Flugverspätung? FairPlane ist der neue Partner des ADAC
Die Urlaubszeit hat begonnen und viele Flugreisende sind mit Flugunregelmäßigkeiten konfrontiert. Die EU-Fluggastrechte-Verordnung sieht Entschädigungszahlungen vor.
Bei Flugverspätungen von drei Stunden am Zielflughafen, verpasstem Anschlussflug oder kurzfristiger Annullierung (Flug wird weniger als 14 Tage vor dem Abflug abgesagt) kann Anspruch auf eine Ausgleichszahlung bestehen. Nur beim Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen ist das Luftfahrtunternehmen von einer Zahlung befreit.
ANSPRUCH AUF ENTSCHÄDIGUNG MIT DEM ADAC KOSTENLOS PRÜFEN:
Mit dem ADAC Flugentschädigungsrechner kann nach Eingabe von Flugnummer und Flugdatum in wenigen Minuten einen etwaiger Anspruch überprüft werden. Nach der Eingabe können sich ADAC Mitglieder für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche mit dem ADAC Partner FairPlane entscheiden. ADAC Mitglieder zahlen eine vergünstigte Erfolgsprovision.
Alexandra Hawlicek
Marketing und Public Relations
FP Passenger Service GmbH
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