Brisantes Urteil: Mr. Green gibt zu, Spielsüchtige auszunutzen und Affront gegen österreichischen Rechtsstaat zu begehen

Prozessfinanzierer Eibl gewinnt Medienprozess gegen Glücksspielkonzern, der dem Geschäftsführer verbieten wollte, diverse Aussagen zu tätigen.

Sommer 2023: Der Milliardenkonzern Mr. Green übermittelt dem Geschäftsführer des Prozessfinanzierers Padronus, Richard Eibl, ein anwaltliches Aufforderungsschreiben, nachdem dieser in Medien eine Behauptung über Mr. Green aufgestellt hatte. Eibl wird unter Klagsdrohung dazu aufgefordert, folgende Aussage in Bezug auf Mr. Green nicht mehr zu verbreiten sowie öffentlich zu widerrufen: „Spielsüchtige dadurch auszunutzen, dass man zuerst illegales Glücksspiel betreibt und anschließend rechtskräftige Gerichtsurteile nicht befolgt ist ein Affront gegen die Rechtsstaatlichkeit’.

Nachdem Eibl repliziert, dass er (weiterhin) von der uneingeschränkten Wahrhaftigkeit dieser Aussage ausgehe und sich das Recht vorbehalte, diese auch in Hinkunft zu verbreiten, wird die angekündigte Klage seitens Mr. Green nicht erhoben. Um den Rechtsverhalt klären zu lassen erhebt Eibl eine negative Feststellungsklage, mit dem Antrag, es möge festgestellt werden, dass er diese und ähnliche Aussagen weiterhin tätigen darf. Nach dem Austausch der üblichen Schriftsätze gibt der Glücksspielkonzern schließlich in der mündlichen Verhandlung bekannt, dass er ein Anerkenntnis abgibt – zu aussichtslos ein Erfolg vor Gericht. Eibl gewinnt das Verfahren und erhält ein gerichtliches Anerkenntnisurteil, wonach es zulässig ist zu behaupten, Mr. Green nutze Spielsüchtige aus, betreibe illegales Glücksspiel, befolge rechtskräftige Urteile nicht und dass all dies ein Affront gegen den Rechtsstaat sei. 

„Wenn ein Milliardenkonzern wie Mr. Green mittlerweile sogar kein Problem darin sieht, illegale Aktivitäten unverhohlen zuzugeben und damit weiterzumachen, läuft etwas gehörig schief in dem Land“ sagt der Kläger in dem Verfahren, Richard Eibl. Der Geschäftsführer von Padronus hat hunderte rechtskräftige Glücksspielurteile gegen Mr Green vorliegen, die schlichtweg ignoriert werden. „Der Konzern geht offenbar davon aus, dass seine illegalen Aktivitäten hierzulande nicht verfolgt werden, denn die Politik drückt beim Thema illegales Glücksspiel beide Augen zu.“

Eibl hatte die Aussage im Jahr 2023 anlässlich des Inkrafttreten eines neuen maltesischen Gesetzes getätigt, wonach österreichische Glücksspiel-Urteile in Malta nicht mehr anerkannt und vollstreckt werden sollen. Vor wenigen Tagen hat das österreichische Finanzministerium verlautbaren lassen, dass es von der Europarechtswidrigkeit des Gesetzes ausgeht, wie aus der Beantwortung der parlamentarische Anfrage 17876/AB betreffend “Illegales Online-Glücksspiel: EU-Rechtsbruch durch Malta und Versagen der Bundesregierung“ der Abgeordneten Dr. Krisper, Dr. Brandstätter und Kollegen hervogeht. Auch der Oberste Gerichtshof hat in einem rezenten Urteil (OGH 03.03.2024, 3 Nc 10/24m) mittlerweile festgestellt, dass die Rechtsverfolgung in Malta aufgrund des Gesetzes aktuell „jedenfalls unzumutbar“ ist.

Richard Eibl, LL.M.
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