Großelternkarenz: ÖGB kritisiert neuerlichen Vorschlag aus der Mottenkiste
Schumann: „Statt Rufen nach Großelternkarenz braucht Österreich endlich kostenfreie öffentliche Kinderbetreuung und eine Reparatur der Karenzregelung.“
„Mit dem Vorschlag der Großelternkarenz gibt die Bundesregierung die flächendeckende, öffentliche und kostenfreie Kinderbetreuung endgültig auf. Stattdessen wären schleunigst die Karenz und das Kinderbetreuungsgeld zu reparieren“, sagt Korinna Schumann, Vizepräsidentin und Frauenvorsitzende des ÖGB, und verweist auf die daraus resultierenden Sorgen für die betroffenen Eltern. Frauen bleiben erfahrungsgemäß nicht kürzer zuhause, haben aber seit dem Vorjahr ab dem 22. Lebensmonat des Kindes keinen arbeitsrechtlichen Schutz mehr. Schumann kritisiert, dass die Regierung den Frauen mit einem Schnellschuss zwei Monate Karenz gestrichen hat und das nur, weil ÖVP und Grüne Hausaufgaben nicht gemacht haben. „Die Regierung täte gut daran, diesen Unsinn zu reparieren und den Familien verbesserte Rahmenbedingungen zuzugestehen“, so die Gewerkschafterin.
Die Änderungen seien außerdem nicht das richtige Instrument, um Väterbeteiligung zu erhöhen. „Das ist ein vorgeschobenes Argument“, kritisiert Schumann, „dazu hätte man zum Beispiel längst den Partnerschaftsbonus erhöhen müssen.“ Ziel müsse außerdem der Rechtsanspruch auf einen kostenlosen Kinderbildungsplatz für jedes Kind ab dem ersten Geburtstag sein. Davon ist Österreich noch meilenweit entfernt.
ÖGB-MODELL UMSETZEN
Hinzu kommt, dass durch die Reduzierung der Karenz auf 22 Monate die arbeitsrechtlichen Bestimmungen zur Karenz und Kinderbetreuungsgeld noch weiter auseinanderklaffen. „Die Regierung stiftet damit noch mehr Verwirrung in einem System, in dem sich schon davor nur mehr Expert:innen ausgekannt haben. Karenz und Kinderbetreuungsgeld müssen zusammenpassen“, verweist Schumann auf das ÖGB-Modell: Auf Basis eines höheren Gesamtbetrages soll das Kinderbetreuungsgeld von einem Elternteil maximal bis zum 24. Lebensmonat und vom zweiten Elternteil maximal bis zum 30. Lebensmonat des Kindes bezogen werden können. Die arbeitsrechtliche Karenz inklusive Kündigungsschutz soll an dieses neue Modell des Kinderbetreuungsgeldes angepasst werden.
ÖGB Kommunikation
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