AK Oberösterreich fordert klare Regelungen bei Preisänderungen im Energiebereich
IMMER WIEDER ERHALTEN KONSUMENT:INNEN VON IHREN ENERGIELIEFERANTEN NEUE, GÜNSTIGERE ANGEBOTE. SIE KOMMEN ABER NUR DANN IN DEN GENUSS EINER PREISSENKUNG, WENN SIE AKTIV ZUSTIMMEN. REAGIEREN SIE NICHT, BEHALTEN SIE ENTWEDER DEN ALTEN TARIF ODER ES DROHT IHNEN SOGAR DIE KÜNDIGUNG DES VERTRAGS. IM SCHLIMMSTEN FALL WIRD IHNEN DER STROM ODER DAS GAS ABGEDREHT. „STATT KLARHEIT ZU SCHAFFEN SORGTE DIE LETZTE GESETZESÄNDERUNG FÜR VERWIRRUNG. ES IST HÖCHSTE ZEIT, BEI PREISANPASSUNGEN IM ENERGIEBEREICH KLARE GESETZLICHE REGELUNGEN ZU VERANKERN“, SAGT AK-PRÄSIDENT ANDREAS STANGL.
Vor 2019 war die Änderung der Energiepreise recht einfach. Die Kund:innen erhielten zwei Wochen vor einer geplanten Preisänderung einen Brief mit den wichtigsten Informationen und dem Hinweis auf einen möglichen Widerspruch, der zum Vertragsende nach drei Monaten führte. Dem schob der Oberste Gerichtshof einen Riegel vor und verlangte, dass Preisänderungen nur anhand transparenter und nachvollziehbarer Kriterien in ausgewogener Weise durchgeführt werden dürften. Es folgte eine Gesetzesänderung im Strombereich, die für Klarheit sorgen sollte, aber noch mehr Verwirrung stiftete. Etliche Gerichtsverfahren, die teils noch immer nicht entschieden sind, waren die Folge.
Rechtssicherheit erst nach aktiver Zustimmung der Kund:innen
Arbeiterkammer Oberösterreich – Kommunikation
Mag. Dominik Bittendorfer
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