AK-Goach zu Wohnbeihilfe Neu ab 2025: „Valorisierung muss sichergestellt werden!“

AK-Präsident Günther Goach und ÖGB-Landesvorsitzender und AK-Vorstand René Willegger begrüßen die Reformierung der Wohnbeihilfe in Kärnten.

Überbordende Wohnkosten und hohe Ausgaben für das tägliche Leben wurden kürzlich als die Hauptursache für Armut in Kärnten präsentiert. Umso erfreulicher die Nachricht aus der Landesregierung, dass mit der Wohnbeihilfe Neu, die Anzahl der Bezugsberechtigten damit um ein Vielfaches erweitert wird und nun auch einkommensschwache Eigentümer:innen berücksichtigt werden. „Die Menschen in Kärnten, vor allem Familien, haben diese finanzielle Unterstützung dringend notwendig, um sich das Leben überhaupt noch leisten zu können. Wir befürworten jeden Schritt, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und deren Kindern hilft, ihre Grundbedürfnisse abzusichern“, betont AK-Präsident Goach stellt aber klar: „Auch die beste Gesetzesnovelle hilft nichts, wenn sie nicht nachhaltig ist. Daher fordert die Arbeiterkammer Kärnten, die Valorisierung der neuen Subventionen sowie der Berechnungsgrundlage für die Obergrenze der Mieten gesetzlich zu verankern, um eine rechtliche Verbindlichkeit zu schaffen.“ 

GEMEINNÜTZIGEN WOHNBAU WEITER FORCIEREN
Aufgrund der hohen Inflation und der hohen Grundmieten soll laut dem AK-Präsidenten außerdem der Mietpreisdeckel bereits jetzt von 7,80 auf 10,60 Euro angehoben werden und nicht erst am 1. Jänner 2025. Weiters darf trotz der erhöhten Wohnbeihilfe ab 2025 nicht der gemeinnützige Wohnbau vergessen werden, „denn die Wohnkosten sind gerade auf dem privaten Sektor ein zu großer Brocken. Wir können nur mit öffentlichem und damit günstigerem Wohnraum dagegen angehen. Dieser muss im Zentralraum, aber auch außerhalb forciert und durch entsprechende Infrastrukturmaßnahmen attraktiviert werden“, mahnt Goach. 

Arbeiterkammer Kärnten
Mirela Nowak-Karijasevic
Öffentlichkeitsarbeit – Redaktion
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