Qualvoll gestorbene Hunde: Anzeige an Staatsanwaltschaft

Pfotenhilfe-Anwalt sieht gerichtlich strafbare Tierquälerei und Beweismittelunterdrückung / Tierhaltungsverbot logische Konsequenz

Im Fall der am Montag letzter Woche in einem Anhänger im Bezirk Vöcklabruck gestorbenen Hunde bringt der Rechtsanwalt des Vereins Pfotenhilfe jetzt eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft ein. Er sieht den Tatbestand der Tierquälerei nach § 222 Strafgesetzbuch durch die – laut Hinweisen – südburgenländische Halterin verwirklicht. Es sei allgemein bekannt, dass bei hohen Temperaturen Hunde in Fahrzeugen schon nach wenigen Minuten erhebliche Probleme haben können und es schnell lebensgefährlich werden kann. Damit sei zumindest der für die gerichtliche Strafbarkeit erforderliche bedingte Vorsatz erfüllt, wofür der Gesetzgeber bei Tierquälerei mittlerweile bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe vorsieht. Zudem äußert der Anwalt aufgrund der raschen Entsorgung der Kadaver auch den Verdacht der Beweismittelunterdrückung nach § 295 StGB, wofür ein Strafrahmen von einem Jahr gelte.

Verein PFOTENHILFE
Jürgen Stadler
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