S8 und S34: Nehammer fordert zu Rechtsbruch und Schwarzbau auf

Guten Morgen Herr Bundeskanzler, Österreich ist seit 1995 bei der EU

Auf heftige Kritik der Umweltorganisation VIRUS stößt die Zusicherung des Baus der umstrittenen Autobahnneubauvorhaben S8 und S34 durch Bundeskanzler Nehammer gegenüber dem ORF-Niederösterreich für den Fall einer künftigen ÖVP Regierungsbeteiligung. Sprecher Wolfgang Rehm „Damit macht sich Nehammer zum doppelten Rechtsbrecher, er ist entweder völlig unwissend oder es ist dem Autoland-Phantasten Rechtsstaatlichkeit völlig egal“.

Unabhängig von der geringen Eintrittswahrscheinlichkeit einer erneuten Nehammer-Kanzlerschaft gelte in einem Rechtsstaat wie Österreich nach wie vor, dass Bauprojekte Genehmigungen brauchen und dies nicht der Willkür von Machtpolitikern unterliegen dürfe. „Es sollte sich auch zu einem nicht völlig desinteressierten Kanzler herumgesprochen haben, dass aufgrund des Ergebnisses des Umweltverträglichkeitsprüfung die S8 keine Bewilligung erhalten kann. Nehammers Aussage kommt also einem Aufruf zum Schwarzbau gleich,“ so Rehm. Für die S34 gelte ähnliches, sie sei zwar genehmigt, nicht jedoch die Vorhabensbestandteil bildende Spange Wörth, ohne die eine Verkehrsfreigabe der S34 aber nicht möglich sei. Weiters überschätze Nehammer die Verbindlichkeit eines Eintrags in einem Verzeichnis des Bundesstraßengesetzes schon im nationalen Recht und lasse weiters den Anwendungsvorrang von EU Recht völlig außer Acht. Nun habe aber gerade erst ein Rechtsgutachten der Universität Innsbruck festgestellt, dass die Aufnahme der S8 und S34 ins Bundesstraßengesetz unionsrechtswidrig erfolgt und die jeweilige Gesetzespassagen daher unangewendet zu lassen ist. „Guten Morgen Herr Nehammer, Österreich ist gerade auf Betreiben Ihrer Partei seit 1995 bei der EU. Es gelten daher die Verpflichtungen, die die Republik eingegangen ist und die gerade ein Bundeskanzler kennen sollte. Deshalb steht rechtlich weder eine S8 noch eine S34 im Bundesstraßengesetz und fehlen auch auf dieser Ebene die rechtlichen Voraussetzungen für einen Bau, der somit entgegen der Kanzlerankündigung gar nicht erfolgen darf “ so Rehm abschließend.

Wolfgang Rehm, 0699/12419913, wolfgang.rehm@reflex.at

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