖ) bezeichnete „GISA-Express“ als einen sinnvollen Schritt in Richtung Zukunft. Vereinfachungen sollten aber nicht zu erhöhtem Missbrauch durch Falschangaben führen, gab sie zu bedenken. Maximilian Linder (FPÖ) forderte generell eine Überarbeitung der Gewerbeordnung, auch wenn die FPÖ den Vereinfachungen bei der Online-Anmeldung zustimme. Bei Missbrauch würden Sanktionen von bis zu fünf Jahren Ausschluss drohen, so Linder.

Elisabeth Götze (Grüne) zufolge habe die Bundesregierung eine Reihe von Maßnahmen für Unternehmensgründungen gesetzt. So sei das Gründungskapital massiv gesenkt und eine neue Rechtsform der flexiblen Kapitalgesellschaften geschaffen worden. Mit „GISA-Express“ könnten nunmehr die Gewerbeanmeldung „auf Knopfdruck“ erfolgen. Zudem würden die Meistertitel auf handwerksähnliche Berufe erweitert. Laut Götze soll es außerdem zu einem neuen Lehrberuf zur vegetarischen Kulinarik kommen.

ANPASSUNGEN BEI DER GEWERBLICHEN MARKTÜBERWACHUNG

Mit der einstimmig beschlossenen Novellierung der gewerblichen Marktüberwachung werden EU-Vorgaben umgesetzt, die nicht konforme Produkte vom europäischen Markt fernhalten sollen. Auch die Zusammenarbeit verschiedener Marktüberwachungsbehörden soll gestärkt werden.

So sollen etwa für bestimmte unter Druck stehende Produkte wie Feuerlöscher oder Gasflaschen die Marktüberwachungskompetenzen an das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) übertragen werden. Auch die Marktüberwachung von Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte – wie etwa Motorsägen und Rasenmäher oder auch Baumaschinen – soll künftig durch das BEV erfolgen.

Im Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie soll die Marktüberwachung für verkehrstechnische Verbrennungsmotoren in den Bereichen Schifffahrt und Schienenfahrzeuge sowie speziell für diese Bereiche hergestellte Druckgeräte gebündelt werden.

Ziel sei vor allem ein verbesserter Schutz für Verbraucher:innen, meinte dazu Petra Oberrauner (SPÖ). Wichtig sei aus ihrer Sicht, dass es ausreichend Ressourcen für die Marktüberwachung gebe. Maximilian Linder (FPÖ) wiederum hofft, dass es nicht zu „überbordenden“ Kontrollen kommen werde. (Fortsetzung Nationalrat) mbu

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