Presseerklärung zu Till Lindemann
SCHERTZ BERGMANN ERWIRKT FÜR TILL LINDEMANN EINSTWEILIGE VERFÜGUNG
DES LANDGERICHTS HAMBURG GEGEN NDR-PODCAST “RAMMSTEIN – ROW ZERO” FOLGE 2
Seit dem 15.05.2024 veröffentlicht der NDR den gemeinsam mit der Süddeutschen Zeitung produzierten, vierteiligen Podcast “Rammstein – Row Zero”. Nachdem der Podcast schon wegen der Verletzung von Urheberrechten längere Zeit nicht abrufbar war, haben wir nunmehr für Till Lindemann ein gerichtliches Verbot wegen der Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte durchgesetzt.
Mit einstweiliger Verfügung des Landgerichts Hamburg vom 24.07.2024 (AZ 324 O 307/24) wurde dem NDR untersagt, in Folge 2 des Podcasts den Verdacht zu erwecken, Till Lindemann habe sexuelle Handlungen an einer bewusstlosen Frau ohne deren Zustimmung vorgenommen. Darüberhinaus wurde eine falsche Eindruckserweckung verboten.
Nachdem dem NDR schon wesentliche Teile seiner Berichterstattung vom 02.06. und 17.07.2023 untersagt worden waren, kam es also erneut zu einer unzulässigen Verdachtsberichterstattung zu Lasten unseres Mandanten. Der Sender wird wesentliche inhaltliche Änderungen vornehmen müssen, sollte er die betroffene Podcast-Folge nochmals veröffentlichen wollen. Weitere Verfahren sind wegen der Folgen 1, 3 und 4 beim Landgericht Hamburg anhängig.
Berlin, den 26.07.2024
Simon Bergmann
Rechtsanwalt
Schertz Bergmann Rechtsanwälte PartG mbB
Kurfürstendamm 53, 10707 Berlin
E-Mail : sb@schertz-bergmann.de
Tel.: 030/88 00 15-0
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