25 Jahre ASRA
Österreichische Unternehmen können ab sofort ihre Nachhaltigkeitsberichte einreichen
Der Austrian Sustainability Reporting Award (ASRA) feiert in diesem Jahr ein ganz besonderes Jubiläum. Seit 25 Jahren zeichnet die Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen (KSW) gemeinsam mit dem Institut Österreichischer Wirtschaftsprüfer:innen und weiteren Partnern herausragende Leistungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung aus. Unternehmen und Rechtsträger können sich ab sofort unter www.asra-award.at um den begehrten Preis bewerben. Der ASRA ist Österreichs einzige Auszeichnung für die beste Nachhaltigkeitsberichterstattung heimischer Unternehmen und Rechtsträger._ _
Dass sich vor allem Wirtschaftsprüfer:innen seit 25 Jahren, lange bevor es eine gesetzliche Verpflichtung gab, intensiv mit Nachhaltigkeitsberichterstattung beschäftigen und sich für mehr Transparenz und Qualität eingesetzt haben und einsetzen, wird einmal mehr bei der jährlichen Verleihung des Austrian Sustainability Reporting Award (ASRA) deutlich. Der ASRA wird heuer bereits zum 25. Mal vergeben.
„Unser Berufsstand arbeitet seit vielen Jahren intensiv mit dem Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung und führt schon bisher freiwillige Prüfungen nach den bestehenden gesetzlichen Regelungen durch. Wir unterstützen die Weiterentwicklung durch europäische Richtlinien, die CSRD. Auch wenn die Umsetzung in Österreich durch das NaBeG noch auf sich warten lässt, sind wir bestens vorbereitet und überzeugt, mit unseren Prüfungsleistungen künftig einen wesentlichen Beitrag zum ‚Green Deal‘ zu leisten. Dass uns das Thema am Herzen liegt, zeigt auch die Tatsache, dass wir heuer bereits zum 25. Mal den ASRA vergeben. Wir haben damit schon vor Jahrzehnten ein starkes Zeichen für gute Nachhaltigkeitsberichterstattung gesetzt, lange bevor es gesetzliche Verpflichtungen gab“, betont KSW-Präsident Herbert Houf.
START FÜR EINREICHUNGEN
Ab sofort können sich österreichische Unternehmen und Rechtsträger für den ASRA bewerben. Die Teilnahmebedingungen und das Online-Formular sind auf der Website der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen unter www.asra-award.at abrufbar.
Die Einreichfrist endet am 30. September 2024, die Preisverleihung findet am 26. November 2024 in der Mensa der Wirtschaftsuniversität Wien statt. Im Vorjahr waren unter den Preisträgern unter anderem die VBV-Vorsorgekasse (1. Platz, freiwillige Berichterstattung), die BKS Bank AG (1. Platz, verpflichtende Berichterstattung ausgn. ATX-Prime) und die Lenzing AG (1. Platz, ATX-Prime).
„Bereits vor 25 Jahren haben wir als Berufsstand die Relevanz der Nachhaltigkeits-berichterstattung erkannt und mit dem ASRA die österreichischen Unternehmen ermuntert ihre Unternehmensberichterstattung um Nachhaltigkeitsaspekte zu erweitern. Wir waren Vordenker:innen und Wegbereiter:innen. Heute ist qualitativ hochwertige und zuverlässige Nachhaltigkeitsberichterstattung ein wesentlicher Erfolgsfaktor für Unternehmen, die nicht mehr länger nur an ihren aktuellen Zahlen gemessen werden“, sagt Helmut Maukner, Leiter des ASRA.
Dies unterstreicht auch Dorotea Rebmann, Präsidentin des Instituts Österreichischer Wirtschaftsprüfer:innen: „Mit dem ASRA holen wir nicht nur Jahr für Jahr Unternehmen mit herausragenden Leistungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung vor den Vorhang. Wir machen damit auch die hohe fachliche Kompetenz der vielen Expert:innen sichtbar, die hinter den Kulissen die Nachhaltigkeitsberichte und damit die Erfolge der Unternehmen erst möglich machen. Die ASRA-Verleihung, die wir gemeinsam mit der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen veranstalten, soll das Know-how unseres Berufsstandes einmal mehr hervorheben und würdigen.“
DER ASRA 2024 WIRD IN FOLGENDEN KATEGORIEN VERGEBEN:
* Unternehmen, deren Aktien im Prime Market der Wiener Börse notieren („Prime Market Unternehmen“). Diese Unternehmen müssen sich nicht gesondert bewerben, da ihre Berichte auf den jeweiligen Unternehmenswebsites abrufbar sind und vollständig in die Bewerbung einfließen.
* Unternehmen, die aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind.
* Unternehmen und andere Rechtsträger, die auf freiwilliger Basis einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen.
Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen Tel. 01/811 73-0 / presse@ksw.or.at
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