SPÖ-Junge Generation Wien erstattet Anzeige gegen TikTok wegen Holocaust-Verharmlosung

Soziale Medien sind verpflichtet gegen Hass im Netz vorgehen. Vorsitzender Ackerl: „Nie Wieder – gilt auch für TikTok ebenso wie das österreichische Verbotsgesetz!“

Der Vorsitzende der Jungen Generation Wien, Alexander Ackerl, hat gegen die Plattform TikTok Anzeige bei der Staatsanwaltschaft und der österreichischen Medienbehörde KommAustria erstattet. Anlass ist ein Video, das einem österreichischen Nutzer sowie wohl tausenden weiteren Personen in Österreich ohne Anlass in den “For You” Feed eingespielt wurde und den Holocaust rechtfertigt. „Es ist nur eines von vielen üblen, antisemitischen Videos auf TikTok. Wir nehmen es jedoch zum Anlass, diesen Konzern zur Rechenschaft zu ziehen. ‘Nie wieder!’ gilt auch für TikTok, ebenso wie das österreichische Verbotsgesetz!“ stellt Ackerl einleitend klar.

Das fragliche Video beginnt mit einem Mann, der in provokantem Ton fragt: „So you’re telling me that one day, for no reason, the Germans just went crazy, for no reason at all?“ In der nächsten Szene erscheint derselbe Mann, nun mit einer übertrieben stereotypen „jüdischen“ Verkleidung mit Hakennase aus Gummi und falschem Bart, und antwortet: „Yes, very! One day for no reason they just went crazy!“ Mit übertriebener Gestik wird diese stereotype Darstellung untermalt, gefolgt von einer skeptischen Reaktion: „Idk man, something seems kinda fishy to me“, was die Einzigartigkeit des Holocausts in Frage stellt.

Der betroffene Nutzer meldete das Video sofort an TikTok. Die Beschwerde wegen Verstoßes gegen die „Community Guidelines“ wurde jedoch binnen 30 Minuten abgelehnt mit der Begründung, das Video verstoße nicht gegen die Richtlinien. Auch ein detaillierter Einspruch des Nutzers wurde binnen 30 Minuten mit derselben Begründung abgelehnt. Das Video ist in Österreich weiterhin abrufbar, während es in Deutschland gesperrt ist, was auf die Kenntnis TikToks über den holocaust-revisionistischen Charakter des Videos hinweist.

Alexander Ackerl betont: „Es ist unfassbar, dass ein derart antisemitisches Video auf einer so großen Plattform wie TikTok nicht nur existiert, sondern auch nach Meldung und Einspruch nicht entfernt wird. Diese grobe Verharmlosung des Holocausts ist nicht nur eine Beleidigung für die Opfer und Überlebenden, sondern auch eine klare Verletzung des österreichischen Verbotsgesetzes und der europäischen Vorschriften wie des Digital Services Act.“

Ackerl weiter: „TikTok ist sich offensichtlich keiner Verantwortung bewusst und muss daher vom Staat zur Rechenschaft gezogen werden. Es reicht nicht, lediglich Algorithmen über Meldungen entscheiden zu lassen. Eine menschliche Überprüfung ist unerlässlich, vor allem bei so offensichtlichen Verstößen gegen die Menschenwürde und das Strafrecht.“

Die Junge Generation Wien fordert ein sofortiges Handeln der Behörden und eine Überprüfung der Melde- und Beschwerdeverfahren auf TikTok. „Wir werden nicht zulassen, dass antisemitische Inhalte ohne Konsequenzen verbreitet werden. Die Plattformen müssen ihre Verantwortung wahrnehmen und sicherstellen, dass solche Inhalte nicht online bleiben.“ betont Ackerl.

Generell müsse sich die Öffentlichkeit über den Einfluss Sozialer Medien, speziell von TikTok, auf gesellschaftliche Entwicklungen bewusst werden. „Es ist kein Zufall, dass die extreme gesellschaftliche Polarisierung, die mehr und mehr zu wirklicher Gewalt führt, zeitlich mit dem Aufkommen und der Weiterentwicklung der sogenannten „Sozialen Medien“ zusammenfällt. Wut und Hass werden zu Geld gemacht, soziale Konflikte bewusst befeuert. Das Ausmaß and ungehinderter Online-Propaganda ist schier atemberaubend. Als Demokratien müssen wir uns ernsthaft überlegen, wie wir damit umgehen und was wir davon eigentlich wollen – und was nicht.“ So Ackerl abschließend. 

Das entsprechende Video sowie die Anzeigen bei Staatsanwaltschaft und KommAustria stellt die Junge Generation Wien gerne auf Anfrage zur Verfügung.

Phillip Zimmerman
Landessekretär – Junge Generation in der SPÖ Wien
Tel.: +43 1 53427 -233

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