Nationalrat verschärft Regelungen zur Verhinderung rechtsextremer Codes auf Wunschkennzeichen

Zustimmung zu Übereinkommen zur Aufwertung digitaler Frachtbriefe, Entschließung zu Recht von Pannenhilfe auf Datenzugang

Eine Novellierung des Kraftfahrgesetz wurde vom Nationalrat in seiner heutigen Sitzung mit breiter Mehrheit beschlossen. Mit einer Verordnungsermächtigung soll ein gesetzliches Schlupfloch zur Umgehung des Verbots von rechtsextremen Codes auf Wunschkennzeichen geschlossen werden. Die Polizei soll mehr Flexibilität bei der Verwendung von Deckkennzeichen erhalten, die bei Ermittlungen verwendet werden,. Die Regelung, wonach Ukraine-Flüchtlinge ihre Fahrzeuge in Österreich ohne eine Ummeldung verwenden dürfen, wird um ein weiteres Jahr verlängert.

In einer Entschließung, die mehrheitlich gefasst wurde, weisen ÖVP und Grüne auf das Problem hin, dass Pannendienste oft nur mehr begrenzten Zugriff auf notwendige Fahrzeugdaten erhalten. Der Antrag, der einstimmig angenommen wurde, setzt sich für eine Lösung auf EU-Ebene ein, um rasche Pannenhilfe weiter sicherzustellen.

Der Nationalrat gab zudem einstimmig grünes Licht für den Beitritt Österreichs zu einem internationalen Übereinkommen, mit dem digitale Frachtbriefe aufgewertet werden.

KRAFTFAHRGESETZ: KEINE SCHLUPFLÖCHER FÜR WUNSCHKENNZEICHEN MIT RECHTSEXTREMEN CODES

Mit einem Initiativantrag von ÖVP und Grünen zum Kraftfahrgesetz soll eine praxistaugliche Regelung für Deckkennzeichen von Einsatzfahrzeugen des öffentlichen Sicherheitsdienstes geschaffen werden. Bisher konnte pro Fahrzeug nur ein solches Kennzeichen zugewiesen werden, obwohl aus einsatztaktischen Gründen oft ein schnelles Wechseln von Kennzeichen erforderlich ist. Um die Genehmigung anstößiger Wunschkennzeichen, insbesondere von bestimmten Buchstaben- bzw. Ziffernkombinationen, die in rechtsextremen Kreisen als Codes verwendet werden, auf jeden Fall abstellen zu können, sollen die verbotenen Kombinationen nicht nur per Erlass, sondern per Verordnung geregelt werden.

Es sei wichtig, dass Wunschkennzeichen mit rechtsextremen Codes in allen Fällen verhindert werden können, und juristische Schlupflöcher geschlossen werden. führte Abgeordneter Werner Weratschnig (Grüne) aus. Weiters sollen aus der Ukraine Geflüchtete, die über ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht verfügen, ihre Fahrzeuge weiterhin ohne Ummeldung verwenden dürfen.

Dietmar Keck (SPÖ) sah es ebenfalls als wichtig an, dass rechtsextrem codierte Wunschkennzeichen nicht mehr zugelassen werden können. Hier solle es keine Ausflüchte und Hintertüren geben.

Johannes Margreiter (NEOS) begrüßte die Novelle, regte aber an, dass im Sinne der besseren Handhabung bestimmte Buchstaben- und Ziffernkombinationen grundsätzlich nicht vergeben werden sollten. Rechtssicherheit für Ukraineflüchtlinge bei der Verwendung ihrer Fahrzeuge sei ebenfalls zu begrüßen.

Christoph Stark (ÖVP) hielt es für richtig, für Flüchtlinge aus der Ukraine eine Ausnahme von der Verpflichtung zur Ummeldung des Fahrzeuges nach einem Jahr des Aufenthalts in Österreich zu schaffen. Rechtsextreme Codes hätten auf Fahrzeugen nichts verloren, er hoffe, dass die FPÖ hier nicht weiter verharmlose.

Christian Hafenecker (FPÖ) betonte, die Regelung zu Kennzeichen enthalte viele willkürliche Bestimmungen. Ihm gehe es darum, Personen mit Wunschkennzeichen nicht unter Generalverdacht zu stellen. Die Debatte sei aus seiner Sicht müßig. Die Verlängerung der Ausnahmeregelung für Menschen aus der Ukraine sei fragwürdig, da sie die Frage außer Acht lasse, ob diese Fahrzeuge einen ausreichenden Versicherungsschutz hätten.

FORDERUNG NACH GESICHERTEM ZUGANG DER PANNENHILFE ZU NOTWENDIGEN FAHRZEUGDATEN

Ulrike Fischer (Grüne) begründete einen Entschließungsantrag von ÖVP und Grünen zum Thema Pannenhilfe damit, dass die zunehmende Digitalisierung und Vernetzung von Fahrzeugen neue Herausforderungen für die Pannenhilfe darstellten. Aufgrund von zunehmenden Einschränkungen des Zugriffs auf Software von Fahrzeugen durch Autohersteller hätten Pannendienste oft nicht den notwendigen Zugriff auf Fahrzeugdaten. Die Verkehrsministerin und der Bundesminister für Konsumentenschutz sollen sich daher auf europäischer Ebene für eine bessere, konsumentenfreundliche Regelung des Zugangs zu Fahrzeugdaten einsetzen.

Autos seien heute fahrende Computer, sagte Peter Weidinger (ÖVP). Wer ein Auto kaufe, sollte aber Inhaber der Fahrzeugdaten haben und das Recht haben, sich die Werkstätte selbst auszusuchen. Hier gehe es auch um eine Frage fairer Wettbewerbsbedingungen für Kfz-Werkstätten.

Zustimmung für das Anliegen signalisierte auch Christian Hafenecker (FPÖ). Hersteller dürften sich keine Monopolstellung verschaffen. Ein großes Thema sei allerdings, dass in großem Umfang Fahrzeugdaten übermittelt würden. Zudem seien viele Autos mittlerweile zu „fahrenden Wanzen“ geworden, die eine Unmenge an Daten an chinesische Server weiterleiten könnten, warnte er.

DIGITALE FRACHTBRIEFE SOLLEN GRÖSSERE BEDEUTUNG ERHALTEN

Der Nationalrat billigte den Beitritt Österreichs zu einem Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (Convention relative au contrat de transport international de marchandises par route, CMR). Damit sollen elektronische Frachtbriefe dieselbe Beweiskraft und dieselben Wirkung wie ein Frachtbrief in Papierform erhalten.

Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP) sagte, angesichts der fortschreitenden Digitalisierung sei der elektronische Frachtbrief eine konsequente Weiterentwicklung. Sie wolle ihre letzte Rede zu Verkehrsthemen im Hohen Haus dazu nützen, auf die angespannte Situation des Lkw-Transitverkehrs in Tirol hinzuweisen, sagte sie. Hier gelte es, parteiübergreifend an Lösungen im Sinne der Bevölkerung zu arbeiten. (Fortsetzung Nationalrat) sox

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