Bundesrat: Tierschutzgesetznovelle bringt Verschärfung des Qualzuchtverbots bei Heimtieren
Elektronischer Impfpass kann Vollbetrieb aufnehmen; Rettungsdienste und Hotline 1450 werden an ELGA angebunden
Für zahlreiche weitere Gesetzesinitiativen gab der Bundesrat heute grünes Licht. So bringt eine Novelle des Tierschutzgesetzes eine Verschärfung des Qualzuchtverbots bei Heimtieren und einen Sachkundenachweise für die Haltung von Hunden und exotischen Tieren. Mit einer umfassenden Novelle des Gesundheitstelematikgesetzes brachten die Bundesrät:innen zudem den Vollbetrieb des elektronischen Impfpasses (eImpfpass) sowie die Anbindung der Rettungsdienste und der Hotline 1450 an ELGA auf den Weg.
Darüber hinaus befürworteten die Bundesrät:innen neue Aufgaben für das Bundesamt für Verbrauchergesundheit und neue rechtliche Grundlagen für MTD-Berufe. Ebenso wurden Änderungen im Medizinproduktegesetz zur Vermeidung von Engpässen und die unentgeltliche Abgabe von Arzneimitteln durch das Rote Kreuz beschlossen.
Die Sozialdemokrat:innen blieben in der Minderheit mit ihren eingebrachten Forderungen, Pflege- und Betreuungsberufe in die Schwerarbeitsverordnung sowie Sanitäter:innen in das Nachtschwerarbeitsgesetz aufzunehmen.
VERSCHÄRFUNG DES QUALZUCHTVERBOTS BEI HEIMTIEREN UND SACHKUNDENACHWEISE FÜR DIE HALTUNG VON HUNDEN UND EXOTISCHEN TIEREN
Mehrheitlich befürwortete die Länderkammer eine umfassende Tierschutzgesetznovelle. Diese soll vor allem eine Verschärfung des Qualzuchtverbots für Heimtiere bringen. Überdies wird ab 1. Juli 2026 ein verpflichtender Sachkundenachweis für die Haltung von Hunden und Amphibien, Reptilien und Papageienvögel verankert. Dieser ist durch die Absolvierung eines Kurses im Ausmaß von mindestens vier Unterrichtseinheiten nachzuweisen. Bei Hunden ist zusätzlich eine zweistündige Praxiseinheit vorgeschrieben. Mit einem im Nationalrat auf den Weg gebrachten Abänderungsantrag soll weiters für eine bessere Datenlage bei aus dem Ausland vermittelten Hunden gesorgt werden. Ferner soll sichergestellt werden, dass Viehmärkte sowie landwirtschaftliche Tierauktionen und Nutztierschauen, die unter veterinärbehördlicher Aufsicht stehen, weiterhin von einer Bewilligungspflicht befreit sind.
Tiere würden allzu oft wie Sachgegenstände und nicht wie Lebewesen behandelt, erklärte der für Tierschutz zuständige Bundesminister Johannes Rauch. Er begrüßte daher den nunmehr vorgesehenen Sachkundenachweis, bei dem ein „Mindestmaß“ über Haltung vermittelt wird. Zudem hob er die Bedeutung der „Verschärfung“ des Qualzuchtverbots, aber auch die Maßnahmen gegen den internationalen Welpenhandel, hervor, da Tiere darunter leiden würden.
Ein Qualzuchtverbot sei dringend notwendig, meinte Bettina Lancaster (SPÖ/OÖ). Sie kritisierte aber, dass zwischen Haus- und Nutztieren unterschieden werde. Es gelte, sie zusammen zu denken, beide hätten das Recht auf einen Schutz vor degenerativer Züchtung. Zudem vermisste Lancaster in der Vorlage Regelungen zur Vollspaltenhaltung von Schweinen.
Es würden Bestimmungen gesetzt, die Tieren Leid und Qual ersparen werden, begrüßte Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne/OÖ) einen Systemwandel, der die Auswirkungen der Qualzucht abstellen werde.
Von einem „nicht gelungenen“, „nicht ausgegorenen“ und „mutlosen“ Gesetz, aber keinem „großen Wurf“, sprach Marlies Doppler (FPÖ/S). Tiere seien „Mitgeschöpfe“ und sollten als solche rechtlich verankert werden. Auch Doppler kritisierte, dass keine Regelungen für die Qualzucht von Nutztieren gesetzt wurden. Zudem forderte sie „rigorosere“ Bestimmungen für das „betäubungslose“ Schlachten.
Qualzucht sei Tierquälerei und diesem Trend dürfe man nicht nachgeben, meinte Silvester Gfrerer (ÖVP/S). In Richtung der Opposition wies er auf den beschlossenen ersten Teil des Tierschutzpakets für Nutztiere hin. Zusammen mit dem heutigen Beschluss werde Tierschutz schrittweise in die richtige Richtung weiter entwickelt, sagte Gfrerer und kritisierte die Ablehnung von SPÖ und FPÖ. Der Sachkundenachweis sei dringend notwendig, um fachliches Wissen vorweisen, aber auch die Auswirkungen der Tierhaltung auf das eigene Leben besser einschätzen zu können.
ELEKTRONISCHER IMPFPASS GEHT IN VOLLBETRIEB
Eine umfassende Novelle des Gesundheitstelematikgesetzes regelt den Vollbetrieb des elektronischen Impfpasses (eImpfpass) sowie die Anbindung der Rettungsdienste und der Hotline 1450 an ELGA. Vorgesehen sind zudem die Einrichtung einer ELGA- und eHealth-Supporteinrichtung sowie datenschutzrechtliche Anpassungen beim eImpfpass. Für den elektronischen Impfpass wird im Pilotbetrieb die ELGA GmbH zuständig sein. Nach einer Übergangsphase wird der Vollbetrieb dem Gesundheitsministerium obliegen. Ein wesentlicher Bestandteil des eImpfpasses ist das zentrale Impfregister, das der elektronischen Dokumentation aller durchgeführten Impfungen sowie von impfrelevanten Informationen dient. Jene Stellen, die Impfungen tatsächlich durchführen, haben künftig umfassende Angaben im Impfregister zu speichern. Auch ein Nachtragen von Impfungen ist möglich. Dies dürfen alle eImpf-Gesundheitsdiensteanbieter (ausgenommen diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:innen) sowie Apotheken vornehmen. Die Vorlage wurde von den Bundesrät:innen mehrheitlich befürwortet.
Digitalisierung sei kein Selbstzweck, sondern müsse Patient:innen nützen, erklärte Gesundheitsminister Johannes Rauch. Diese hätten den Nutzen von ELGA erkannt und lediglich 3 % von ihnen würden die Möglichkeit nutzen, sich davon abzumelden.
Von einem wichtigen Schritt und einer Weiterentwicklung sprach Ferdinand Tiefnig (ÖVP/OÖ). Zum Schutz der Menschen werde die Sicherheit der Daten abgesichert.
Die Vorteile der digitalen Lösung, wie Impferinnerungen, und die damit verbundene Sicherheit hob Daniela Gruber-Pruner (SPÖ/W) hervor. Zudem befürwortete die Bundesrätin, dass Rettungskräfte bei Unfällen nun auf wichtige Gesundheitsdaten wie Allergien zugreifen können.
Mit dem Gesetz werde eine Modernisierung „vorgegaukelt“, vielmehr gehe es aber um eine Datensammlung und dies sei „unehrlich“, kritisierte Markus Leinfellner (FPÖ/St).
Der Schutz der hochsensiblen Gesundheitsdaten habe absolute Priorität und stehe bei der Umsetzung im Vordergrund, entgegnete Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne/OÖ).
NEUE AUFGABEN FÜR BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERGESUNDHEIT
Mehrheitlich beschlossen wurde weiters die Novellierung des EU- Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetzes. Dieses dient primär der Umsetzung von EU-Recht und betraut das Bundesamt für Verbrauchergesundheit (BAVG) mit zusätzlichen Aufgaben. Die bestehenden Kontrollstellen sollen künftig auch die Einhaltung der nationalen Vorschriften in Bezug auf Arbeitsgänge in gemeinschaftlichen Verpflegungseinrichtungen sowie die biologische Produktion kosmetischer Mittel kontrollieren können. Die Zuständigkeit für die Zulassung von Kontrollstellen bzw. Zertifizierungsstellen wird von den Landeshauptleuten an den Gesundheitsminister übertragen. Aufgrund dieser Kompetenzverschiebung braucht es für die Kundmachung des Gesetzes daher auch der Zustimmung der beteiligten Bundesländer.
Silvester Gfrerer (ÖVP/S) begrüßte die nunmehrigen Regelungen. Bettina Lancaster (SPÖ/OÖ) begründete die Ablehnung ihrer Fraktion damit, dass im Kontrollausschuss-Gremium auch die „Kontrollierten“ vertreten seien.
NEUE RECHTLICHE GRUNDLAGEN FÜR MTD-BERUFE
Im Fokus eines Gesetzesvorschlags von ÖVP und Grünen steht die zeitgemäße Gestaltung der Berufsbilder und der Einsatzbereiche der Angehörigen der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD-Berufe). Diese werden nunmehr unter der neuen Bezeichnung „gehobene medizinisch-therapeutisch-diagnostische Gesundheitsberufe“ zusammengefasst. Durch die Überführung der Sonderausbildungen (Spezialisierungen) in den tertiären Bereich sollen Möglichkeiten zur Höherqualifizierung eröffnet werden. Analog zu anderen Gesundheitsberufen werden auch die Berufspflichten aktualisiert und neue Entwicklungen einbezogen. So werden etwa die Möglichkeit von Online-Behandlungen und -Beratungen sowie die Verpflichtung zu einer Berufshaftpflichtversicherung verankert. Im Zuge der Novellierung werden auch die Berufsausübungsregelungen für Trainingstherapeut:innen aktualisiert. Mittels Abänderungsantrag wurde im Nationalratsplenum zusätzlich unter anderem die Abgabe von durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:innen (weiter)verordneten Arzneimitteln in der Apotheke verankert.
Der Antrag wurde mehrheitlich angenommen. In der Minderheit blieb ein Entschließungsantrag der Sozialdemokrat:innen. Darin fordert Christian Fischer (SPÖ/NÖ), die Schwerarbeitsverordnung so zu ändern, dass Pflege- und Betreuungsberufe unter bestimmten Bedingungen als besonders belastende Berufstätigkeiten gelten. Zudem sollen Ausbildungszeiten zu Pflege- und Sozialbetreuungsberufen als Versicherungszeiten für das Erreichen der Schwerarbeitspension anerkannt werden.
ÄNDERUNGEN IM MEDIZINPRODUKTEGESETZ ZUR VERMEIDUNG VON ENGPÄSSEN UND VEREINFACHUNG VON REGELUNGEN
Mehrheitlich angenommen wurden auch Änderungen im Medizinproduktegesetz. Damit soll primär den Vorgaben einer EU-Verordnung Rechnung getragen werden. Konkret werden Regelungslücken bei der weiteren Bereitstellung auf dem Markt von bereits in Betrieb genommenen Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika geschlossen.
UNENTGELTLICHE ABGABE VON ARZNEIMITTELN DURCH DAS ROTE KREUZ
Mit einem weiteren Antrag soll rechtlich verankert werden, dass das Österreichische Rote Kreuz und seine Zweigvereine im Rahmen ihrer humanitären Tätigkeit Arzneimittel unentgeltlich an Bedürftige abgeben können. Die geltende Rechtslage, die einen Apothekenvorbehalt vorsieht, ließ dafür bis dato keinen Spielraum. Von der Regelung umfasst sind alle Arten von Arzneimitteln – auch rezeptpflichtige bei Vorlage einer entsprechenden Verschreibung. Außerdem soll der im Vorjahr beschlossene Infrastruktursicherungsbeitrag für Arzneimittel-Großhändler um ein Jahr bis zum 31. August 2025 verlängert werden. Mittels Abänderungsantrag wurden im Nationalratsplenum noch Präzisierungen vorgenommen. So darf das Rote Kreuz die notwendigen Vorräte zur kostenfreien Versorgung Bedürftiger von Herstellern und Großhändlern beziehen und Medikamentenspenden annehmen. Zudem muss vierteljährlich die Qualität des Arzneimittelvorrats von Konsiliarapotheker:innen überprüft werden.
Der Antrag wurde mehrheitlich angenommen. Ein Entschließungsantrag der SPÖ blieb hingegen in der Minderheit. Darin fordert Christian Fischer (SPÖ/NÖ), Sanitäter:innen angesichts der zunehmenden und herausfordernderen Einsätze in das Nachtschwerarbeitsgesetz aufzunehmen. (Fortsetzung Bundesrat) pst
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.
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